Regelungen der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung für das Sommersemester 2022

Die zum 1. April 2022 in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CEHVO) sieht eine stetige Rückführung der rechtlichen Rahmungen des Lehrbetriebs vor, was sich auch in den folgenden Regularien widerspiegelt.

LEHRVERANSTALTUNGEN

  • Lehrveranstaltungen finden im SoSe 2022 in der Regel in Präsenz statt.
  • Für anwesenheitspflichtige Veranstaltungen bleibt auch im SoSe 2022 die Anwesenheitspflicht durch die CEHVO ausgesetzt.
  • Für alle Lehrveranstaltungen gelten die Rahmenbedingungen, die von den regulären Prüfungsordnungen vorgesehen sind. Das bedeutet auch, dass eine Lehrveranstaltung i. d. R. nur dann vollständig in digitaler Form stattfinden kann, wenn die reguläre Prüfungsordnung dies vorsieht. Der Einsatz digitaler Lehrelemente und hybrider Lehrformen auf der Basis didaktischer Entscheidungen der Lehrenden ist selbstverständlich auch weiterhin ergänzend möglich.
  • Für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, denen aus gesundheitlichen Gründen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen nachweislich nicht möglich ist, können im SoSe 2022 nachteilsausgleichende Regelungen zwischen Lehrenden und Studierenden getroffen werden. Bitte informieren Sie sich dazu bei Bedarf unter https://www.uni-muenster.de/studium/hilfeundberatung/studiummitbeeintraechtigung/beeintraechtigung-corona/barrierefreielehre-corona/index.html. Die Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen haben sich nicht verändert. Dieser muss wie bisher gesondert bei den jeweiligen Prüfungsämtern gestellt werden.
PRÜFUNGEN
  • Prüfungen finden im SoSe 2022 in der Regel in Präsenz statt.
  • Für alle Prüfungen, die dem SoSe 2022 zugeordnet sind, gelten die Prüfungsbedingungen, die von den regulären Prüfungsordnungen vorgesehen sind. Das bedeutet auch: Die Möglichkeit von elektronischen oder Online-Prüfungen ist – wie schon vor der Pandemie – von entsprechenden Regelungen in den einzelnen Prüfungsordnungen abhängig.  Auch Freiversuche, Bedingungen des Prüfungsrücktritts und Möglichkeiten zur Notenverbesserung sind für Prüfungen, die dem SoSe 2022 zugeordnet sind, durch die regulären Prüfungsordnungen geregelt. WWU-weite Regelungen bzgl. des Freiversuchs, der Notenverbesserung etc. sind für das SoSe 2022 nicht vorgesehen.
  • Für Prüfungen, die einem der vier vorangegangenen Semester (SoSe 2020 bis WiSe 2021/22) zugeordnet sind (z. B. Wiederholungsprüfungen von Prüfungen des WiSe 2021/22), gelten weiter die Ausnahmebestimmungen, die während der Corona-Pandemie durch die CEHVO oder die jeweiligen studiengangsspezifischen Rektoratsregelungen für die jeweiligen Studiengänge bestimmt wurden. Das gilt auch für die übergreifenden Freiversuchs-, Prüfungsrücktritts- und Notenverbesserungsregelungen der CEHVO.
  • Bitte informieren Sie sich bei Bedarf bei dem für Sie und Ihre Prüfungsordnung(en) zuständigen Prüfungsamt.
VERLÄNGERTE REGELSTUDIENZEIT
  • Für alle in den vier vorangegangenen Semestern (SoSe 2020 bis WiSe 2021/22) eingeschriebenen Studierenden gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine um jeweils ein Fachsemester verlängerte Regelstudienzeit. Für das SoSe 2022 entfällt diese Regelung. Das Semester wird regulär auf die Regelstudienzeit angerechnet.
  • Bitte informieren Sie sich hierzu bei Bedarf beim Studierendensekretariat: studierendensekretariat@wwu.de.
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