Semestergebühr
Die Gasthörergebühr beträgt 125,- € pro Semester unabhängig von der Zahl der besuchten Veranstaltungen.
Die Gasthörergebühr beträgt 125,- € pro Semester unabhängig von der Zahl der besuchten Veranstaltungen.
Bei der Anmeldung zum „Studium im Alter“ werden drei Personengruppen unterschieden:
Für diese Personengruppen gibt es unterschiedliche Anmeldeverfahren, die im Folgenden beschrieben werden.
1. Rufen Sie den SelfService über folgenden Link auf: https://service.uni-muenster.de/go
2. Geben Sie Ihre Nutzerkennung und Ihr Passwort ein und bestätigen Sie die Eingabe mit dem Button „Login“. Danach öffnet sich der SelfService.
3. Stimmen Sie der Datenschutzerklärung zu.
4. Klicken Sie auf die Kachel „Meine Anträge“. Danach auf den Antrag „Immatrikulation“ und wählen dort den Reiter „Gebühren“ aus. Hier werden Ihnen die Zahlungsinformationen für die Überweisung der Gasthörergebühr angezeigt. (Den Hinweis "Immatrikulation vorläufig ausgeschlossen" bitte ignorieren. Er zeigt an, dass Ihre Semestergebühr noch nicht bei der Universität eingegangen ist.)
5. Überweisen Sie die Gasthörergebühr innerhalb der angegebenen Frist unter Angabe der 12-stelligen Referenznummer (Verwendungszweck). Bitte machen Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung.
Wenn nach Ablauf der angegebenen Frist keine Zahlung eingegangen ist, werden Sie zwangsexmatrikuliert.
Bitte beachten Sie, dass jede Person eine eigene Überweisung vornehmen muss. Bei Zahlung der Gebühren für mehrere Personen in einer Überweisung, wird der Betrag nur der erstgenannten Person gutgeschrieben.
Sollte es Probleme bei der Anmeldunggeben geben, wenden Sie sich bitte an die Kontaktstelle Studium im Alter.
Angemeldete Gasthörer*innen, die im Folgesemester ihr Gaststudium fortsetzen möchten, müssen sich nicht erneut anmelden, sondern zurückmelden.
In folgenden Schritten führen Sie die Rückmeldung durch:
Nach Eingang des Semesterbeitrages sind Sie zurückgemeldet. Sie können dann auch Ihre neue Semesterbescheinigung ausdrucken. (siehe: Infos zur Semesterbescheinigung) Die Gültigkeit Ihrer Studierendenkarte verlängert sich damit automatisch, genauso wie die Ausleihen, die Sie in der ULB vielleicht getätigt haben, oder Guthaben, die Sie eventuell auf die Karte geladen haben.
Personen, die ihr Gaststudium unterbrochen haben und es wieder aufnehmen möchten, müssen sich in der Kontaktstelle Studium im Alter wiedereinschreiben. Dazu reicht ein Anruf (0251-83 24004) oder eine E-Mail (studia@uni-muenster.de) mit der Bitte um Wiedereinschreibung. Geben Sie dabei Ihren Namen und Ihre sechsstellige Matrikelnummer an, die auf Ihrem bisherigen Studierendenausweis aufgedruckt ist.
Danach schickt Ihnen die Universität ein Schreiben mit weiteren Informationen per Post. Ihre Nutzerkennung und Ihr Passwort sind dann wieder aktiviert, so dass Sie die Zahlungsinformationen im Online-Portal abrufen können:
Sollten Sie das Gaststudium mindestens ein Jahr unterbrochen haben, müssen Sie nach Überweisung der Gasthöergebühr ein neues Foto im Internet unter https://www.uni-muenster.de/studieninteressierte/einschreibung/studierendenkarte.shtml hochladen oder mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer an die Kontaktstelle schicken.
Nach Eingang des Semesterbeitrages sind Sie zurückgemeldet. Im Studierenden Self-Service können Sie nun Ihre neue Semesterbescheinigung (siehe: Infos zur Semesterbescheinigung) ausdrucken. Ihre neue Studierendenkarte wird Ihnen automatisch zugeschickt. Sie behält so lange ihre Gültigkeit, wie Sie Ihr Studium durch Zahlung von Gasthörerbeiträgen ohne Unterbrechung fortsetzen.
Prüfen Sie bitte Ihre Adresse und Ihre weiteren persönlichen Daten unter dem Navigationspunkt „Allgemeine Verwaltung“ und dem Link „Kontaktdaten“ und nehmen ggf. Änderungen vor.