Erste Ordnung zur Änderung der Habilitationsordnung des Fachbereichs 7-
Psychologie und Sportwissenschaft - der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster vom 15. November 2000
vom 31.Mai 2002
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 98 Abs. 4 Satz des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S. 190) hat die Westfälische Wilhelms-Universität
die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Habilitationsordnung für den Fachbereich 7 -Psychologie und Sportwissenschaft- der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 15.November 2000 (AB Uni 2000/13) wird wie folgt geändert:
- Der Begriff "Erweiterter Fachbereichsrat" in der Habilitationsordnung wird im gesamten Text durch den Begriff "Fachbereichsrat" ersetzt.
- § 5 Abs.1 der Habilitationsordnung erhält folgende Fassung:
"Über die Habilitation entscheidet der Fachbereichsrat des Fachbereichs 07 Psychologie und Sportwissenschaft. Bei den Beschlussfassungen haben nur die Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen/Professoren
sowie die sonstigen habilitierten Mitglieder des Fachbereichsrats Stimmrecht; die übrigen Mitglieder wirken beratend mit. Darüber hinaus sind alle Mitglieder des Fachbereichs aus der Gruppe der
Professorinnen/Professoren berechtigt, an den Entscheidungen des Fachsbereichsrates in Habilitationsangelegenheiten beratend mitzuwirken".
- In § 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 wird der Begriff Habilitationsausschuss durch den Begriff Habilitationskommission ersetzt.
Artikel II
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der
Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft vom 15.05.2002,
sowie der Entscheidung des Dekans (Eilkompetenz) vom 23.Mai 2002
Münster, den 31. 05. 2002
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die Vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die
Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.Februar 1991 (AB Uni 91/1) zuletzt geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
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Münster, den 31. 05. 2002
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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