Ordnung zur Änderung
der Ordnung
für den Erwerb des Doktors in
Erziehungswissenschaften (Dr. paed.)
der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 28. November 2003
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 97 Abs. 4 des Gesetzes für
die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 1.Januar 2003 (GV. NRW. S. 646) hat die Westfälische Wilhelms-Universität die
folgende Ordnung erlassen: |
Artikel I
Die Promotionsordnung für den Erwerb des Doktors in Erziehungswissenschaften
(Dr. paed.) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. September 2000 (AB Uni 2000/12), zuletzt
geändert durch Ordnung vom 26. Februar 2003 (AB Uni 2003/5) wird wie folgt geändert:
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1.
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In § 5 Abs. 1 wird nach Satz 4 folgender Satz 5 eingefügt:
"In begründeten Ausnahmefällen kann auch auf Antrag der Betreuerin/des Betreuers der Dissertation
eine/ein durch Habilitation oder in einem förmlichen Verfahren gleichwertig wissenschaftlich
ausgewiesene Professorin/Professor einer Fachhochschule vom Promotionsausschuss zur Gutachterin/
zum Gutachter bestellt werden." Der bisherige Satz 5 wird zu Satz 6.
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2.
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In § 9 Abs. 5 wird Satz 2 wie folgt geändert: "mindestens zwei Notenstufen"
wird ersetzt durch "mindestens eine ganze Note". Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 neu eingefügt:
"Der Drittgutachterin/Dem Drittgutachter werden die beiden bereits vorliegenden Gutachten zur
Kenntnis übergeben". Die bisherigen Sätze 4 und 5 werden zu Sätzen 5 und 6.
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3.
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§ 9 Abs. 6 Satz 1 wird ersetzt durch folgende Sätze 1 und 2: "Die Note der
Dissertation ergibt sich als arithmetisches Mittel aus den Notenvorschlägen der Gutachterinnen/
-Gutachter. Bei der Notenbildung wird die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt; alle
weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen."
Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3.
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Artikel II
Die Vorstehende änderung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den
Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft. |
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Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des gemeinsamen beschließenden
Ausschusses für die Promotion zum Dr. paed. vom 6. November 2003. |
Münster, den 28. November 2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 28. November 2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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