2.Ordnung
zur Änderung der Diplomprüfungsordnung
für den Studiengang Mathematik
der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster vom 15. Juli 1998
vom 27. Mai 2004
Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz- HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S.190), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV.NW. S. 36), hat die Westfälische Wilhelms- Universität Münster die folgende Ordnung erlassen: |
Artikel I
Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Mathematik der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster vom 15. Juli 1998(AB Uni 1998 Nr.16) , zuletzt geändert am 23.September 2002 (AB Uni 2002, Nr. 13), wird wie folgt geändert:
1. |
In § 8 Abs. 3 entfällt der zweite Halbsatz: " ...in diesen Fällen sollten mathematische Methoden Anwendung finden" ersatzlos. |
2. |
§ 12 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: Die Vorprüfung wird mündlich abgehalten. Sie dauert in der Reinen Mathematik i.d.R. 45 Minuten; sie dauert in jedem anderen Prüfungsfach i.d.R. 30 Minuten. In den Fächern Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre kann das Prüfungsverfahren entsprechend dem der Hauptfachstudierenden dieser Fächer durchgeführt werden. |
3. |
In § 20 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Die mündliche Prüfung in den Prüfungsfächern 1. und 2. dauert i.d.R. 45 Minuten, in den Prüfungsfächern 3. und 4.i.d.R. 30 Minuten. |
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Artikel II
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität ( AB Uni) in Kraft. |
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats des Fachbereichsrates des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 05.05.2004. |
Münster, den 27. Mai 2004
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 27. Mai 2004
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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