Förderung
Die Universität Münster fördert kulturelle und künstlerische Projekte und Aktivitäten.
Die Universität Münster fördert kulturelle und künstlerische Projekte und Aktivitäten.
Um Fördermittel beantragen zu können, müssen die folgenden Vergabekriterien erfüllt sein:
Allgemeine Grundsätze
Die WWU fördert kulturelle und künstlerische Projekte an der Universität. Die Fördermittel, die von der WWU vergeben werden, sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Der Bewilligungsempfänger ist für die zweckentsprechende und wirtschaftliche Mittelverwendung verantwortlich.
Förderungsempfänger
Förderungsfähig sind Universitätseinrichtungen, Universitätsmitglieder und -angehörige, zudem Verantwortliche für künstlerische und kulturelle Projekte mit sichtbarer Anbindung an die Universität.
Förderkriterien
Die Förderungen konzentrieren sich auf folgende Zwecke:
Anträge können für den Zeitraum von 3 Haushaltsjahren gestellt werden. Die nächste Förderperiode bezieht sich auf die Jahre 2019 bis 2021. Bitte senden Sie die Anträge in schriftlicher Form (bevorzugt als Scan per E-Mail) bis zum 15. August 2018 an:
Westfälische Wilhelms-Universität
Christine Thieleke (Kulturbüro)
Schlossplatz 6
48149 Münster
kultur@uni-muenster.de
Über die eingegangenen Anträge entscheidet der der Kanzler ggf. nach Beschluss durch das Rektorat. Die Zusage kann mit Auflagen verbunden werden.
Download Formular "Förderung Projekte"
Förderanträge müssen Informationen enthalten über:
Auszahlung und Abrechnung
Die Auszahlung der Fördermittel sowie die Abrechnung erfolgen über das Dezernat 5 nach den üblichen Maßgaben (Beachten Sie bitte, dass zum Beispiel Bewirtungskosten und Investitionen nicht aus Sondermitteln finanziert werden können!).
Bei Rückfragen zu den Vergabekriterien oder zum Antragsverfahren steht Christine Thieleke vom Kulturbüro zur Verfügung:
Telefon: +49 251 83-32861
E-Mail: kultur@uni-muenster.de