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Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung vom 2.6.2003
zur Änderung der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments
in der Fassung vom 18.10.1999



Das Studierendenparlament hat in seiner Sitzung vom 2.6.2003 die folgende Ordnung beschlossen:

Artikel I   

1. In die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments wird nachstehender § 28 a eingefügt:
§ 28 a Misstrauensvotum
(1) Das Studierendenparlament kann dem Präsidenten/der Präsidentin das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass es mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner satzungsgemäßen Mitglieder einen Nachfolger/eine Nachfolgerin wählt. Mit der Annahme der Wahl durch den Nachfolger/die Nachfolgerin endet das Amt des bisherigen Präsidenten/der bisherigen Präsidentin.

(2) Der Antrag kann nicht als Dringlichkeitsantrag gemäß § 10 gestellt werden. Eine Aussprache findet nicht statt. Unbenommen bleibt die Vorstellung des Nachfolgers/der Nachfolgerin.

(3) Die Antragsteilung bedarf einer Unterstützung von mindestens einem Drittel der Mitglieder des SP.

(4) Absätze 1 bis 3 finden auf den stellvertretenden Präsidenten/die stellvertretende Präsidentin entsprechende Anwendung.

(5) § 28 Absatz 4 und § 31 Absatz 3 gelten entsprechend. §§ 16 bis 18 finden keine Anwendung.

2. § 30 erhält folgenden Absatz 3:
"Die Abwahl eines Mitglieds findet nur im Verfahren gemäß § 28 a statt."
3. Das Inhaltsverzeichnis wird um § 28 a erweitert.

Artikel II   

Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.



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