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Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung
zur Änderung der Studienordnung
für den Studiengang Katholische Religionslehre an der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das
Lehramt für die Primarstufe (Schwerpunktfach)
vom 14. Juni 2002


Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), geändert durch Gesetz vom 27.November 2001 (GV.NRW.S.812), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:




Artikel I


Die Studienordnung für den Studiengang Katholische Religionslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (Schwerpunktfach) vom 23.11.2001 wird wie folgt geändert:

  1. § 8 Abs. 1 der Studienordnung erhält folgende Fassung:
    Die Lehrveranstaltungen verteilen sich auf die Bereiche und Teilgebiete des Studiums wie folgt:

    Bereiche Teilgebiete Grundstudium Hauptstudium
    A36 SWS4 SWS
    B1 4 SWS
    C36 SWS4 SWS
    D36 SWS4 SWS
    Grundkursvorlesung 2 SWS   
    Grundkurs - Unterseminar 2 SWS   
    Vertiefte Studien im Teilgebiet der Hausarbeit    2 SWS
        22 SWS 18 SWS
    Schulpraktische Studien
    2 SWS    
    Gesamtvolumen
    42 SWS
  1. In § 14 Abs. 4 entfällt in Satz 1 nach dem Satzteil "... im Fach Katholische Religionslehre.... ." das Komma.

Artikel II

Diese Ordnung findet auf Studierende Anwendung, die ab Sommersemester 2002 erstmalig für den Studiengang Katholische Religionslehre mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (Schwerpunktfach) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster eingeschrieben sind.

Artikel III

Diese Ordnung tritt mit Ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft.




Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Katholische Theologie vom 22. Februar 2002 und des kirchlichen Einvernehmens vom 07.Mai 2002.



Münster, den 14. Juni 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 14. Juni 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt
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