BAföG
Zuständig für die Bearbeitung der BAföG-Anträge ist die Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks Münster. Dort erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare sowie weitere Informationen.
Wenn Sie ein Studium beginnen, geht das BAföG-Amt grundsätzlich davon aus, dass Sie für die von Ihnen gewählte Fachrichtung geeignet sind. Dieses wird allerdings einmal während Ihres Studiums überprüft. Deshalb gibt es gem. § 48 BAföG vom 5. Fachsemester an nur noch BAföG nach Vorlage eines den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Zwischenprüfungszeugnisses der Hochschule oder einer Bescheinigung der Hochschule, dass die bis zum Ende des vierten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden.
Bitte beachten Sie, dass der Leistungsnachweis nach Beginn des 4. Fachsemesters ausgestellt sein muss und den Leistungsstand zum Ende des erreichten Fachsemesters enthalten muss und dass Leistungsnachweise nur vier Monate nach Ende des Semesters für dieses ausgestellt werden können, s.a. Infoblatt des Studierendenwerks Münster.