Ordnung zur Änderung der Studienordnung
für den Studiengang der "Wirtschaftsinformatik" an der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 22. Februar 2001
vom 08. Juli 2002
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), geändert durch Gesetz vom 27. November 2001 (GV.NW. S. 812) hat die
Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Studienordnung für den Studiengang der "Wirtschaftsinformatik" an der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster vom 22.Februar 2001 wird wie folgt geändert:
§ 14 Abs. 5 erhält folgende Fassung: "Zur mündlichen Abschlussprüfung im Fach Informationsmanagement kann nur
zugelassen werden, wer 110 der in § 26 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 POWI geforderten 133 Leistungspunkte erworben hat.
In den 110 Leistungspunkten müssen 11 Leistungspunkte aus dem Projektseminar und 8 Leistungspunkte aus einem
anderen Seminar enthalten sein."
Artikel II
Diese Ordnung tritt mit Ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft vom 12. Juni 2002
Münster, den 08. Juli 2002
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung
von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1),
geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 08. Juli 2002
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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