Ordnung zur Änderung
der Ordnung für die Prüfung in den Studiengängen der Volkswirtschaftslehre der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 09. März 1999
vom 27. Juni 2002
Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S.190) geändert durch Gesetz
vom 27.November 2001 (GV.NRW.S.812), hat die Westfälischen Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Ordnungen für die Prüfung in den Studiengängen der Volkswirtschaftslehre der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster vom 09. März 1999 ( AB Uni 99/15), zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 26. Februar 2001 (AB Uni 01/2) wird wie folgt geändert:
- § 25 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"Für Seminarleistungen gilt Absatz 1 entsprechend. Ausnahmsweise können Seminare in den Fächern Allgemeine Volkswirtschaftslehre
und Wirtschafts- und Finanzpolitik (§ 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2) welche verpflichtend vorgeschrieben sind und auch bei der
Wiederholung mit der Note "nicht ausreichend" bewertet wurden, ein zweites Mal wiederholt werden. Die Inanspruchnahme eines
derartigen dritten Versuchs ist nicht möglich, wenn eich der/die Studierende bereits in der Widerholung der Diplomprüfung gemäß
§ 27 Abs. 1 befindet."
- Nach § 27 Abs. 1 wird als neuer Absatz 2 eingefügt:
" 2. in der zweiten Wiederholung eines Seminars gemäß § 25 Absatz 2 Satz 2 nicht mindestens die Note "ausreichend"
(4,0) erzielt wurde, oder"
Die folgenden Absätze werden fortlaufend mit den neuen Absatznummern 3 und 4 nummeriert.
Absatz 4 erhält folgende neue Fassung:
"in der Prüfung im Fach integriertes Management nicht mindestens die Note "ausreichend" (4,0) erzielt wurde."
Artikel II
Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden, die in den Studiengängen der Volkswirtschaftslehre an der
Westfälischen Wilhelms-Universität eingeschrieben sind.
Artikel III
Diese Ordnung tritt mit Ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität
(AB Uni) in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft vom 12. Juni 2002
Münster, den 28.01.2002
|
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
|
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen,
die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 ( AB Uni 91/1) zuletzt geändert
am 23.12.1998 ( AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 28.01.2002
|
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
|
|