Ordnung zur Änderung
der Ordnung für die Prüfung in den Studiengängen der Wirtschaftsinformatik der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 20. Februar 1985
vom 27. Juni 2002
Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 122 des Gesetzes
über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000
(GV.NW. S.190) geändert durch Gesetz vom 27.November 2001 (GV.NRW.S.812), hat die Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Ordnungen für die Prüfung in den Studiengängen der Wirtschaftsinformatik der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 09. März 1999 ( AB Uni 99/16), zuletzt geändert durch
Änderungsverordnung vom 26. Februar 2001 (AB Uni 01/2) wird wie folgt geändert:
- § 17 Absatz 10 Satz 1 erhält folgende Fassung: "Die Zulassung zur Prüfung im Fach
Informationsmanagement (§ 23) setzt voraus, dass der Kandidat/die Kandidatin 110 der 133 Leistungspunkte
gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 erworben hat; in den 110 Leistungspunkten müssen 11 Leistungspunkte aus dem
Projektseminar und 8 Leistungspunkte aus einem anderen Seminar enthalten sein."
- § 40 Absatz 3 erhält folgende Fassung: "Die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung im Fach
Informationsmanagement setzt bei Studierenden des Master-Studienganges voraus, dass der Kandidat/die Kandidatin
69 der 85 Leistungspunkte gemäß Absatz 4 Nr. 1 erworben hat; in den 69 Leistungspunkten müssen 11
Leistungspunkte aus dem Projektseminar und 8 Leistungspunkte aus einem anderen Seminar enthalten sein."
Artikel II
Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden, die in den Studiengängen der Wirtschaftsinformatik an der
Westfälischen Wilhelms-Universität eingeschrieben sind.
Artikel III
Diese Ordnung tritt mit Ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft vom 12. Juni 2002
Münster, den 27. Juni 2002
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 ( AB Uni 91/1)
zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 27. Juni 2002
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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