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Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung zur Änderung
der Ordnung
für den Erwerb des Doktors in
Erziehungswissenschaften (Dr. paed.)
der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 28. November 2003




Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 97 Abs. 4 des Gesetzes für die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 1.Januar 2003 (GV. NRW. S. 646) hat die Westfälische
Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:

Artikel I
Die Promotionsordnung für den Erwerb des Doktors in Erziehungswissenschaften (Dr. paed.)
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. September 2000 (AB Uni 2000/12), zuletzt
geändert durch Ordnung vom 26. Februar 2003 (AB Uni 2003/5) wird wie folgt geändert:


1.
In § 5 Abs. 1 wird nach Satz 4 folgender Satz 5 eingefügt:
"In begründeten Ausnahmefällen kann auch auf Antrag der Betreuerin/des Betreuers der
Dissertation eine/ein durch Habilitation oder in einem förmlichen Verfahren gleichwertig
wissenschaftlich ausgewiesene Professorin/Professor einer Fachhochschule vom
Promotionsausschuss zur Gutachterin/ zum Gutachter bestellt werden."
Der bisherige Satz 5 wird zu Satz 6.


2.
In § 9 Abs. 5 wird Satz 2 wie folgt geändert: "mindestens zwei Notenstufen" wird ersetzt
durch "mindestens eine ganze Note". Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 neu eingefügt:
"Der Drittgutachterin/Dem Drittgutachter werden die beiden bereits vorliegenden
Gutachten zur Kenntnis übergeben".
Die bisherigen Sätze 4 und 5 werden zu Sätzen 5 und 6.


3.
§ 9 Abs. 6 Satz 1 wird ersetzt durch folgende Sätze 1 und 2: "Die Note der Dissertation
ergibt sich als arithmetisches Mittel aus den Notenvorschlägen der Gutachterinnen/
-Gutachter. Bei der Notenbildung wird die erste Dezimalstelle nach dem Komma
berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen."
Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3.


Artikel II
Die Vorstehende änderung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.






Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des gemeinsamen beschließenden Ausschusses für die
Promotion zum Dr. paed. vom 6. November 2003.


    Münster, den 28. November 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


     Münster, den 28. November 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt



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