Gleichstellungsarbeit

Ziel der universitären Gleichstellungsarbeit ist es, die Gleichberechtigung aller Geschlechter an der Hochschule in den verschiedenen Bereichen durchzusetzen. Bestehende Benachteiligungen für Frauen sollen beseitigt und Chancengleichheit hergestellt werden. Teil der Gleichstellungsarbeit ist das Mitwirken in verschiedenen Hochschulgremien, die Beteiligung an Besetzungsverfahren sowie das Bereitstellen von Weiterbildungsangeboten für wissenschaftlich Beschäftigte, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie für Studierende.


Am Institut für Erziehungswissenschaft setzen sich Dr. Anna Bea Burghard und Inga Selent für die Gleichstellung der Geschlechter ein.
Aktuelle Informationen zur Gleichstellung an der Universität Münster finden Sie im Newsletter „wissen.leben.gender“

Handreichung Berufungsverfahren
© IfE

Praktische Unterstützung für Institute und Kommissionen: Handreichung zu Gleichstellungsaspekten in Berufungsverfahren


Was gilt es unter Gleichstellungsaspekten in Berufungsverfahren zu beachten? Was hat sich geändert, seit das Gleichstellungsgesetz NRW 2016 neu geregelt wurde? Institute, Kommissionsvorsitzende und -mitglieder finden Antworten auf diese Fragen in der neuen Broschüre „Berufungsverfahren: Handreichung zu Gleichstellungsaspekten“. Sie ist in gedruckter Form und als pdf-Datei erhältlich. Die Gleichstellungskommission des FB 06 hat in der Broschüre Rechte und Pflichten in Berufungsverfahren aus Gleichstellungssicht zusammengestellt. In einer kompakten Übersicht werden konkrete Arbeitshilfen für Berufungskommissionen bereitgestellt und erklärt, wie die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW umgesetzt werden.
Die Broschüre enthält Informationen zur Begleitung von Berufungsverfahren. Gleichstellungsaspekte werden zudem in den Abschnitten zur aktiven Rekrutierung von weiblichen Bewerberinnen und der Präzisierung von Auswahlkriterien vertieft. Erfahrene Kolleg*innen finden durch die neuesten Gesetzestexte ebenso einen Mehrwert wie Neulinge in Berufungskommissionen.
Die Broschüre steht hier zum Download bereit. Gedruckte Exemplare sind auf Anfrage per Mail erhältlich und liegen in den Geschäftszimmern der Institute aus.

 

Wenn Sie im Rahmen der Universität sexuelle Belästigung ...

oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, können Sie sich jederzeit an die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs 06 Frau

Dr. Katrin Huxel

oder an die studentische Gleichstellungsbeauftragte wenden. Ihre Anonymität wird in jedem Fall gewahrt und Sie werden parteilich unterstützt. Bei Bedarf können gemeinsam weitere Schritte überlegt und unternommen werden. Weitere Informationen und Hilfsangebote finden Sie

hier.

 

Vereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten“


Seit 2013 gibt es an der Universität Münster eine Vereinbarung zum partnerschaftlichen Verhalten. Ziel ist es, ein vertrauensvolles, wertschätzendes und positives Arbeitsklima sicherzustellen. Fehlverhalten wie sexuelle Belästigung, Mobbing, Stalking und Diskriminierung sollen unterbunden werden.

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Handout zur geschlechtergerechten Sprache


Um die Gleichstellung der Geschlechter umzusetzen, ist die geschlechtergerechte Sprache ein wichtiger Baustein. Denn Sprache prägt unsere Wahrnehmung. Geschlechtergerechte Sprache formuliert präzise, wer gemeint ist, und sorgt dafür, dass niemand ausgeschlossen wird. Gleichzeitig soll die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Texte gewährleistet bleiben, daher legt die Gleichstellungskommission des Fachbereichs Vorschläge für geschlechtsneutrale Formulierungen bzw. Umformulierungen, Doppelnennungen und einige Formen der Paarformulierung vor.

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