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Hinweise zum Lehramtsstudium
Primarstufe in NRW
Inhalt
- Vorbemerkung
- Allgemeines zum Lehramt der Primarstufe
- Studienstruktur/Fächerkombinationen
- Praktika/Schulpraktische Studien
- Prüfung/Erstes Staatsexamen
- Erweiterungsprüfung/Lehrbefähigung für ein weiteres Fach
- Studium an der WWU Münster
- Zulassung zum Studium
Die folgenden Hinweise gelten für Studierende, die in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein Lehramtsstudium aufnehmen wollen. Die Hinweise basieren auf der "Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen" (LPO) vom 23. August 1994, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. September 2000.
Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechsler, die ihr Studium in anderen
Bundesländern begonnen haben und in NRW fortsetzen wollen, sollten
sich vor Studienbeginn informieren, welche bereits erbrachten Studien-
und Prüfungsleistungen in NRW anerkannt werden und welche Studien-
und Prüfungsordnung für sie Geltung haben; in Münster erfolgt
eine solche Beratung durch das Staatliche Prüfungsamt für Lehrämter
an Schulen, Bispinghof 2 B, 48143 Münster, Tel. (0251) 83-29290, Sprechzeiten:
Mo, Di, Do, Fr 10-12 Uhr, https://www.uni-muenster.de/stpa
Hinweis für Studierende gemäß der Lehrerprüfungsordnung 94/98
Studierende, die ihr Lehramtsstudium mit einem Staatsexamen gemäß
der Lehrerprüfungsordnung 1994/1998 abschließen möchten,
sind bis vor
kurzem auf die späteste Möglichkeit, die Examensprüfungen
gemäß dieser LPO 94/98 abzuschließen, die in § 53,
Absatz 4 der LPO 2003 vermerkt
ist, hingewiesen worden: Das Staatsexamen müsste demnach vor
dem 1.10.2008 abgeschlossen sein, so dass die Anmeldung zum Staatsexamen
z.B.
beim Lehramt Sek II/I im Oktober 2007 erfolgen müsste, bei
Wahl eines Erweiterungsfaches sogar noch früher.
Derzeit wird ministeriell geprüft, ob diese Frist, das Lehramtsstudium
gemäß der LPO 94/98 abschließen zu können, verlängert
werden soll.
Solange noch ungeklärt ist, ob es bei dieser Fristsetzung bleibt
oder nicht, sollten Studierende des Lehramtes gemäß der LPO
94/98 insbesondere
bei einem Fachwechsel oder bei Hinzunahme eines Erweiterungsfaches
für ihre Zeitplanung beachten, dass sie möglicherweise nach dem
1.10.2008
nicht mehr das Staatsexamen nach der LPO 94/98 absolvieren oder
auch nur beenden können.
Allgemeines zum Lehramt der Primarstufe
Wer in NRW ein Lehramt an öffentlichen Schulen anstrebt, muss eine Ausbildung für das Lehramt für eine Schulstufe (Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II) oder das schulstufenübergreifende Lehramt für Sonderpädagogik nachweisen. Die Ausbildung für das Lehramt für die Primarstufe erfolgt
- durch ein Hochschulstudium, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt und
- durch einen sich anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienst, der mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.
Studienstruktur/Fächerkombinationen
Der Studiengang für das Lehramt der Primarstufe besteht aus dem erziehungswissenschaftlichen Studium (einschließlich Schulpraktischer Studien) und dem Studium von drei Fächern (Unterrichtsfächer bzw. Lernbereich).
Für die Fächerwahl bestehen folgende Vorgaben:
1) die Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik sind obligatorisch
2) das weitere (dritte) Fach kann aus folgendem Fächerkatalog gewählt werden:
- Englisch*
- Kunst
- Musik
- Religionslehre (Evangelische oder Katholische)
- Sport
- Textilgestaltung**
- Sachunterricht Gesellschaftslehre***
- Sachunterricht Naturwissenschaft/Technik***
- Integrierter Sachunterricht
** an der Westfälischen Wilhelms-Universität lässt sich dieses Unterrichtsfach von Studienanfängern nicht mehr wählen
*** an der Westfälischen Wilhelms-Universität sind diese beiden Fächer zusammengefasst in einen gemeinsamen Lernbereich "Integrierter Sachunterricht"
3) Aus den unter 1) und 2) gewählten Fächern bestimmt die Studentin bzw. der Student ein Fach als Schwerpunktfach. Als Schwerpunktfach kann jedes der unter 1) und 2) genannten Fächer sein. Wird ein Lernbereich Sachunterricht oder das Unterrichtsfach Englisch gewählt, so könnendiese nur im Umfang eines Schwerpunktfaches studiert werden.
4) Ein anderes Unterrichtsfach als die oben genannten kann in begründeten Fällen mit Genehmigung des Kultusministers gewählt werden.
Das Studium hat eine Regelstudiendauer von sechs Semestern zuzüglich der Prüfungszeit. Das Lehramtsstudium für die Primarstufe umfasst insgesamt 112 Semesterwochenstunden (SWS) Lehrveranstaltungen (entsprechend ca. 18-20 SWS pro Semester), die sich folgenderweise auf die einzelnen Studienanteile verteilen:
- Schwerpunktfach (Unterrichtsfach oder Lernbereich) 42 SWS
- Unterrichtsfach 21 SWS
- Unterrichtsfach 21 SWS
- erziehungswissenschaftliches Studium 28 SWS
Zu einem ordnungsgemäßen Studium der Primarstufe gehören
auch die Schulpraktischen Studien, die von den einzelnen Fächern bzw.
im Rahmen des erziehungswissenschaftlichen Studiums angeboten werden. Die
Schulpraktischen Studien umfassen für die Primarstufe 6 Semesterwochenstunden
(SWS) und werden in Form von semesterbegleitenden Tagespraktika im Grundstudium
und eines Blockpraktikums im Hauptstudium durchgeführt.
Die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung setzt den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums voraus; sie kann für das Lehramt der Primarstufe zu Beginn des fünften Semesters beantragt werden. Ein späterer Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist durchaus möglich. Das Erste Staatsexamen für das Lehramt für die Primarstufe besteht aus den folgenden drei Prüfungsteilen:
- einer schriftlichen Hausarbeit, die entweder in dem Schwerpunktfach oder in Erziehungswissenschaft anzufertigen ist
- jeweils einer Arbeit unter Aufsicht (Klausur) in Erziehungswissenschaft, im Schwerpunktfach und in einem der beiden weiteren Unterrichtsfächer
- jeweils einer mündlichen Prüfung von 40 Minuten Dauer im Schwerpunktfach, in Erziehungswissenschaft und in dem weiteren Unterrichtsfach, in dem keine Klausur geschrieben wurde.
Wer das Erste Staatsexamen für das Lehramt für die Primarstufe
bestanden hat, kann in einem weiteren Fach (weiteren Fächern) eine
Erweiterungsprüfung ablegen (§ 29 Lehrerprüfungsordnung
- LPO -). Diese kann in den Unterrichtsfächern als Prüfung für
das Schwerpunktfach oder als Prüfung für das weitere Fach abgelegt
werden; die Erweiterungsprüfung im Lernbereich kann nur als Prüfung
für das Schwerpunktfach abgelegt werden. Die Leistungsanforderungen
im Hauptstudium entsprechen denen eines grundständigen Unterrichtsfaches;
Abweichungen ergeben sich für das Grundstudium, für das lediglich
bis zu drei Leistungsnachweise zu erbringen sind. Für das Studium
eines Erweiterungsfaches sind insgesamt (Grund- und Hauptstudium) mindestens
die Hälfte der Semesterwochenstunden (SWS) nachzuweisen. Eine Zwischenprüfung
ist nicht erforderlich. Weitere Informationen können bei der Studienfachberatung
oder in der Zentralen Studienberatung (ZSB) eingeholt werden.
Das Studium für das Lehramt der Primarstufe findet an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) statt.
Achtung:
Im Rahmen eines dreijährigen Modellversuchs wird für das
Lehramt der Primarstufe an der WWU Münster ab dem WS 1998/99 das Studium
des Faches "Integrierter Lernbereich Sachunterricht" gelehrt. Die Unterscheidung
zwischen den Lernbereichen "Sachunterricht Gesellschaftslehre" und "Sachunterricht
Naturwissenschaft/Technik" entfällt. Der "Integrierte Lernbereich
Sachunterricht" kann nur als Schwerpunktfach studiert werden.
Seit dem Wintersemester 01/02 ist eine Einschreibung an der Universität Münster für das Unterrichtsfach Textilgestaltung nicht mehr möglich.
Studium des Unterrichtsfaches Kunst
Das Studium des Faches Kunst wird an der Staatlichen Kunstakademie
Münster durchgeführt. Studierende des Faches Kunst, die an der
Kunstakademie eingeschrieben sind, werden an der WWU zum Studium der weiteren
Studiengangsanteile als Zweithörer zugelassen. Für das Unterrichtsfach
Kunst ist eine fachspezifische Eignungsprüfung Voraussetzung für
die Einschreibung (siehe unter Zulassung zum Studium).
- Kunstakademie Münster
Leonardo Campus 2
48149 Münster
Tel. 0251/83-61205, -206, -207
Homepage: www.kunstakademie-muenster.de
In NRW ist die Einschreibung für die Lehramtsfächer Kunst, Musik und Sport von dem Nachweis der besonderen studiengangsbezogenen Eignung abhängig. Der Nachweis dieser Eignung erfolgt durch das Bestehen einer entsprechenden Eignungsprüfung. Die fachspezifische Eignungsprüfung im Fach Sport wird an der WWU Münster nur einmal jährlich durchgeführt. Das gleiche gilt für das Unterrichtsfach Kunst an der Kunstakademie Münster. Für das Fach Musik wird die Eignungsprüfung an der WWU hingegen zweimal jährlich angeboten. Weitere Hinweise und Informationen zur Durchführung, sowie zu Zeit und Ort dieser Prüfungen in Münster sind entweder in der Zentralen Studienberatung (ZSB) oder in den entsprechenden Fächern erhältlich.
Einschreibungsvoraussetzung ist u.a. die Allgemeine Hochschulreife. Besondere Sprachkenntnisse (Latein) brauchen nicht nachgewiesen zu werden.
Studienplätze für das neue Lehramtsstudium �Lehramt
an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen
der Gesamtschulen � Studienschwerpunkt Grundschule � � werden
durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
im Auswahlverfahren vergeben.
Informationen zur Bewerbung finden Sie im ZVS
Info; diese sind bei den Arbeitsämtern oder der Zentralen Studienberatung
erhältlich.
An der WWU Münster kann das Studium jeweils zum Sommer- und Wintersemester
aufgenommen werden. Der Bewerbungsschluss bei der ZVS
ist für das Sommersemester der 15.1. und für das Wintersemester
der 15.7. eines jeden Jahres.
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