Promovieren

Der Fachbereich Biologie verleiht den akademischen Grad „Doktor der Naturwissenschaften“ (doctor rerum naturalium – Dr. rer. nat.) aufgrund einer wissenschaftlich beachtlichen Promotionsleistung; alternativ kann auf Wunsch der Promovendin/des Promovenden der Titel „Doctor of Philosophy (Ph.D.) in Biology“ verliehen werden.
In den letzten Jahren haben pro Jahr jeweils mehr als 70 Kandidatinnen und Kandidaten erfolgreich ihre Promotionsvorhaben abgeschlossen.

Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium sind

  1.  die Übernahme der Betreuung einer Doktorarbeit durch ein Promotionskomitee
  2. der Nachweis der erforderlichen wissenschaftlichen Kompetenzen und fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen.

Dieser Nachweis wird in der Regel durch einen akademischen, höher qualifizierenden Grad als „Bachelor“ nach einem forschungsorientierten Hochschulstudium mit Master-Abschluss von insgesamt wenigstens acht Semestern Regelstudienzeit in einem mathematisch/naturwissenschaftlichen Fach z. B. Biologie, Biotechnologie, Biomedizin, Biochemie, Biophysik, Bioinformatik, Chemie, Physik, Mathematik (mit Nebenfach Biologie), Informatik (mit Nebenfach Biologie) etc.) erbracht.
Über eine Zulassung zur Promotion entscheidet der Promotionsausschuss.

Auf der Seite des Promotionsprüfungsamtes erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu

  • den Rahmenbedingungen,
  • den rechtlichen Grundlagen,
  • den Förderungsmöglichkeiten sowie
  • der ordnungsgemäßen Durchführung eines Promotionsvorhabens

Der Fachbereich Biologie ist an folgenden strukturellen Graduiertenprogrammen beteiligt:


Darüber hinaus finden Sie interessante Weiterbildungs- und Beratungsangebote auf den Seiten der Koordinatorin für überfachliche Graduiertenförderung und Karriereplanung des Fachbereichs.

Für Ihr Promotionsvorhaben wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Habilitieren

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der Fähigkeit, ein wissenschaftliches Fach selbstständig und verantwortlich in Forschung und Lehre zu vertreten. Mit der Habilitation erwirbt der Habilitand/die Habilitandin die Lehrbefugnis (venia legendi) in dem Fach, für das die Lehrbefähigung ausgesprochen wird und das Recht, die Bezeichnung „Privatdozent/Privatdozentin“ zu führen. (vgl. Habilitationsordnung §1)

Die für eine Habilitation im Fachbereich Biologie notwendigen Unterlagen können Sie hier herunterladen:

Merkblatt um Habilitationsersuchen
Habilitation Request at the Faculty of Biology
Habilitationsordnung

Für Ihr Habilitationsvorhaben wünschen wir Ihnen viel Erfolg!