Fachtung "Die Lehrkompetenz der Bischofskonferenz. Dogmatische und kirchenrechtliche Perspektiven"
Papst Franziskus betont, dass ihm im Sinne der heilsamen Dezentralisierung an einer theologischen und kirchenrechtlichen Aufwertung der Bischofskonferenz gelegen ist. Die Diskussion um die grundsätzlichen wie vor allem auch der lehrrechtlichen Kompetenzen der Bischofskonferenz ist auch nach dem MP „Apostolos suos“ von Papst Johannes Paul II. (1998) nicht abgerissen. Was meinen die Topoi „affektive“ und „effektive“ Kollegialität in diesem Kontext, wie weit reicht die Lehrautorität der Bischofskonfe-renz und wie behält in dieser Gemengelage auch der einzelne Diözesanbischof die mit seinem Amt übertragene Autorität? 30 Jahre nach dem Sammelband „Die Bischofskonferenz. Theologischer und juridischer Status“, den Hermann J. Pottmeyer und Hubert Müller herausgaben, werden systematische Theologinnen und Theologen mit Kirchenrechtlerinnen und Kirchenrechtlern im Dialog zusammen mit kompetenten Praktikern diese Fragen auf der Tagung in Münster besprechen.
Herzliche Einladung!
Anmeldung bis zum 30. April per E-Mail unter kanrecht@uni-muenster.de, Betreff: Tagung Bischofskonferenz
Für die Tagung wird kein eigener Tagungsbeitrag erhoben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind gebeten, sich selbst in Münster eine Unterkunft zu suchen. Während der Tagung werden kostenfrei Getränke gereicht.