Teilprojekt
C8:
Die Normierung gerichtlicher Förmlichkeiten und zeremonieller Umgangsformen durch Gemeine Bescheide
| Abstract |
Das Projekt stellt die Frage, in welcher Weise gerichtliche
Förmlichkeiten und zeremonielle Umgangsformen im
frühneuzeitlichen Zivilprozess und im frühen 19.
Jahrhundert normativ geregelt waren. Im Mittelpunkt der Untersuchung
stehen von den Gerichten selbst erlassene Normen, sogenannte Gemeine
Bescheide. Diese ergänzten zum einen die Prozessordnungen,
schufen gleichzeitig aber auch ein den Policeyordnungen vergleichbares
Sonderrecht, um Rangordnung und Verhalten der verschiedenen
Verfahrensbeteiligten inner- und außerhalb des Gerichts
umfassend zu regulieren. Erforscht werden die normativ vorgeschriebenen
Förmlichkeiten und zeremoniellen Umgangsformen vor den
obersten Gerichten des Alten Reiches und den hannoverschen
Territorialgerichten. Dies wird Aussagen darüber
ermöglichen, wo Gemeinsamkeiten, aber auch spezifische
Unterschiede zeremonieller Umgangsformen vor Gerichten verschiedener
Instanzen lagen. Vor allem werden sich Grenzen der symbolischen
Kommunikation vor Gericht zeigen, denn aufgrund der
unterschiedlichen Prozessmaximen wird gezielt danach gefragt,
inwieweit das Ausmaß von Zeremoniell und
Repräsentation vom Umfang verbaler oder schriftlicher
Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten abhing.
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