Zulassungsvoraussetzungen

Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für ein Lehramtsstudium an der Universität Münster bietet das Studierendensekretariat:

Zulassungsvoraussetzungen

Für internationale Bewerber*innen bietet darüber hinaus das International Office der Universität Münster eine Beratung an.

International Office

Fremdsprachen

Für den Zugang zum Bachelor müssen Sie in Münster keine Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen. Belegen Sie eine moderne Fremdsprache, so sind "fachspezifische Sprachkenntnisse" beim Studienstart relevant.
Sprachkenntnisse müssen in Münster zum Bewerbungsschluss für den Master of Education vorliegen.
Alle Bewerber müssen "Kenntnisse in zwei Fremdsprachen" nachzuweisen. Als Ausnahme hierzu müssen Studierende mit einer beruflichen Fachrichtung für das Lehramt an Berufskollegs "Kenntnisse in nur einer Fremdsprache" nachweisen. Hinzu kommen "besondere Fremdsprachenkenntnisse" für einige Unterrichtsfächer im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen.

  • Fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse

    Für die Bewerbung an der Universität Münster müssen Sie keine Sprachkenntnisse in der Zielsprache nachweisen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie über ausreichende Sprachkenntnisse für ein Studium verfügen, wenden Sie sich an die Studienfachberater*innen. Diese finden Sie über den Studienführer.

    Studienführer der Universität Münster

    Um festzustellen, mit welchem Sprachniveau Sie in das Studium starten, laden viele Studienfächer Sie zum C-Test ein. Allgemeine Hinweise zum C-Test finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums der Universität Münster.

    Hinweise zum C-Test auf den Seiten des Sprachenzentrums

    Hinweise Ihrer Fächer zum gewünschten Sprachniveau beim Studienstart:

    • Englisch (Hinweise auf den Seiten des Englischen Seminars)
    • Französisch (Hinweise auf den Seiten des Romanischen Seminars)
    • Griechisch (Hinweise der Fachschaft Klassische Philologie - Studierendenvertretung)
    • Italienisch (Hinweise auf den Seiten des Romanischen Seminars)
    • Latein (Hinweise der Fachschaft Klassische Philologie - Studierendenvertretung)
    • Niederländisch (Hinweise auf den Seiten des Instituts für Niederländische Philologie)
    • Spanisch (Hinweise auf den Seiten des Romanischen Seminars)

     

  • Kenntnisse in zwei Fremdsprachen

    Die lehramtsspezifischen Kenntnisse in zwei Fremdsprachen können Sie in der Regel mit der allgemeinen Hochschulreife nachweisen. Bei Studierenden mit nichtdeutscher Erstsprache werden die nachgewiesenen deutschen Sprachkenntnisse als diejenigen einer Fremdsprache anerkannt.

    Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Sprachkenntnisse nachzuweisen:

    • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit Abschluss in zwei Fremdsprachen
      Die Fremdsprachen finden sich in der Regel auf Ihrem Abiturzeugnis unter Block IV Fremdsprachen. Es ist ausreichend, nur diese Seite hochzuladen.
    • Nachweis über vier Jahre aufbauenden fremdsprachlichen Unterricht an einer Schule
    • Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse der Niveaustufe A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
    • Nachweis über den erfolgreichen Besuch von aufeinander aufbauenden universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von 6 SWS

    Fremdsprachenkenntnisse können sich auf moderne Fremdsprachen und auf alte Sprachen beziehen (Hebräisch, Griechisch und Latein).

  • Kenntnisse in einer Fremdsprache beim Studium "BK mit beruflicher Fachrichtung"

    Soweit Sie eine "berufliche Fachrichtung" mit dem Ziel Lehramt an Berufskollegs belegen, so müssen Sie Kenntnisse in nur einer Fremdsprache nachweisen. Bei Studierenden mit nichtdeutscher Erstsprache werden die nachgewiesenen deutschen Sprachkenntnisse als diejenigen einer Fremdsprache anerkannt.

    Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Sprachkenntnisse nachzuweisen:

    • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
    • Nachweis über vier Jahre aufbauenden fremdsprachlichen Unterricht an einer Schule
    • Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse der Niveaustufe A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
    • Nachweis über den erfolgreichen Besuch von aufeinander aufbauenden universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von 6 SWS
  • Besondere Sprachkenntnisse für das Lehramt GymGe

    In der folgenden Liste finden Sie die fach- und lehramtsspezifischen Voraussetzungen für den Zugang zum Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen nach dem Lehrerausbildungsgesetz 2009 (mit Änderungen vom 26. April 2016). Diese Sprachkenntnisse müssen Sie zum Bewerbungsschluss für den Master of Education nachweisen.

    Hinweis: Nach Verordnung zur Änderung der Lehramtszugangsverordnung NRW aus dem Juni 2021 wurden die Regelungen zu Sprachkenntnissen für die Fächer Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre neu definiert. Bitte informieren Sie sich in Ihren Fächern zu den spezifischen Auswirkungen auf Ihr Studium, z.B. zum Nachweis erster Sprachkenntnisse im Bachelor.

    Fach Sprachkenntnisse
    Evangelische Religionslehre

    Kenntnisse in Griechisch auf dem Niveau des Graecums und Kenntnisse in Hebräisch auf dem Niveau des Hebraicums oder Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums (LZV-Änderung 06.2021).

    Geschichte Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums
    Griechisch Graecum und Latinum
    Islamische Religionslehre Kenntnisse des Arabischen
    Katholische Religionslehre Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums und Grundkenntnisse in Griechisch und Hebräisch (LZV-Änderung 06.2021).
    Studierende, die ihr Studium noch vor dem WiSe 2016/17 aufgenommen haben, lassen sich hinsichtlich der Sprachen bitte im Studienbüro der Katholisch-Theologischen Fakultät beraten!
    Latein Graecum und Latinum
    Philosophie Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums
    oder Kenntnisse in Griechisch (Graecum)

    Sie können diese Fremdsprachenkenntnisse im Laufe des Bachelorstudiums erwerben. Lassen Sie sich hinsichtlich des Zeitaufwandes und Zeitpunktes persönlich beraten.

Eignungsprüfungen

Für die Fächer Kunst, Mediendesign und Designtechnik, Musik und Sport ist neben dem Nachweis der allgemeinen Hochschulreife der Nachweis der besonderen Eignung zu erbringen. Zur Einschreibung in das Studienfach muss die Eignungsprüfung vorliegen. Die Teilnahme an einer Eignungsprüfung planen Sie bereits weit vor dem Studienstart, beachten Sie daher die Fristen und Termine.

  • Eignungsprüfung Kunst

    Im März 2024 können Sie sich für einen Lehramtsstudiengang mit dem Fach Kunst für das Wintersemester 2024/25 bewerben.

    • Bewerbung:
      Vom 01.03.2024 bis einschließlich 31.03.2024 über die Online-Plattform der Kunstakademie.
    • Künstlerische Arbeitsproben / Bewerbungsmappe einreichen:
      Im Anschluss an die Bewerbung über die Online-Plattform müssen die künstlerischen Arbeitsproben / Bewerbungsmappen persönlich vom 02.04. bis einschließlich 09.04.2024 zu den vorgegebenen Zeiten an der Kunstakademie abgegeben werden.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kunstakademie Münster.

    Kunstakademie Münster

     

  • Eignungsprüfung Mediendesign und Designtechnik

    • Bewerbungsfrist mit Abgabe von Arbeitsproben: 1. Oktober oder 15. März
    • Klausurtermin: Unmittelbar nach der Mappenprüfung

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs Design an der Fachhochschule Münster.

    Fachbereich Design an der Fachhochschule Münster

     

  • Eignungsprüfungen Musik

    • Anmeldeschluss: Freitag, 10.05.2024 (Poststempel)
    • Prüfungstermine: Freitag, 14.06.2024 - Klausuren
      Montag-Freitag, 17.-21.06.2024 - Praktische Prüfungen

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Instituts für Musikpädagogik.

    Institut für Musikpädagogik

    Informationen zu den Vorbereitungstagen am Institut für Musikpädagogik finden Sie ebenfalls online.

    • Der Termin für die Vorbereitungstage für die Eignungsprüfung 2025 der Fachschaft Musikpädagogik steht aktuell noch nicht fest.
      [Termin 2024:  Samstag, den 13.04. und Sonntag, den 14.04. 2024]

    Informationen und Anmeldung am Institut für Musikpädagogik

     

  • Eignungsprüfung Sport

    • Anmeldeschluss: Mittwoch, 12. Juni 2024
    • Fristen zur Einreichung von Ersatznachweisen:
      • Ersatznachweis DLRG: Mittwoch, 12. Juni 2024
        (zusammen mit der Anmeldung als PDF-Upload)
      • Ersatznachweis sonstige gleichwertige Leistungen: Mittwoch, 19. Juni 2024
        (Z.B. Zugehörigkeit zu einem A, B, C Kader und andere geeignete Nachweise)
        Zeugnisse und Bescheinigungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 24 Monate vor dem Termin der Eignungsprüfung ausgestellt wurden, längstens allerdings bis zum auf der Urkunde aufgeführten Gültigkeitsfrist.
      • Nachweis über Leistungen aus dem Abitur: Einzureichen "bei der Einschreibung"
        "Die besondere studiengangsbezogene Eignung gilt als nachgewiesen, wenn in min-
        destens drei der vier Schulhalbjahre der Qualifizierungsphase der Sekundarstufe II
        sowie in der Abiturprüfung
        - mindestens 10 Punkte bei einem Leistungskurs Sport oder
        - mindestens 12 Punkte bei Sport als viertem Abiturfach erreicht wurden."

        (Siehe Ordnung zur Eignungsfeststellung Sport: II Inhaltliche Anforderungen unter Punkt 3.)
    • Prüfungstermin: Mittwoch, 03. Juli 2024

    Bitte lesen Sie die ausführlichen Hinweise auf den Seiten des Instituts für Sportwissenschaften.

    Institut für Sportwissenschaft


    Informationen zum Übungstag der Fachschaft Sportwissenschaft:
    Jedes Jahr ca. 4 Wochen vor dem Eignungstest veranstaltet die Studierendenvertretung (Fachschaft Sport) einen freiwilligen Übungstag.

    • Übungstag 2024: Sonntag, den 09. Juni 2024

    Fachschaft Sportwissenschaft


    Vorbereitungskurse Turnen und Leichtathletik
    Die Turnsparte der TG Münster bietet jedes Jahr Kurse an, die die Teilnehmer*innen speziell in Hinsicht auf den Turnteil des Eignungstests für die Aufnahme des Sportstudiums an der Universität Münster und im Raum NRW vorbereiten.
    Informationen finden Sie auf den Seiten der Turngemeinde Münster.

    Turngemeinde Münster von 1862 e.V.