Anpassungen bei den 3G-Kontrollen – Sticker ungültig ab 24.01.2022
Aufgrund verschiedener Änderungen in den rechtlichen Vorgaben zur Gültigkeit des Immunisierungsstatus u.a. in der gültigen Corona-Schutzverordnung müssen an der WWU die bisher etablierten 3G-Kontrollen bei Studierenden und Beschäftigten angepasst werden. So gilt z. B. eine von Covid-19 genesene Person nicht mehr 6 Monate, sondern nur noch 90 Tage lang als immunisiert.
Deshalb verlieren die zu Semesterstart ausgegebenen, magentafarbenen Sticker auf dem Studierendenausweis mit Ablauf des 23.01.2022 ihre Gültigkeit. Zur Teilnahme an (Lehr-)Veranstaltungen oder Prüfungen ist gemäß § 4 Corona-Schutzverordnung weiter der Nachweis über einen gültigen 3G-Status zu erbringen. Darüber hinaus ist der Zutritt zu den Gebäuden der WWU nur mit einem entsprechenden Nachweis erlaubt.
Um die Kontrollen auch künftig so sicher und effektiv wie möglich zu gestalten, wird eine möglichst flächendeckende Nutzung der digitalen Zertifikate zum Nachweis Ihres persönlichen Status und um die Anzeige der Zertifikate in der Corona-Warn-App empfohlen.
Die Kontrollen an den Eingängen zu Gebäuden, (Lehr-)Veranstaltungen und Prüfungen finden weiter wie gehabt statt. Diese wird entweder bis Ende der Vorlesungszeit durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von studenta.worx durchgeführt oder aber durch die Lehrenden selbst. Zur Überprüfung der Echtheit von angezeigten QR-Codes wird der Einsatz der CovPassCheck-App des RKI empfohlen. Ein Abgleich der angezeigten Daten mit dem amtlichen Lichtbildausweis der zu kontrollierenden Person wird ebenfalls wie bisher üblich stichprobenartig vorgenommen. Bei (Lehr-)Veranstaltungen soll bei mindestens 10% der Teilnehmer*innen ein Identitätsabgleich erfolgen. Bei Präsenz-Prüfungen kann die 3G-Kontrolle in einem Zuge mit den ohnehin notwendigen Identitätsprüfungen stattfinden.
Für die Gruppe der Beschäftigten ist die Neuerfassung des 3G-Status bereits in Planung. Sie werden in Kürze weitere Informationen dazu erhalten.
Für den Zugang zu Veranstaltungen der Fachbereiche 05,07 (Sportwissenschaft) und 15 sowie zu Gebäuden auf dem medizinischen Campus können abweichende Regelungen gelten.