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Amtliche Bekanntmachungen |
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Studienordnung |
Aufgrund der §§ 2 Abs. 2, 86 Abs. 1, 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV, NRW, S. 190), geändert durch Gesetz vom 27. November 2001 (GV.NW. S. 812) hat die
Westfälische Wilhelms-Universität Münster folgende Studienordnung erlassen |
Inhaltsübersicht |
§ 1 | ||
§ 2 | ||
§ 3 | ||
§ 4 | ||
§ 5 | ||
§ 6 | ||
§ 7 | ||
§ 8 | ||
§ 9 | ||
§ 10 | ||
§ 11 | ||
§ 12 | ||
§ 13 | ||
§ 14 | ||
§ 15 | ||
§ 16 | ||
Anhang |
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlussprüfung - Magisterprüfung - der
Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17.12.1997, zuletzt geändert durch die achte
Änderungsverordnung vom 03.07.2000, das Studium im Studiengang Katholische Theologie im Nebenfach mit dem Abschluss
Magisterprüfung. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen
Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad der "Magistra Artium" bzw. des "Magister Artium" (M.A.). |
(1) | Der Studiengang Katholische Theologie im Nebenfach mit dem Abschluss Magisterprüfung soll den
Studierenden zunächst einen umfangreichen Überblick über den Gegenstandsbereich der Katholischen Theologie verschaffen,
ihnen aufbauend auf den erworbenen Grundkenntnissen vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Bereichen verschaffen und sie
befähigen, fachspezifische Sachverhalte und Probleme nach Inhalt und Form angemessen darzustellen. Dazu ist es
erforderlich, einerseits sich die allgemeinen Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und Argumentierens, andererseits
sich die für die Katholische Theologie grundlegenden wissenschaftlichen Methoden anzueignen. Für die persönliche Identität wie für die berufliche Kompetenz ist die Vermittlung von Theorie und Praxis eine entscheidende Aufgabe. Die/Der Studierende muss lernen, wissenschaftliche Erkenntnisse auf das Feld der Lebens- und Berufspraxis zu beziehen und umgekehrt Erfahrungen und Probleme der Lebens- und Berufspraxis so wahrzunehmen und zu transformieren, dass sie wissenschaftlicher Bearbeitung zugänglich werden. |
(2) | Im Gespräch mit anderen Wissenschaften werden die theologischen Schlüsselqualifikationen des
exegetischen, historischen, systematischen und praktischen Denkens für eine Vielzahl von Berufsfeldern fruchtbar gemacht,
beispielsweise: Internationale Organisationen, Kulturpolitik, Kulturmanagement, Personalmanagement, Consulting, Bildungswesen,
Journalismus, Verlagswesen. |
Die Qualifikation für das Studium wird durch das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene
Hochschulreife) oder durch ein per Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes
Zeugnis nachgewiesen. |
Kenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch sind wünschenswert und im Studium hilfreich. |
Das Studium kann sowohl in einem Winter- als auch in einem Sommersemester aufgenommen werden. |
Die Studieninhalte werden durch folgende Veranstaltungsarten vermittelt:
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Das Studium der Katholischen Theologie im Nebenfach gliedert sich inhaltlich in folgende vier Bereiche: A Biblische Theologie B Historische Theologie C Systematische Theologie D Praktische Theologie |
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(1) | Bereich A (Biblische Theologie) Theologinnen und Theologen müssen die biblische Botschaft kennen und in ihrer Gegenwartsbedeutung aufweisen können. Dazu müssen sie mit den zentralen Texten des Alten und Neuen Testaments vertraut sein und sie interpretieren können. Die Geschichte Israels und die Anfänge des Christentums sowie die literarische Entstehungsgeschichte der Bibel müssen ihnen im Grundriss vertraut sein, ebenso wie Grundbegriffe und Grundzüge der wichtigsten im Alten und Neuen Testament vorliegenden theologischen Konzeptionen. Sie müssen exemplarisch lernen, Methoden der Textinterpretation anzuwenden, so dass sie imstande sind, die alttestamentlichen und neutestamentlichen Schriften mit den einschlägigen Hilfsmitteln sachgerecht auszulegen. Zum Bereich A gehören die folgenden Teildisziplinen:
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(2) | Bereich B (Historische Theologie) Theologinnen und Theologen sollen die Komplexität, Kontinuität und Relativität kirchengeschichtlicher Entwicklungen sowie den Aussagegehalt kirchlicher Entscheidungen verstehen lernen, um so die Fähigkeit und Freiheit zu überlegtem und verantwortlichem Handeln in der Gegenwart zu gewinnen. Dazu müssen sie die Anwendung der historisch-kritischen Methode erlernen und die Reflexion von Prinzipien und Modellen verschiedener Geschichtsbetrachtungen einüben. Sie müssen die Geschichte der Kirche im Grundriss so kennen, dass sie imstande sind, Gestalten und Dokumente, Probleme, Entwicklungen und Strukturen historisch einzuordnen. Zum Bereich B gehören die folgenden Teildisziplinen:
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(3) | Bereich C (Systematische Theologie) Theologinnen und Theologen sollen befähigt werden, die Prinzipien und Aussagen des christlichen Glaubens auf der Grundlage der biblischen Schriften, der Glaubenstradition des Volkes Gottes und der Entscheidungen des kirchlichen Lehramtes in Verbindung mit der menschlichen Erfahrung systematisch darzustellen, zu explizieren und systematisch zu rechtfertigen. Hierzu bedürfen sie grundlegender Kenntnisse der Philosophie, elementarer Kenntnisse der Logik des religiösen Sprachgebrauchs, der Regeln der moralischen Argumentation und der wissenschaftstheoretischen Selbstreflexion der Theologie. Theologinnen und Theologen sollen lernen, grundlegende und aktuelle Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Vermittlung des Glaubens stellen, wahrzunehmen, adäquat zu beschreiben und in ihren praktischen wie theoretischen Implikationen für Kirche und Gesellschaft zu analysieren. Sie sollen fähig sein, die befreiende, gesellschaftskritische Kraft des Glaubens an Jesus Christus verantwortlich zur Geltung zu bringen. Um die wissenschaftliche und spirituelle Glaubwürdigkeit der Theologie unter Beweis stellen zu können, bedürfen Theologinnen und Theologen eines detaillierten Überblicks über theoretische Modelle und Argumentationsfiguren einerseits sowie über praktische Orientierungen und geistliche Motivationen andererseits. Darüber hinaus sollten sie in der Lage sein, eine differenzierte Information über die Beziehung der nichtchristlichen Religionen zur jüdisch-christlichen Offenbarungswahrheit anzubieten und deren Einordnung im systematischen Kontext vorzunehmen. Zum Bereich C gehören die folgenden Teildisziplinen:
Studienziel des Faches Philosophische Grundfragen der Theologie ist es, die Studierenden zu eigener Einsicht in die Voraussetzungen menschlichen Erkennens, Sprechens und Handelns und damit zur Verantwortung für das eigene Urteilen und Entscheiden zu befähigen. Der spezifisch philosophische Weg zu diesem Ziel ist die Reflexion des Menschen auf sich selbst, seinen Welt- und Gottbezug sowie auf die Möglichkeiten und Grenzen des Erkennens, insbesondere des wissenschaftlichen Erkennens. Im Hinblick auf das Studium der Theologie soll das Philosophie-Studium die Studierenden befähigen, den Ort von Religion und Glauben im Vollzug menschlicher Existenz angemessen zu bestimmen, den Glauben vor der Vernunft zu verantworten und die in den theologischen Fächern implizit enthaltenen philosophischen Probleme und Voraussetzungen explizit zu erfassen. Ferner soll das Philosophie-Studium dazu verhelfen, die vielfältige Verwurzelung unseres Denkens im philosophischen Denken der Vergangenheit zu erkennen, mit dem kreativen und kritischen Potential menschlicher Vernunft vertraut zu werden und dadurch zugleich die gegenwärtig wirksamen philosophischen Strömungen besser zu verstehen und die spezifischen Schwierigkeiten und Anknüpfungspunkte für das Gespräch des Glaubens mit der Welt von heute zu bestimmen. |
(4) | Bereich D (Praktische Theologie) Theologinnen und Theologen müssen im Hinblick auf ihre künftige Berufspraxis fähig sein, Situationen, Aktionen und soziale Systeme zu analysieren. Sie müssen die wichtigsten praktisch-theologischen Konzepte und Theoriebildungen kennen und fähig sein, Handlungsmodelle zu entwickeln. Sie müssen imstande sein, Lernprozesse im Glauben anzuregen und zu begleiten, zum Aufbau von Kirche (Gemeinde) beizutragen und die dazu erforderlichen Fähigkeiten zur Kommunikation zu erwerben. Sie sollen mit Funktionen, Grundbegriffen und Grundnormen des Kirchenrechts vertraut sein. Sie müssen fähig sein, ihre Berufsrolle - im Zusammenhang ihrer eigenen Lebensgeschichte - sowie erste Erfahrungen in einem Tätigkeitsfeld zu analysieren und kritisch zu verarbeiten. Zum Bereich D gehören die folgenden Teildisziplinen:
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(1) | Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluss der Prüfung beträgt 9 Semester. |
(2) | Der Studienumfang beträgt ca. 35 Semesterwochenstunden (SWS). Hiervon entfallen auf das Grundstudium ca. 20 SWS,
auf das Hauptstudium ca. 15 SWS. |
(1) | Mögliche Formen des Leistungsnachweises im Grundstudium sind:
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(2) | Leistungsnachweise des Hauptstudiums setzen außer der regelmäßigen Teilnahme an der betreffenden
Lehrveranstaltung eine individuell feststellbare Leistung voraus, die mindestens den Anforderungen entspricht, die an eine
zweistündige Arbeit unter Aufsicht zu stellen sind. |
(3) | Mögliche Formen des Leistungsnachweises im Hauptstudium sind:
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(4) | Die möglichen Formen der Erbringung von Leistungsnachweisen werden jeweils zu Beginn einer
Lehrveranstaltung durch die Lehrenden bekannt gegeben. |
Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. |
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(1) | Im Grundstudium sollen die Studierenden die Kenntnisse erwerben und die systematische
Orientierung gewinnen, die erforderlich sind, um die notwendigen Entscheidungen über die Ausgestaltung des Hauptstudiums
fällen und dieses mit Erfolg betreiben zu können. Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Diese sollte in der Regel bis zum Ende des vierten Fachsemesters abgelegt worden sein. Auf das Grundstudium entfallen von den vorgesehenen Semesterwochenstunden:
Im Grundstudium sind zwei Leistungsnachweise in unterschiedlichen Bereichen und in einem weiteren Bereich eine
Zwischenprüfungsleistung zu erbringen. Die Zwischenprüfungsleistung kann studienbegleitend in Form einer Klausur (120 Minuten)
oder einer mündlichen Prüfung (30 Minuten) erbracht werden. |
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(2) | Im Hauptstudium steht die Spezialisierung im theologischen Bereich sowie die Vertiefung in einem
Studienschwerpunkt im Vordergrund. Als Studienschwerpunkt wird zu Beginn des Hauptstudiums eine Teildisziplin aus einem der
Bereiche Biblische Theologie, Historische Theologie, Systematische Theologie und Praktische Theologie gewählt. Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Auf das Hauptstudium entfallen von den vorgesehenen Semesterwochenstunden:
Zum Abschluss des Studiums wird die Magisterprüfung in Form einer mündlichen Prüfung (30 Min.) abgelegt. |
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(3) | Zur besseren Übersicht sind die genannten Studienanforderungen der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen. |
Bereiche | Pflicht- undWahlpflichtveranstaltungen | Wahlveranstaltungen | |
Grundstudium | Hauptstudium | ||
A (Biblische Theologie) | 4 SWS | 6 SWS | 3 SWS |
B (Historische Theologie) | 4 SWS | ||
C (Systematische Theologie) | 4 SWS | ||
D (Praktische Theologie) | 4 SWS | ||
Grundkurs-Vorlesung | 2 SWS | ||
Grundkurs-Unterseminar | 2 SWS | ||
Vertiefte Studien im Schwerpunkt | 6 SWS | ||
20 SWS | 12 SWS | 3 SWS | |
Leistungsnachweise (LN)/ Zwischenprüfungsleistung(ZP)/ Magisterprüfung (MP) |
2 LN 1 ZP |
1 LN 1 MP |
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Gesamtvolumen | 35 SWS |
Das Zwischenprüfungszeugnis bzw. eine gem. § 13 (1) 2. MPO äquivalente Bescheinigung im
Studiengang Katholische Theologie im Nebenfach wird bei Vorliegen folgender Leistungen (gem. § 10 (1) dieser
Studienordnung) ausgestellt:
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Die Magisterprüfung im Studiengang Katholische Theologie im Nebenfach besteht aus einer
mündlichen Prüfung (30 Min.). Zugelassen zur Magisterprüfung werden kann nur, wer
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Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem Studium ablegt,
kann von der Freiversuchsregelung Gebrauch machen (§ 93 HG). Das bedeutet, dass ein fehlgeschlagener Versuch nicht
angerechnet wird und dass für bestandene Prüfungen gegebenenfalls der Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden
kann. Näheres regelt § 20 MPO. Auskünfte zum Verfahren sowie zu Studienzeiten, die nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz, Auslandsstudium, Gremienarbeit), erteilt das Magisterprüfungsamt. |
Einzelheiten regelt § 7 MPO. |
Für die Studienfachberatung stehen die von der Katholisch-Theologischen Fakultät besonders beauftragten
Personen (Fachstudienberatung) und auch jede Professorin und jeder Professor sowie jede wiss. Mitarbeiterin und jeder wiss.
Mitarbeiter in ihren Sprechstunden zur Verfügung. Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannten Prüfungen, den Studiengang als Ganzes, einen Fachwechsel oder Ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt zuständig. In allgemeinen Fragen des Studiums berät die Zentrale Studienberatung; in studentischen Angelegenheiten die Fachschaft Katholische Theologie. |
Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in
Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach diesem Zeitpunkt ihr Studium aufgenommen haben. Studierende, die vor dem
In-Kraft-Treten der Studienordnung ihr Studium aufgenommen haben, können es nach dieser Studienordnung gestalten. |
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats der Katholisch-Theologischen Fakultät vom 19.04.2002 und des
Rektorats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 29.05.2002 und des kirchlichen Einvernehmens vom 14.11.2002. |
Münster, den 18. März 2003 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung
von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1),
zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 18. März 2003 |
Der Rektor Prof. Dr. J. Schmidt |
Bereiche | Fachsemester | |||||||
Grundstudium | Hauptstudium | |||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |
A (Biblische Theologie) | 2 SWS | 2 SWS 1 LN |
6 SWS WP in A, B, C oder D3 SWS W | |||||
B (Historische Theologie) | WP | WP 1 ZP |
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C (Systematische Theologie) | WP 1 LN |
WP | ||||||
D (Praktische Theologie) | WP | WP | ||||||
Grundkurs (Vorlesung, Unterseminar und Tutorium) |
P 4 SWS |
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Vertiefte Studien im Schwerpunkt | 6 SWS 1 LN 1 MP |
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Gesamtvolumen | 35 SWS |
P | = | Pflichtveranstaltungen (jeweils im Umfang von 2 SWS) |
WP | = | Wahlpflichtveranstaltungen (jeweils im Umfang von 2 SWS) |
W | = | Wahlbereich |
LN | = | Leistungsnachweis |
ZP | = | Zwischenprüfungsleistung |
MP | = | Magisterprüfung |
© 2003 Universität Münster - Online-Redaktion |
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