Semestergebühr

Die Gasthörergebühr beträgt 125,- € pro Semester unabhängig von der Zahl der besuchten Veranstaltungen.

Anmeldeverfahren

Bei der Anmeldung zum „Studium im Alter“ werden drei Personengruppen unterschieden:

  1. Neue Gasthörer*innen (Erstanmeldung): Personen, die zum ersten Mal ein „Studium im Alter“ aufnehmen
  2. Rückmelder*innen: Personen, die bereits als Gasthörer*innen angemeldet sind und das Gaststudium ohne Unterbrechung fortsetzen wollen
  3. Wiedereinschreiber*innen: Personen, die bereits als Gasthörer*innen angemeldet waren und nach einer Unterbrechung ihr Gaststudium fortsetzen wollen

Für diese Personengruppen gibt es unterschiedliche Anmeldeverfahren, die im Folgenden beschrieben werden.

 

  • 1. Neue Gasthörer*innen (Erstanmeldung)

    • Für die Teilnahme am „Studium im Alter“ ist die Zulassung als Gasthörer*in erforderlich, die unabhängig vom Schulabschluss erfolgt.
    • Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch in der Kontaktstelle Studium im Alter oder online mit dem elektronischen Anmeldeformular erfolgen. 
    • Die Anmeldung muss in jedem Semester am letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn vorliegen.
    • Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Universität per Briefpost Ihre persönlichen Zulassungsunterlagen, das sogenannten Accountanschreiben, mit Ihrer Matrikelnummer. Außerdem werden Ihnen zur Nutzung der EDV-Dienste der Universität eine Nutzerkennung und ein Anfangskennwort mitgeteilt. Diese benötigen Sie, damit Sie Ihre persönlichen Zahlungsinformationen abrufen können.
    • In diesem Accountanschreiben teilt die Universität Ihnen außerdem einen Link zu einem Internet-Einrichtungsassistenten mit, der Sie durch die weiteren Schritte des digitalen Anmeldeprozesses leitet. Unterstützung und eine Übersicht über alle Schritte des Prozesses finden Sie  in unserer Anleitung und unseren Unterstützungsangeboten.
    • Ihre Matrikelnummer sowie Nutzerkennung und Passwort aus dem Accountanschreiben sollten Sie sorgfältig aufbewahren. Sie gelten, so lange Sie am Studium im Alter teilnehmen – auch nach einer Unterbrechung.
    • Zum Abruf der Zahlungsinformationen gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Rufen Sie den SelfService über folgenden Link auf: https://service.uni-muenster.de/go
    2. Geben Sie Ihre Nutzerkennung und Ihr Passwort ein und bestätigen Sie die Eingabe mit dem Button „Login“. Danach öffnet sich der SelfService.
    3. Stimmen Sie der Datenschutzerklärung zu.
    4. Klicken Sie auf die Kachel „Meine Anträge“. Danach auf den Antrag „Immatrikulation“  und wählen dort den Reiter „Gebühren“ aus. Hier werden Ihnen die Zahlungsinformationen für die Überweisung der Gasthörergebühr angezeigt. (Den Hinweis "Immatrikulation vorläufig ausgeschlossen" bitte ignorieren. Er zeigt an, dass Ihre Semestergebühr noch nicht bei der Universität eingegangen ist.)
    5. Überweisen Sie die Gasthörergebühr innerhalb der angegebenen Frist unter Angabe der 12-stelligen Referenznummer (Verwendungszweck). Bitte machen Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung.
    Wenn nach Ablauf der angegebenen Frist keine Zahlung eingegangen ist, werden Sie zwangsexmatrikuliert.

    Bitte beachten Sie, dass jede Person eine eigene Überweisung vornehmen muss. Bei Zahlung der Gebühren für mehrere Personen in einer Überweisung, wird der Betrag nur der erstgenannten Person gutgeschrieben.

    Sollte es Probleme bei der Anmeldunggeben geben, wenden Sie sich bitte an die Kontaktstelle Studium im Alter.

    • Für die Erstellung Ihrer persönlichen Studierendenkarte benötigt die Universität ein aktuelles Portraitfoto von Ihnen. Dieses können Sie in digitaler Form unter https://www.uni-muenster.de/studieninteressierte/einschreibung/studierendenkarte.shtml hochladen (Anleitung). Alternativ können Sie ein aktuelles Foto unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer an die Kontaktstelle Studium im Alter, Georgskommende 14, 48143 Münster schicken.  Dieses Foto kann nicht zurückgegeben werden. Ohne Foto wird die Studierendenkarte nicht erstellt. (Das Foto wird für die Folgesemester von der Universität gespeichert. Sollten Sie das Gaststudium später für mehr als ein Semester unterbrechen, wird das Foto gelöscht.)
    • Nach Eingang der Gebühr und des Fotos wird Ihnen Ihre persönliche Studierendenkarte zugeschickt. Sie bleibt so lange gültig, wie Sie ohne Unterbrechung durch Zahlung der Gasthörergebühr Ihre Teilnahme am Studium im Alter verlängern. (Siehe auch: Infos zur Studierendenkarte)
    • Mit der Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail-Adresse (Ihre Nutzerkennung@uni-muenster.de). Informationen der Universität, z.B. die Aufforderung zur Rückmeldung im Folgesemester, werden an diese E-Mail-Adresse gesandt. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Ihnen Nachrichten unter dieser E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Zugang zu diesen Mails erhalten Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passwortes auf folgender Seite:  permail.uni-muenster.de 
    • Anleitungen, wie Sie die Uni-Mails mit Ihrem Handy abrufen können, finden Sie hier.
    • Die Studierendenkarte ist innerhalb der Universität zusammen mit der Semesterbescheinigung (siehe auch: Infos zur Semesterbescheinigung) immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Besuch universitärer Veranstaltungen ist nur mit gültiger Studierendenkarte und Semesterbescheinigung erlaubt. Von dieser Regel ausgenommen sind lediglich öffentliche Vortragsreihen.
  • 2. Rückmelder*innen

    Angemeldete Gasthörer*innen, die im Folgesemester ihr Gaststudium fortsetzen möchten, müssen sich nicht erneut anmelden, sondern zurückmelden.
    In folgenden Schritten führen Sie die Rückmeldung durch:

    1. Rufen Sie den SelfService über folgenden Link auf: https://service.uni-muenster.de/go
    2. Geben Sie Ihre Nutzerkennung und Ihr Passwort ein und bestätigen Sie die Eingabe mit dem Button „Login“. Danach öffnet sich der SelfService.
    3. Stimmen Sie der Datenschutzerklärung zu.
    4. Klicken Sie auf die Kachel „Meine Anträge“. Danach auf den Antrag „Rückmeldung“ (Den Hinweis "Rückmeldung vorläufig ausgeschlossen" bitte ignorieren. Er zeigt an, dass Ihre Semestergebühr noch nicht bei der Universität eingegangen ist.) Unter dem Tab „Gebühren“ werden Ihnen die Zahlungsinformationen für die Überweisung der Gasthörergebühr angezeigt.
    5. Überweisen Sie die Gasthörergebühr innerhalb der angegebenen Frist unter Angabe der 12-stelligen Referenznummer (Verwendungszweck). Bitte machen Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Bitte beachten Sie, dass jede Person eine eigene Überweisung der Gasthörergebühren vornehmen muss. Bei Zahlung der Gebühren für mehrere Personen in einer Überweisung, wird der Betrag nur der erstgenannten Person gutgeschrieben, d.h. nur diese Person ist für das Gaststudium angemeldet.
      Wenn nach Ablauf der angegebenen Frist keine Zahlung eingegangen ist, werden Sie zwangsexmatrikuliert.

    Nach Eingang des Semesterbeitrages sind Sie zurückgemeldet. Sie können dann auch Ihre neue Semesterbescheinigung ausdrucken. (siehe: Infos zur Semesterbescheinigung) Die Gültigkeit Ihrer Studierendenkarte verlängert sich damit automatisch, genauso wie die Ausleihen, die Sie in der ULB vielleicht getätigt haben, oder  Guthaben, die Sie eventuell auf die Karte geladen haben.

  • 3. Wiedereinschreiber*innen

    Personen, die ihr Gaststudium unterbrochen haben und es wieder aufnehmen möchten, müssen sich in der Kontaktstelle Studium im Alter wiedereinschreiben. Dazu reicht ein Anruf (0251-83 24004) oder eine E-Mail (studia@uni-muenster.de)  mit der Bitte um Wiedereinschreibung. Geben Sie dabei Ihren Namen und Ihre sechsstellige Matrikelnummer an, die auf Ihrem bisherigen Studierendenausweis aufgedruckt ist.
    Danach schickt Ihnen die Universität ein Schreiben mit weiteren Informationen per Post. Ihre Nutzerkennung und Ihr Passwort sind dann wieder aktiviert, so dass Sie die Zahlungsinformationen im Online-Portal abrufen können:

    1. Rufen Sie den SelfService über folgenden Link auf: https://service.uni-muenster.de/go
    2. Geben Sie Ihre Nutzerkennung und Ihr Passwort ein und bestätigen Sie die Eingabe mit dem Button „Login“. Danach öffnet sich der SelfService.
    3. Stimmen Sie der Datenschutzerklärung zu.
    4. Klicken Sie auf die Kachel „Meine Anträge“. Danach auf den Antrag „Rückmeldung“. (Den Hinweis "Rückmeldung vorläufig ausgeschlossen" bitte ignorieren. Er zeigt an, dass Ihre Semestergebühr noch nicht bei der Universität eingegangen ist.) Unter dem Tab „Gebühren“ werden Ihnen die Zahlungsinformationen für die Überweisung der Gasthörergebühr angezeigt.
    5. Überweisen Sie die Gasthörergebühr innerhalb der angegebenen Frist unter Angabe der 12-stelligen Referenznummer (Verwendungszweck). Bitte machen Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Bitte beachten Sie, dass jede Person eine eigene Überweisung der Gasthörergebühren vornehmen muss. Bei Zahlung der Gebühren für mehrere Personen in einer Überweisung, wird der Betrag nur der erstgenannten Person gutgeschrieben, d.h. nur diese Person ist für das Gaststudium angemeldet.
      Wenn nach Ablauf der angegebenen Frist keine Zahlung eingegangen ist, werden Sie zwangsexmatrikuliert.

    Sollten Sie das Gaststudium mindestens ein Jahr unterbrochen haben, müssen Sie nach Überweisung der Gasthöergebühr ein neues Foto im Internet unter https://www.uni-muenster.de/studieninteressierte/einschreibung/studierendenkarte.shtml hochladen oder mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer an die Kontaktstelle schicken.

    Nach Eingang des Semesterbeitrages sind Sie zurückgemeldet. Im Studierenden Self-Service können Sie nun Ihre neue Semesterbescheinigung (siehe: Infos zur Semesterbescheinigung) ausdrucken. Ihre neue Studierendenkarte wird Ihnen automatisch zugeschickt. Sie behält so lange ihre Gültigkeit, wie Sie Ihr Studium durch Zahlung von Gasthörerbeiträgen ohne Unterbrechung fortsetzen.

    Prüfen Sie bitte Ihre Adresse und Ihre weiteren persönlichen Daten unter dem Navigationspunkt „Allgemeine Verwaltung“ und dem Link „Kontaktdaten“ und nehmen ggf. Änderungen vor.