FamilienGERECHTE Arbeitszeitmodelle
Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit und des Arbeitsortes erleichtern die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Beruf.
Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit und des Arbeitsortes erleichtern die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Beruf.
Um den Beschäftigten die Möglichkeit einzuräumen, im Rahmen der gesetzlichen bzw. tariflichen Vorgaben den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende an jedem Arbeitstag weitgehend selbst zu wählen, ist im nichtwissenschaftlichen Bereich in der Verwaltung und einigen Einrichtungen die sogenannte "Flexible Arbeitszeit" eingeführt worden.
Innerhalb der Rahmenarbeitszeit montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr können maximal bis zu 80 Stunden Zeitguthaben oder 20 Stunden Zeitschuld gesammelt werden, um etwa Betreuungsengpässe besser überbrücken zu können. Individuelle Teilzeitmodelle sind möglich. Dies alles natürlich nur, soweit keine dienstlichen Belange entgegen stehen.
Über die entsprechende Dienstvereinbarung und die Arbeitszeitfibel für die Bereiche der WWU, die an der Flexiblen Arbeitszeit teilnehmen, informiert die Abteilung Personalentwicklung.
Familiengerechtigkeit an der WWU möchte allen aktuellen Formen von Familie gerecht werden. Sie orientiert sich dabei weniger an formalen Strukturen, sondern unterstützt Beschäftigte und Studierende, die im Rahmen ihres familiären Netzwerks pflegerische Fürsorge übernehmen. Vor diesem Hintergrund bietet die WWU individuelle Lösungen in Bezug auf den Umgang mit der flexiblen Arbeitszeit.
Eine Möglichkeit ist die Inanspruchnahme von bis zu 30 zusätzlichen Minusstunden bei Pflegeaufgaben. Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Höhe der zusätzlichen Minusstunden im Verhältnis der individuellen regelmäßigen Wochenarbeitszeit anteilig zu Vollbeschäftigten berechnet. Der Abbauzeitraum sollte großzügig bemessen sein, endet aber maximal mit dem voraussichtlichen Ausscheidedatum der/des Antragstellenden. Er sollte in der Regel 5 Jahre nicht überschreiten. Die Form des Abbaus der Minusstunden sowie den zeitlichen Rahmen vereinbart der/die Beschäftigte individuell mit den Vorgesetzten und der Abt. 3.5 Personalentwicklung.
In den Fachbereichen ohne flexible Arbeitszeitregelung wird darauf geachtet, dass die individuellen Abstimmungen bezüglich der Arbeitszeit ein hohes Maß an persönlichen Handlungsspielräumen bezogen auf die Möglichkeit der Vereinbarung von Beruf und Familie gewährleisten.
Eine Ausweitung der flexiblen Arbeitszeit auf dezentrale Bereiche ist weiterhin möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Abt. 3.5 Personalentwicklung.
Die bestehenden Möglichkeiten des mobilen Arbeitens zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden in Abstimmung mit der jeweiligen Tätigkeit in der Verwaltung angeboten.