Teilprojekt C3:
Symbole im Gerichtsverfahren (15.-18. Jahrhundert)
| Projektbeschreibung |
Das Projekt untersucht die Funktionen und den Aussagegehalt von Symbolen und Ritualen im Gerichtsverfahren der Frühen Neuzeit unter Einschluß der zeitlich vorangehenden und nachfolgenden Entwicklungen. Gefragt wird insbesondere nach der Konstituierung von Gerichts-‚Räumen' und der Legitimation der beteiligten Akteure sowie nach der symbolischen Vermittlung des Wertewandels im Zuge des Aufeinandertreffens einer mündlich geprägten Rechtskultur mit den Vorstellungen eines sich herausbildenden ‚gelehrten' Juristenstandes.
In der dritten Förderphase sollen vor allem die Forschungen zum Funktionswandel ritueller und symbolischer Formen im Gerichtsverfahren auf der Grundlage nordwestdeutscher Quellen fortgeführt und im Wesentlichen abgeschlossen werden. Der Funktionswandel der Rechtssymbolik soll als Resultat der Veränderungen des gerichtlichen Verfahrens und seines politisch-sozialen Umfeldes während der Frühen Neuzeit im Hinblick auf die Konstituierung und Legitimierung und auf die Abgrenzung und Ausstattung von Rechts-Räumen anhand mehrerer thematischer Schwerpunkte aufgezeigt werden: Hegung des Gerichts; Anordnung und Sitzordnung der Teilnehmer bei Gerichtsverhandlungen; Ausstattung von Gerichtsräumen; der Bußgang als Strafmittel des kirchlichen und weltlichen Rechts sowie die Kleidung der Beteiligten. Recht und Gericht werden dabei als Systeme verstanden, die durch ihre Ordnung bestimmte Handlungen ermöglichen und verständlich machen. Diese Handlungen sind jedoch nicht rein instrumentell zu betrachten, sondern haben darüber hinaus einen Mehrwert, der in der Vermittlung von Werten und Wertvorstellungen zu suchen ist. Ausgehend von der Prämisse, dass die Wertesysteme durch symbolische Kommunikation manifestiert, veranschaulicht und verändert werden, soll vor allem die Bedeutungsverschiebung der Rechtssymbolik von einem Verständigungsmittel der Beteiligten im öffentlichen Verfahren zu einem Medium der Vermittlung gerichtlicher Legitimation beim Übergang zum schriftlichen, nicht-öffentlichen Verfahren betrachtet werden.
Während sich die Arbeiten bislang auf die Städte Münster, Dortmund und Paderborn konzentrierten, soll die Einbeziehung der Stadt Soest, des Fürstentums Lippe und des Herzogtums Westfalen in der neuen Förderphase die Vergleichsbasis erweitern und damit den für das Ende der Förderphase erstrebten Ergebnissen eine festere Grundlage geben. Anknüpfend an die laufenden Arbeiten zur ‚Kleidung im Gerichtsverfahren' und zur ‚Ausstattung von Gerichtsräumen', die bereits den Wandel am Beginn des 19. Jahrhunderts in die Untersuchung einbezogen haben, soll im Fortgang der dritten Förderphase diese erweiterte zeitliche Perspektive auch für die anderen Untersuchungsgegenstände des Teilprojekts fruchtbar gemacht werden. Die Einführung des öffentlichen Verfahrens läßt auf einen erhöhten Vermittlungsbedarf von Legitimität schließen, dessen Medien und symbolische Ausdrucksformen untersucht werden und somit zur Abrundung der Forschungen zur Frühen Neuzeit führen sollen.
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