Was geschieht mit Ihrer Beschwerde?
Eine erste Sichtung Ihrer Beschwerde erfolgt durch die Ansprechpartnerin der zentralen Beschwerdestelle, einer Mitarbeiterin der Abteilung "Studien- und Lehrorganisation" (Abteilung 1.7). Im Anschluss an die Sichtung macht diese zunächst die Hochschuleinrichtungen ausfindig, auf die sich der Inhalt der Beschwerde bezieht bzw. die zu einer Lösung des Problems beitragen können.
Vor einer Weiterleitung Ihrer Beschwerde an diese Hochschuleinrichtungen, falls gewünscht auch anonymisiert, zieht die zentrale Ansprechpartnerin häufig zusätzlich den Sachverstand verschiedener Fachabteilungen (Abteilung Qualität der Lehre, Rechtsabteilung, Studierendensekretariat, Prüfungsämter etc.) hinzu. Nach der Weiterleitung an die betreffenden Stellen trägt sie Sorge dafür, dass schnellstmöglich eine Lösung des Problems gefunden wird. Im Anschluss daran werden Sie per E-Mail über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt.
Da an diesem Prozess zumeist mehrere Akteure beteiligt sind, bitten wir um Verständnis, dass die Lösungsfindung in manchen Fällen dennoch einige Zeit in Anspruch nehmen kann.