Was ist Barrierefreiheit?

  • „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesschädigungen haben, welche sie in der Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Art. 1 UN-BRK, 2006; Deutscher Bundestags 2008).
  • „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig“  (§ 4 BGleiG, seit 2015).
  • Verpflichtung, Forschung und Entwicklung für universelles Design/Design for all zu fördern

 

Begriffsdefinitionen in unserem Projekt

In unserem Projekt werden wir allgemein den Begriff „Menschen mit Einschränkungen“ nutzen.

  1. Generell soll der Fokus auf Barrieren gelegt werden, welche die Teilnahme an Online-Befragungen erschweren oder diese verhindern. Diese Barrieren können sowohl körperliche, seelische und geistige Behinderungen als auch Sprachkenntnisse, der Bildungshintergrund, mangelnde Motivation sowie der altersbedingte Gesundheitszustand sein. In der Definition von „Menschen mit Behinderungen“ (Art. 1 UN-BRK, 2006; Deutscher Bundestags 2008) werden nicht alle Menschen, welche die oben genannten Barrieren haben könnten, eingeschlossen.
  2. „Menschen mit Einschränkungen“ ist ein eher allgemeiner Ausdruck, unter dem mehrere Personengruppen zu verstehen sind, was die Lesbarkeit erhöht.

In den Teilstudien, in denen es um konkrete Personengruppen geht, werden diese jedoch auch explizit genannt.