Vitrine II

Rechtsurkunde mit Hülle

Gipsabguss (Original aus Ton; heutzutage im Vorderasiatischen Museum, Berlin)

Maße: ca. 10 cm Höhe, ca. 5 cm Breite, ca. 4 cm Dicke

ca. 1830-1813 v. Chr.; vermutlich aus Sippar (mod. Tell Abū Ḥabbah/Irak)

Diese Tontafel enthält Informationen über einen Rechtsprozess aus der Zeit des altbabylonischen Herrschers Apil-Sîn (ca. 1830-1813 v. Chr.), des Großvaters des späteren berühmten Königs und Gesetzgebers Ḫammurāpi. Gegenstand des Prozesses war das Erbe eines gewissen Ur-ilīšu, der sein Haus sowie seinen Besitz seiner Frau vermacht hatte. Im vorliegenden Text schwören Ur-ilīšus Geschwister beim König sowie den Göttern, dass sie diese Erbverteilung nicht vor Gericht anfechten werden. Auf der ebenfalls erhaltenen Hülle der Tontafel befinden sich einige Siegelabrollungen.

 

Weitere Informationen

Lexikalische Liste

Gipsabguss (Original aus Ton; heutzutage im Vorderasiatischen Museum, Berlin)

Maße: ca. 12,5 cm Höhe, ca. 9 cm Breite

626-539 v. Chr.; Provenienz unklar

Diese lexikalische Liste aus der neubabylonischen Zeit gehört zu den sogenannten „group vocabularies“, in denen die Wörter in mehrere Gruppen eingeteilt werden. Die einzelnen Gruppen werden teilweise durch horizontale Striche voneinander getrennt. Das vorliegende Exemplar beinhaltet sowohl grammatische Ausdrücke als auch register- bzw. dialekt-spezifisches Vokabular. Unter anderem finden sich im Text Bezeichnungen mehrerer sumerischer Sprachvarietäten, deren historische Realität wir nicht kennen, wie z.B. eme-gal „große Sprache“ oder eme-sukud „lange Sprache“.

 

 

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Neubabylonische Rechtsurkunde

Gipsabguss (Original aus Ton; heutzutage im Vorderasiatischen Museum, Berlin)

Maße: ca. 4 cm Höhe, ca. 5 cm Breite

539 v. Chr.; aus Babylon (mod. Bābil/Irak)

Diese Tontafel enthält Informationen über einen Rechtsprozess aus dem letzten Jahr des neubabylonischen Königs Nabonid (556-539 v. Chr.), in dem ein gewisser Balāṭu aus nicht festgehaltenen Gründen die Pfründe eines gewissen Šākin-šumi einforderte. Auf jeden Fall wurde Balāṭus Klage abgelehnt, sodass Šākin-šumi seine Pfründe behalten durfte.

 

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Babylonischer Kudurru

Gipsabguss (Original aus Stein; heutzutage im Vorderasiatischen Museum, Berlin)

Maße: ca. 21 cm Höhe, ca. 15 cm Breite, ca. 7 cm Dicke

ca. 754 v. Chr.; aus Borsippa (mod. Birs Nimrud/Irak)

Dieser Kudurru enthält Angaben über eine Pfründe, die ein gewisser Nabû-mutakkil, ein Priester des Nabû-Heiligtums in Borsippa, nach seinem Eintritt in den Tempel erhielt. Der Text ist in das 8. Jahr des babylonischen Königs Nabû-šuma-iškun (ca. 761-748 v. Chr.) datiert und besonders dadurch interessant, dass er aus der Sicht der Götter Nanāja und Mār-Bīti formuliert ist. Sie versprechen dem Priester Nabû-mutakkil eine regelmäßige Verpflegung, die unter anderem Brot, Bier, Fleisch und Datteln enthielt. Sollte ein späterer König oder sonstiger Beamter diese Pfründe missachten, so würde Nabû-mutakkil vor Gericht von Nanāja und Mār-Bīti vertreten werden.

Der Begriff Kudurru bezeichnet eine Steinstele, die zunächst königliche Landschenkungen an Untergebene dokumentierte. Im 1. Jahrtausend v. Chr. können sie jedoch, wie an diesem Beispiel zu sehen ist, auch von Tempelverwaltung errichtet werden und unterschiedliche Themen erfassen. Die Inschrift eines Kudurrus sollte durch zahlreiche Fluchformeln vor der Zerstörung oder Missachtung geschützt werden. In älterer Forschung wurde oft angenommen, dass Kudurrus als „Grenzsteine“ tatsächlich physisch das Gebiet der Schenkung markierten. Heutzutage gilt es jedoch als gesichert, dass die Stelen in Tempeln deponiert und nur bei Bedarf konsultiert wurden.

 

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Neuassyrischer Kudurru

Gipsabguss (Original aus Stein; heutzutage im Vorderasiatischen Museum, Berlin)

Maße: ca. 32 cm Höhe, ca. 17 cm Breite

ca. 712 v. Chr.; aus Dēr (mod. Tell Aqar/Irak)

Auf diesem Kudurru sind Informationen zu verschiedenen Transaktionen enthalten, die ein gewisser Nabû-lēˀi zwischen dem 3. Regierungsjahr des neuassyrischen Königs Salmanassar V. (727-722 v. Chr.) und dem 11. Jahr seines Nachfolgers Sargon II. (722-705 v. Chr.) tätigte. Vermutlich ließ Nabû-lēˀi auch den Kudurru anfertigen, um so dauerhaft festzuhalten, dass seine Geschäftspartner keinen Anspruch mehr auf ihr früheres Eigentum besaßen.

Der Begriff Kudurru bezeichnet eine Steinstele, die zunächst königliche Landschenkungen an Untergebene dokumentierte. Im 1. Jahrtausend v. Chr. können sie jedoch, wie an diesem Beispiel zu sehen ist, auch von Privatpersonen errichtet werden und verschiedene Transaktionen erfassen. Die Inschrift eines Kudurrus sollte durch zahlreiche Fluchformeln vor der Zerstörung oder Missachtung geschützt werden. In älterer Forschung wurde oft angenommen, dass Kudurrus als „Grenzsteine“ tatsächlich physisch das Gebiet der Schenkung markierten. Heutzutage gilt es jedoch als gesichert, dass die Stelen in Tempeln deponiert und nur bei Bedarf konsultiert wurden.

 

Weitere Informationen (CDLI)

Kyros-Zylinder

Gipsabguss (Original aus Ton; heutzutage im British Museum, London)

Maße: ca. 23 cm Länge, ca. 8-10 cm Durchmesser

ca. 538 v. Chr.; aus Babylon (mod. Bābil/Irak)

Auf diesem nicht ganz vollständig erhaltenen Zylinder ist eine Bauinschrift des persischen Königs Kyros II. (559-530 v. Chr.) — auch Kyros der Große genannt — angebracht. Die Inschrift rechtfertigt und legitimiert Kyros’ Eroberung Babylons im Jahr 539 v. Chr., indem sie ihn als Instrument des babylonischen Gottes Marduk präsentiert. Marduk habe Kyros auserwählt, um der Herrschaft des letzten neubabylonischen Königs Nabonid (556-539 v. Chr.) ein Ende zu setzen, da Nabonid zahlreiche Verbrechen gegen die Bevölkerung Babylons sowie gegen Marduk selbst begangen hatte. Die Inschrift umfasst 45 Zeilen und wurde als Bauinschrift ursprünglich in die von Kyros restaurierte und erweiterte Stadtmauer von Babylon eingebettet. Um den Text auch einem größeren zeitgenössischen Publikum zugänglich zu machen, wurde er kopiert und in Archiven aufbewahrt.

 

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