Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang der Betriebswirtschaftslehre
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit den Abschlüssen Diplom-Kaufmann/Diplom-Kauffrau, Bachelor of Science in Business Administration bzw. Master of Science in Business Management vom 22. März 2001 vom 03.09.2002
Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S.190), geändert durch Gesetz vom 27. November 2001 (GV.NW. S.812), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:
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Artikel I
Die Studienordnung für den Studiengang der Betriebswirtschaftslehre der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit den Abschlüssen Diplom-Kaufmann/Diplom-Kauffrau, Bachelor of Science in Business Administration bzw. Master of Science in Business Management vom 22. März 2001 wird wie folgt geändert:
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1.
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§ 11 Abs. 3 b) Satz 2 erhält folgende Fassung: "Die Fächer unter b) sind wählbar unter der Bedingung, dass als erstes Schwerpunktfach eines aus Abs. 2 Nr. 1 - 11 oder das Fach Controlling gewählt wird."
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2.
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In § 11 Abs. 3 b) der Studienordnung wird nach Satz 3 eingefügt: "Das Fach Unternehmensforschung/Quantitative Methoden kann nicht zugleich mit dem Fach Ökonometrie und Statistik gewählt werden."
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Artikel II
Diese Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.
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Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 10. Juli 2002.
Münster, den 03.09.2002
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 03.09.2002
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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