Ausstellung von Sprachzeugnissen

Das Sprachenzentrum bietet seit Februar 2014 für WWU Studierende aller Fächer Sprachprüfungen in Englisch zum Erwerb der folgenden Nachweise an:


DAAD-Sprachzeugnis

Allgemeines Sprachzeugnis (Einstufung in den Referenzrahmen, z.B. für Master-Bewerbungen)

bvmd-Sprachzeugnis

 

ACHTUNG! Die Anerkennung von Leistungen erfolgt vorab in folgender INDICO-Veranstaltung: https://indico.uni-muenster.de/event/1921/

  • Prüfungstermine für das Sommersemester 2025

     

    Prüfungstermine für das Sommersemester 2025:

    22.04.2025: Anmeldung über INDICO ab 02.04.2025 - Anmeldung wird am 16.04 um 12 Uhr geschlossen. (Anmeldung zur Prüfung mit Anerkennung von Leistungen möglich bis 14.04 um 12 Uhr)

    06.05.2025: Anmeldung über INDICO ab 16.04.2025 - Anmeldung wird am 30.04 um 12 Uhr geschlossen. (Anmeldung zur Prüfung mit Anerkennung von Leistungen möglich bis 28.04 um 12 Uhr)

    20.05.2025: Anmeldung über INDICO ab 30.04.2025 - Anmeldung wird am 14.05 um 12 Uhr geschlossen. (Anmeldung zur Prüfung mit Anerkennung von Leistungen möglich bis 12.05 um 12 Uhr)

    03.06.2025:  Anmeldung über INDICO ab 14.05.2025 -  Anmeldung wird am 28.05 um 12 Uhr geschlossen. (Anmeldung zur Prüfung mit Anerkennung von Leistungen möglich bis 26.05 um 12 Uhr)

    17.06.2025: Anmeldung  über INDICO ab 21.05.2025 -  Anmeldung wird am 04.06 um 12 Uhr geschlossen. (Anmeldung zur Prüfung mit Anerkennung von Leistungen möglich bis 02.06 um 12 Uhr)

    LETZTER Prüfungstermin für das Sommersemester 2025 - 01.07.2025: Anmeldung über INDICO ab 04.06.2025 -  Anmeldung wird am 25.06 um 12 Uhr geschlossen. (Anmeldung zur Prüfung mit Anerkennung von Leistungen möglich bis 23.06 um 12 Uhr)

    Dieser außerordentliche Prüfungstermin wurde hinzugefügt, um der großen Nachfrage der Studierenden entgegenzuwirken. Anträge von Studierenden, die das Zertifikat dringend benötigen, werden bevorzugt behandelt.
     

    Prüfungstermine während der Semesterferien SoSe 2025

    werden später bekannt machen.

    17.02.2025: Anmeldung über INDICO ab 15.01.2025 möglich. Anmeldung wird am 10.02. um 12 Uhr geschlossen. (Anmeldung zur Prüfung mit Anerkennung von Leistungen möglich bis 05.02. um 12 Uhr)

    10.03.2025: Anmeldung über INDICO ab 10.02.2025 möglich. Anmeldung wird am 03.03. um 12 Uhr geschlossen. (Anmeldung zur Prüfung mit Anerkennung von Leistungen möglich bis 24.02. um 12 Uhr)

    Die mündlichen Prüfungen finden jeweils zeitnah nach Vereinbarung statt; die Termine werden bei der Anmeldung zur Prüfung festgelegt.

    Pro Termin steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung, daher ist eine frühzeitige Anmeldung empfehlenswert.

    Bitte beachten Sie, wenn Sie eine bevorstehende Bewerbungsfrist haben, dass wir drei Wochen  benötigen, um den Sprachnachweis zu erstellen. Diese Zeit müssen Sie in Bezug auf die Abgabefrist Ihrer Bewerbung unbedingt einplanen.

  • Prüfungsanmeldung

    Das Anmledeverfahren wurde geändert. Anmeldungen sind nur noch per INDICO möglich.

    Eine Teilnahme an der Prüfung ist ohne vorherige Anmeldung nicht möglich.

    Bitte beachten Sie, dass wir keinen Platz für die Prüfungen garantieren können. Eine frühzeitige Anmeldung ist daher ratsam. Nur durch die Zahlung der Prüfungsgebühr ist die Anmeldung offiziell.

  • Anrechnung von Studienleistungen

    Folgende benotete Studienleistungen (die nicht älter als zwei Jahre sind) können angerechnet werden:

    1) für DAAD/bvmd-Sprachzeugnisse: fachsprachlich ausgerichtete Englischkurse des Sprachen-zentrums mit der entsprechenden Fachrichtung;

    2) für allgemeine Sprachzeugnisse: zusätzlich auch allgemeinsprachlich ausgerichtete Englischkurse des Sprachenzentrums (ab 50 Punkte im C-Test);

    3) die englischen Lehrveranstaltungen des FB Rechtswissenschaft (insbes. der FFA Englisch); Studierende im 3. FFA Semester wenden sich bitte per E-Mail an Frau Dr. Birgit Beile-Meister.

    4) Lehrveranstaltungen des Englischen Seminars (bei BA Studiengängen insbes. Integrated Language Skills I und II, Academic Skills, Spoken English, Texts and Theories, Linguistic Methods and Theories).

    5) Fachveranstaltungen aus anderen Fächern, bei denen Lehrveranstaltung und Prüfung komplett auf Englisch erfolgt sind, können idR angerechnet werden (allerdings maximal als B2).

    Für die Zwecke der Bewerbung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Münster eine Sonderregelung. Die Lehrveranstaltungen Digital Business (Lesen und Schreiben) und IT driven Innovation (Lesen) können jeweils als C1-Äquivalent angerechnet werden, sofern mind. die Note 2,3 erzielt wurde. Gleiches gilt für eine Bachelorarbeit, die auf Englisch verfasst wurde.

  • Prüfungsformat und Zeiten

     

    Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

     

    1. Leseverstehen (ca. 45 Min.) - 14:00 Uhr s.t.

    2. Schriftliche Kompetenz (ca. 45 Min.) - 15:00 Uhr s.t.

    3. Mündliche Kompetenz (ca. 10 Min.) - Online via Zoom

    4. Hörverstehen (ca. 30 Min.) (nicht für das DAAD-Sprachzeugnis) - 13:15 Uhr s.t.

    Die Prüfung wird in den fachlichen Ausrichtungen Geistes- und Sozialwissenschaften, Medizin, Naturwissenschaften, Recht und Wirtschaftswissenschaften angeboten.

     

  • Prüfungsformat DAAD Nachweis

    Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

    Leseverstehen (ca. 45 Min.)

    Schriftliche Kompetenz (ca. 45 Min.)

    Mündliche Interaktion (10-15 Min.)

  • Prüfungsgebühr

     

    Die Prüfungsgebühr beträgt für den DAAD Nachweis 25 Euro (Prüfung in drei Fertigkeiten), für ein allgemeines Sprachzeugnis 30 Euro (Prüfung in vier Fertigkeiten).

    Die Gebühr reduziert sich pro angerechnetem Prüfungsteil um 5 Euro, wenn die Anrechnung zum Zeitpunkt der Anmeldung erfolgt.

    Bereits absolvierte universitäre Englischkurse können für einzelne oder auch alle Prüfungsteile angerechnet werden. Die Anrechnung muss vor der Anmeldung erfolgen.

     

     

  • Testablauf und Vorbereitung

    1. Leseverstehen (ca. 45 Min.) - 14:00 Uhr s.t.

    2. Schriftliche Kompetenz (ca. 45 Min.) - 15:00 Uhr s.t.

    3. Hörverstehen (ca. 30 Min.) - 13:15 Uhr s.t.

    4. Mündliche Kompetenz (10-15 Min.; zumeist am Folgetag) - Online via Zoom

    Bitte bringen Sie Ihre Studierendenkarte (mit Foto - ansonsten auch einen Lichtbildausweis) und Stifte zur Prüfung mit. Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

    Leseverstehen: Sie erhalten einen fachübergreifenden Text mit hochschulspezifischer Thematik (ca. 1100 Wörter) sowie ein Arbeitsblatt mit „multiple choice“, „true-false“ bzw. „offenen“ Fragen zur Bearbeitung. Bitte beantworten Sie die Fragen in eigenen Worten, nicht wörtlich aus dem Text, sonst müssen Sie mit Punktabzug rechnen. (Studierende der Medizin erhalten einen fachbezogenen Text.)

    Schriftliche Kompetenz: Sie erhalten fünf fachbezogene Themen zur Wahl. Wir erwarten eine Ausarbeitung eines dieser Themen im Umfang von ca. 400 Wörtern.

    Hörverstehen: Sie hören einen ca. 8-minütigen, authentischen Audio-Text mit fachübergreifender, hochschulspezifischer Thematik und müssen dazu ein Arbeitsblatt mit „multiple choice“, „true-false“ bzw. „offenen“ Fragen bearbeiten. Sie hören den Text zweimal, können das Arbeitsblatt vorab einmal durchlesen und während des Hörens bearbeiten. Im Anschluss haben Sie kurz Zeit für die Fertigstellung Ihrer Antworten.

    Allgemeiner Hinweis: Die Prüfungsteile 1.-3. sind schriftlich auf Papier zu beantworten. Zusätzlich zu den Arbeitsblättern wird Konzeptpapier gestellt und muss mit abgegeben werden. Nichts von dem, was Sie auf das Konzeptpapier schreiben, wird bewertet. Am Tisch sind nur Schreibmaterialien erlaubt.

    Mündliche Kompetenz: Es handelt sich um ein Gespräch über hochschulspezifische Themen wie Ihr Studium/Ihre Forschung, den geplanten Auslandsaufenthalt oder Ihre zukünftigen akademischen und beruflichen Pläne.

    Die mündliche Prüfung findet via Zoom statt. Die Terminabsprache findet per Email nach der erfolgreichen INDICO-Anmeldung statt.

    Vorbereitung: Als Vorbereitung empfiehlt sich das Lesen englischsprachiger Zeitungen, das Hören authentischer englischsprachiger Podcasts/Videos und das Vorbereiten kurzer Berichte über Ihr bisheriges Studium/Ihre Forschung und Ihre weiteren akademischen und beruflichen Pläne.

  • Prüfungsergebnisse und Abholung des Zertifikats

    Die Korrektur und Bewertung der abgelegten Prüfungen benötigt in der Regel zwei bis drei Wochen. Von Nachfragen bitten wir abzusehen. Sie können den Prozess nicht beschleunigen.

    Wenn Sie am Prüfungstermin vor der Prüfung einen mit Ihrer Adresse versehenen und frankierten (Din C4) Briefumschlag (Rückumschlag) bei der Prüfungsaufsicht abgeben, senden wir Ihnen den Sprachnachweis zu.

    Ansonsten können die Sprachnachweise mittwochs von 10-12 Uhr und donnerstags von 13:30-14:30 Uhr im Geschäftszimmer, Raum BB 405 im Bispinghof 2B, abgeholt werden.

    Die Prüfungsergebnisse liegen idR innerhalb von 21 Tagen vor. Sie werden idR von uns per Email (an die Uni E-Mail Adresse) informiert, wenn Ihr Sprachzeugnis ausgestellt worden ist.

     

  • Wiederholung der Prüfung

    Die Prüfung kann nur einmal pro Semester abgelegt werden.

    Bei Wiederholung der Prüfung müssen alle Prüfungsteile nochmals abgelegt werden.

  • Abmeldung von der Prüfung und Nichterscheinen

    Eine Abmeldung ist per INDICO bis zum Ende der Anmeldephase gebührenfrei möglich.

    Die Prüfungsgebühr kann nach Ende der Anmeldephase nicht erstattet werden.

     

  • Kontakt

    Anfragen zum DAAD-Sprachnachweis
    sprachpruefung.englisch@uni-muenster.de



    Andere Sprachzeugnisse werden von den MitarbeiterInnen des Sprachenzentrums nicht ausgestellt.