Semesterapparate: Nutzung weiter in vollem Umfang möglich
Die befürchtete Sperre für die Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Werke auf den Lernplattformen der WWU zum 1. Januar 2017 ist abgewendet. Verwertungsgesellschaft (VG) Wort, Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich auf eine Verlängerung der bisherigen Regelung für den Rest des Wintersemesters und das Sommersemester 2017 geeinigt. Dies geht aus einem Schreiben des NRW-Wissenschaftsministeriums hervor. Die ab dem Wintersemester 2017/18 geltende Regelung muss noch ausgehandelt werden.
Zum Hintergrund: Ein neuer Rahmenvertrag der VG Wort über die Nutzung von geschützten Werken (§52a UrhG) sieht vor, dass künftig jede einzelne Nutzung von der Hochschule bei der VG Wort zu melden und zu vergüten ist. Bislang führte das Land für diese sogenannten Semesterapparate eine pauschale Vergütung an die VG Wort ab. Gegen die neue, aus ihrer Sicht nicht praktikable Lösung waren die Hochschulen gemeinsam vorgegangen. Auch die WWU ist dem neuen Rahmenvertrag aus diesem Grund nicht beigetreten. Die Einzelerfassung und Einzelvergütung der Nutzungen ist nach Überzeugung des Rektorats vor allem für die Lehrenden, aber auch für die Hochschulen insgesamt sehr aufwändig und kaum umsetzbar ‒ zumal nach aktueller Rechtslage jedes Semester die komplexe Prüfung vorzuschalten ist, ob und in welchem Umfang das Material urheberrechtlich geschützt ist und ob ein vorrangiges und angemessenes digitales Verlagsangebot vorliegt.
Nachdem lange nicht klar war, ob es zu einer Einigung kommt und wie diese aussieht, haben sich die Beteiligten gerade noch rechtzeitig vor dem Auslaufen der alten Verträge darauf verständigt, sich mehr Zeit zu geben, um gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung zu suchen. Diese soll sowohl den rechtlichen und finanziellen Ansprüchen der Urheber gerecht werden, die selbstverständlich auch von den Hochschulen anerkannt werden, als auch dem Bedarf der Hochschulen an praktikablen Abrechnungswegen.