Ordnung zur Änderung der Studienordnung
für den Studiengang Chemie mit dem Abschluss Diplom Chemie an der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 28.Oktober 1998
vom 27. Juni 2002
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs.I des Gesetzes über die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190),
geändert durch Gesetz vom 27.November 2001 (GV.NRW.S.812), hat die Westfälische Wilhelms-Universität
Münster die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Studienordnung für den Studiengang Chemie mit dem Abschluss
Diplom Chemie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 28. Oktober 1998, zuletzt geändert durch
Änderungsverordnung vom 03. März 2000 wird wie folgt geändert:
1. | In § 9 erhält Abs. 1 die folgende Fassung:
"Die Fachprüfungen der Diplomvorprüfung werden studienbegleitend abgelegt. Die empfohlenen Termine sind in
§ 10 Abs. 4 DPO Chemie ausgewiesen".
Abs. 2 wird gestrichen. Die Nummerierung der folgenden Absätze wird entsprechend angepasst.
Abs. 3 Satz 1 (neu Abs. 2 Satz 1) erhält folgende Fassung: " Den Anträgen auf Zulassung zu den Fachprüfungen
zur Diplom-Vorprüfung sind nach § 10 Absatz 3 Nr. 2 DPO beizufügen."
In Abs. 4 (neu Abs. 3) entfällt der Satz ".Die Fachprüfungen können in begründeten Ausnahmefällen
zusammenhängend in den ersten zwei Wochen des 5. Semesters abgelegt werden."
Abs. 6 (neu Abs. 5) wird gestrichen.
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2. | In § 11 wird in Abs. 1 Satz 1 die "Nr. 7" gestrichen.
Unter Absatz 1 Nr. 1 wird an sechster Stelle (Zählung der hängenden Einzüge) eingefügt: "im Vierten Fach Betriebswirtschaft für Chemiker
ein Leistungsnachweis zu dem Propädeutikum 1: Kosten und Leistungsrechnung/Controlling, ein Leistungsnachweis
zu dem Propädeutikum 2: Buchführung und Jahresabschluss und je ein Teilnahmenachweis für die Veranstaltungen
"Management operativer Funktionen" und "Management finanzieller Funktionen."
Der siebte (neu achte) Einzug erhält folgende Fassung: "im Vierten Fach Materialwissenschaften: je ein
Leistungsnachweis zu einem der angebotenen Forschungspraktika I und II mit zugehörender Vorlesung und ein
Teilnahmenachweis zum Forschungspraktikum III mit zugehöriger Vorlesung;"
Unter Nr. 2 wird " Leistungsnachweis zur Veranstaltung "Toxikologie und Rechtskunde" durch "Sachkundenachweis
gemäß Chemikalienverbotsverordnung" ersetzt.
In Abs. 2 erhält Nr. 4 die folgende Fassung: "einem Vierten Fach, das die Kandidatin/der Kandidat aus den
Fächern in § 10 Absatz 5 wählen kann".
Abs. 4 erhält folgende Fassung: "Die Fachprüfungen des mündlichen Teils der Diplomprüfung werden
studienbegleitend abgelegt. Die empfohlenen Termine sind in § 17 Abs. 3 DPO Chemie ausgewiesen."
Abs. 5 erhält folgende Fassung: "Auf die Möglichkeit des Freiversuchs (§ 22 Absatz 4 DPO bzw. § 93 Absätze 2
bis 7 HG abgedruckt im Anhang dieser Studienordnung) wird verwiesen".
Abs. 6 entfällt.
Abs. 7 (neu 6) erhält folgende Fassung: "Spätestens 4 Wochen nach Bestehen der letzten Fachprüfung soll die
Kandidatin/der Kandidat mit der Diplomarbeit beginnen."
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3. | In § 16 erhält Abs. 2 Satz 1 folgende
Fassung: "Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen deutschen,
wissenschaftlichen Hochschulen werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird."
In Abs. 5 wird der Verweis auf § 66 UG durch den Verweis auf § 67 HG ersetzt.
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4. | Der im Anhang abgedruckte § 90a UG wird durch einen Abdruck des § 93 HG ersetzt.
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Artikel II
Diese Änderung tritt mit Ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereichs Chemie und Pharmazie vom 17.04.2002.
Münster, den 27. Juni 2002
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung
von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1),
geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 27. Juni 2002
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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