Ordnung
zur Änderung der Studienordnung
für den Studiengang Physik an der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die
Sekundarstufe I
vom 14.Juni 2002
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. des Gesetzes über die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190)
hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Studienordnung für den Studiengang für den Studiengang Physik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem
Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I vom 10. September 1998, zuletzt geändert
durch Änderungsordnung vom 23.Februar 2000, wird wie folgt geändert:
In § 5 Abs. 3 a erhält Satz 3 die folgende Fassung: "Ein Leistungsnachweis wird nur für eine mindestens 2 SWS
umfassende Lehrveranstaltung eines Teilgebiets erteilt".
Artikel II
Diese Änderung tritt mit Ihrer Veröffentlichung in den
Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Physik vom 17.07.2001 und durch Beschluss des Dekans in Eilkompetenz vom 07.06.2002
Münster, den 14. Juni 2002
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung
von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1),
geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 14. Juni 2002
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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