Studienberatung
Das Service-Büro des Instituts für Erziehungswissenschaft ist die zentrale Anlaufstelle für organisatorische Fragen und Hilfestellungen in erziehungswissenschaftlichen Bachelor- und Master-Studiengängen.
- Wir informieren und beraten umfassend zu Ihrem Studium und zum Lehrangebot in Bezug auf die Modul-Anforderungen
- Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Stundenplanerstellung sowie bei QISPOS-Anmeldungen
- Wir nehmen die Anmeldungen zu den Wahlpflichtfächern (M5-M12) im M.A. Erziehungswissenschaft entgegen
- Wir nehmen die Wahlentscheidung des 2. Profilmoduls im B.A. Erziehungswissenschaft entgegen und geben das Anmeldeformular für das Prüfungsamt 1 heraus.
- Wir sind für die Antragsannahme des Fachabschlusses der Module anderer Fächer (MaF) im B.A. Erziehungswissenschaft zuständig.
- Wir geben Formularvordrucke (z.B. für das Fremdmodul der Studiengängen im FB 06 zur Leistungstestierung sowie zum Außercurricularen Studium) heraus.
- Wir vergeben Institutsstempel und Siegel für institutsinterne Lehrende.
Aktuelles
Module anderer Fächer (MaF):
Informationen zu AF5 Kriminalwissenschaften und AF10 Ökonomische Bildung:
Die Studierenden im B.A. EW können folgende Unterlagen zu unseren Öffnungszeiten abholen:
- Die Klausuren aus AF5 Kriminalwissenschaften
- Die Nachweise aus AF10 Ökonomische Bildung
Module anderer Fächer (MaF):
Die Antragsannahme des Fachabschlusses der Module anderer Fächer (MaF) kann digital oder persönlich im Service-Büro erfolgen. Die Beantragung per E-Mail kann aus Datenschutzgründen ausschließlich über die Uni-Email erfolgen.
Für das digitale Verfahren senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail zu und teilen uns mit nach welcher Prüfungsordnung (PO15 oder PO21) Sie studieren.
Bitte überprüfen Sie zuvor die Nachweise auf ihre Vollständigkeit, um unnötige Rückfragen zu vermeiden. Im Anschluss erhalten Sie das Antragsformular zur Unterschrift und Rücksendung.
Beachten Sie, dass eine Bearbeitungszeit von ein bis zwei Wochen nach Antragstellung (nach Eingang des Antrages im Service-Büro) während der Vorlesungszeit erforderlich ist.
In der Regel erfolgt die Beantragung mit beiden absolvierten Fächern. Im Ausnahmefall kann auch ein vorläufiger Fachabschluss mit einer Teilverbuchung aufgenommen werden.