Modulbeauftragter | |
Voraussetzungen |
Studierende, die entsprechend § 6 Abs. 4 Angleichungsstudien absolvieren müssen, können erst nach Abschluss der Angleichungsstudien zugelassen werden. Als Mindestvoraussetzung für die Zulassung zu diesem Modul müssen im Falle eines Angleichungsstudiums mindestens die lebensmittelchemischen Grundpraktika erfolgreich abgeschlossen sein. |
Termine (Vorbesprechungen, Veranstaltungsbeginn etc.) | |
Vorlesungszeiten | |
Praktikum | |
Seminar | |
Übungen | |
Klausur / Nachklausur (Termine und Klausureinsicht) |
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Downloads | |
Sonstiges |