Organisation - Das Rektorat |
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Amtliche Bekanntmachungen |
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Ordnung zur Änderung der |
Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 97 Abs. 4 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW.S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. Januar 2003 (GV.NRW.S.646), hat
die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen: |
Die seit dem 01.04.2002 als Promotionsordnung des Fachbereichs Geowissenschaften geltende Promotionsordnung
der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät wird wie folgt geändert: |
1. | Die Anlage 1 zur Promotionsordnung wird wie folgt geändert: Die Unterteilung des Promotionsfaches Mineralogie in
kristallographische Richtung und petrologisch-geochemisch-lagerstättenkundliche Richtung entfällt. An ihre Stelle tritt das einheitliche
Promotionsfach Mineralogie. |
Diese Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen
Wilhelms-Universität in Kraft. |
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs Geowissenschaften vom 8.01.2003. |
Münster, den 04.April 2003 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die
Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991
(AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 04. April 2003 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
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