Studienordnung für den Studiengang
"Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur,
Kommunikation und Management"
im Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung
vom 22. Februar 2002
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S.190) erläßt die
Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Studienordnung:
§ 1
Geltungsbereich und Fächerkombination
(1) |
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die
Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997,
zuletzt geändert durch die siebte Änderungsordnung vom 7. Januar 2002 das
Studium im Nebenfachstudiengang "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur,
Kommunikation und Management". |
(2) |
Das Magisternebenfach "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und
Management" kann in Kombination mit den von den Fachbereichen Geschichte/Philosophie und
Philologie angebotenen Hauptfächern studiert werden. Es darf weder mit dem Nebenfach
Kommunikationswissenschaft noch mit dem Nebenfach Wirtschaftspolitik kombiniert werden. |
§ 2
Studienziele
(1) |
Die Ausbildung der Studierenden im Nebenfach "Angewandte Kulturwissenschaften Kultur,
Kommunikation und Management" wird nicht für die Anforderungen der Praxis von heute
geleistet. Der rasche Wandel, den wir in den letzten Jahren in der Gesellschaft erlebt haben und
dessen Tempo sich eher noch beschleunigt, verlangt vielmehr ein Ausbildungskonzept, das über
aktuell bestehende Strukturen und Prozesse hinweg langfristig Bestand haben kann. Die
Anforderungen von morgen sind heute noch nicht absehbar. Durch ein erfolgreich abgeschlossenes
Studium des Nebenfaches "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und
Management" soll den Studierenden die Fähigkeit vermittelt werden, den Wandel selbst zu
begreifen, ihn zu interpretieren und im Rahmen ihrer zukünftigen Tätigkeit in den Bereichen
Kultur, Medien und Wirtschaft mitzugestalten.
|
(2) |
Um dieses Ziel zu erreichen, sind im Verlaufe des Studiums grundlegende wissenschaftliche
Kenntnisse und Fähigkeiten (einschließlich der Beherrschung von Methoden)
in den Disziplinen Kultur- und Kommunikationswissenschaft sowie
Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft zu erwerben. Neben dem
Erwerb von Analysekompetenz in diesen Teilbereichen des Studiengangs wird
durch interdisziplinäre Veranstaltungen bewußt auch die Förderung von
Synthesekompetenz angestrebt. Nicht das Expertentum in einem engen
Teilbereich allein, sondern auch die Fähigkeit, wissenschaftliche
Erkenntnisse aus unterschiedlichen Bereichen in einen Zusammenhang zu
bringen und in ihrer Gesamtheit zu interpretieren, bietet die
Voraussetzung für eine Orientierung in einer komplexen und dynamischen Umwelt.
|
(3) |
Das Erreichen der Studienziele kann nicht durch die Lehre allein gesichert werden; vielmehr
ist hierfür auch ein hohes Maß an Eigeninitiative der Studierenden erforderlich (z.B. Projektarbeit,
Praktika, intensives Literaturstudium, Erwerb von Schlüsselqualifikationen).
|
§ 3
Studienvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife (allgemeine oder
fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig
anerkanntes Zeugnis.
§ 4
Studienbeginn
Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.
§ 5
Studienaufbau, Regelstudienzeit und Studienumfang
(1) |
Das Studium des Nebenfaches "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation
und Management" gliedert sich in das Grundstudium und in das Hauptstudium. Da
Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung, das Hauptstudium mit einer Magisterprüfung
abgeschlossen. Die Prüfungen des Grund- und Hauptstudiums werden studienbegleitend abgelegt.
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(2) |
Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.
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(3) |
Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches.
Der Studienumfang beträgt 32 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen 16 SWS auf da
Grundstudium und 16 SWS auf das Hauptstudium.
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(4) |
Im Grundstudium soll der/die Studierende diejenigen Kenntnisse erwerben und die
systematische Orientierung gewinnen, die erforderlich sind, um die notwendigen Entscheidungen über
die Ausgestaltung des Hauptstudiums fallen und das Hauptstudium mit Erfolg absolvieren zu
können. Das Grundstudium soll zum Ende des 4. Semesters abgeschlossen sein, damit die
Regelstudienzeit gemäß § 5 Abs. 2 realisiert werden kann.
|
(5) |
Im Hauptstudium soll der/die Studierende die Analyse- und Synthesekompetenz erwerben, die
erforderlich ist, um den in § 2 genannten Anforderungen gerecht zu werden. Das Hauptstudium
beginnt planmäßig im 5. Semester und endet mit der Ablegung der Magisterprüfung. Das
Hauptstudium kann frühestens begonnen werden, wenn maximal noch 7 Leistungspunkte aus
dem Grundstudium bzw. maximal 4 Leistungspunkte und ein Teilnahmenachweis aus dem
Grundstudium ausstehen. Der Kandidat / die Kandidatin muß sich z dem jeweils nächsten
Prüfungstermin zum Erwerb der noch ausstehenden Nachweise an melden.
|
(6) |
Während des Studiums ist ein mindestens sechswöchiges Pflichtpraktikum in
Tätigkeitsfeldem mit kultur-, kommunikations- und/oder wirtschaftswissenschaftlichem
Bezug abzuleisten.
|
§ 6
Inhalt und Aufbau des Grundstudiums
(1) |
Gegenstand des Grundstudiums sind die im folgenden abgebildeten grundlegenden
kulturkommunikationswissenschaftlichen sowie grundlegende betriebswirtschaftliche und
rechtswissenschaftliche Veranstaltungen. Zu Beginn des Studiums findet ein freiwilliger
Einführungskurs als Blockveranstaltung statt. Neben den unten angegebenen
Pflichtveranstaltungen wird im Grundstudium ein freiwilliges Zusatzangebot unterbreitet, in dem
Schlüsselqualifikationen, wie z.B. der Umgang mit statistischen Software Paketen und rhetorische
Fertigkeiten trainiert werden können. Zum Bestehen des Grundstudiums müssen 19
Leistungspunkte erworben werden. Der vorgeschriebene Umfang des Grundstudiums beträgt 16
SWS. Die Prüfungsleistungen verteilen sich auf folgende Veranstaltungen und werden wie folgt mit
Semesterwochenstunden und Leistungspunkten belegt:
Veranstaltungen |
SWS |
Leistungs- punkte |
Einführungskurs (freiwillig) |
Kultur und kommunikations- wissenschaftliche Veranstaltung |
|
|
Propädeutik |
1 SWS |
TN |
Einführung in die Kommunikations- und Medientheorie |
3 SWS
|
4
|
Kulturtheorie und -geschichte |
2 SWS |
3 |
Exemlarische Kulturanalyse |
2 SWS |
TN |
Betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Veranstaltungen |
|
|
Einführung in die BWL |
2 SWS |
3 |
Rechnungswesen und Controlling |
2 SWS |
3 |
Grundlagen der Rechtswissenschaft |
2 SWS |
3 |
Empirische Sozialforschung |
2 SWS |
3 |
Summe |
16 SWS |
19 LP |
|
(2) |
Die Leistungen werden studienbegleitend nach dem Leistungspunktsystem
erbracht. Leistungspunkte werden vergeben, wenn die zugehörige Prüfungsleistung
mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet wurde.
|
(3) |
In der Regel erfolgen die Prüfungen im Grundstudium in Form von Klausurarbeiten. Dabei
werden in Abhängigkeit von dem Umfang der Veranstaltungen Klausurarbeiten mit einer
Gesamtdauer von 60 Minuten, 90 Minuten, maximal aber 120 Minuten geschrieben. Die/der
Lehrende kann andere, gleichwertige Prüfungsformen bestimmen, wenn dies mit Blick auf die
Inhalte der Veranstaltung oder deren didaktische Konzeption erforderlich ist. Die Entscheidung
für eine andere Prüfungsform wird von der/dem Lehrenden zu Beginn der Veranstaltung bekannt
gegeben.
|
(4) |
Ist die für den Abschluß der Zwischenprüfung erforderliche Zahl an Leistungspunkten
erreicht, wird ein Zwischenprüfungszeugnis ausgestellt.
|
§ 7
Inhalt und Aufbau des Hauptstudiums
(1) |
Gegenstand des Hauptstudiums sind Vertiefungsvorlesungen und -seminare in den Teildisziplinen des Studienganges und
interdisziplinäre Veranstaltungen, die der Integration der verschiedenen Wissensgebiete dienen. Neben den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen wird
auch im Hauptstudium ein freiwilliges Zusatzangebot unterbreitet, in dem Schlüssel
qualifikationen trainiert werden können. Der vorgeschriebene Umfang des Hauptstudium beträgt
16 SWS. Die Prüfungsleistungen verteilen sich auf folgende Veranstaltungstypen und werden wie
folgt mit Semesterwochenstunden und Leistungspunkten belegt (eine Übersicht über das
Lehrprogramm findet sich auch im Anhang).
Veranstaltungen |
SWS |
Leistungs- punkte |
3 Vertiefungsvorlesungen (davon eine Vorlesung aus dem Bereich Kulturwissenschaft, eine aus dem
Bereich Kommunikationswissenschaft und einen aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre |
6 SWS |
9 |
1 Seminar |
2 SWS
|
5
|
1 Veranstaltung aus dem Integrationsblock I |
2 SWS |
3-5*) |
1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden |
2 SWS |
3-5*) |
1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden |
2 SWS |
3-5*) |
1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden |
2 SWS |
TN |
Summe |
16 SWS |
mindestens 23 LP |
|
|
*)Die Zahl der in einer Veranstaltung zu erwerbenden Leistungspunkte richtet sich nach dem Typ
der Veranstaltung. In Vorlesungen im Umfang von 2 SWS können üblicherweise 3
Leistungspunkte erworben werden. In Seminaren im Umfang von 2 SWS können üblicherweis
5 Leistungspunkte erworben werden.
|
(2) |
Die Leistungen werden studienbegleitend nach dem Leistungspunktsystem abgenommen.
Leistungspunkte werden vergeben, wenn die zugehörige Prüfungsleistung mindestens
mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet wurde.
|
(3) |
Die Leistungspunkte können je nach Art und Dauer der zu erbringenden Leistung variieren.
Die Zahl der Leistungspunkte ist unabhängig davon, wie gut oder schlecht die Prüfung bestanden
wurde.
|
(4) |
In der Regel erfolgen die Prüfungen im Anschluß an Vorlesungen in Form
von Klausurarbeiten. Dabei werden in Abhängigkeit von dem Umfang der Veranstaltungen Klausurarbeiten mit
einer Gesamtdauer von 60 Minuten, 90 Minuten, maximal aber 120 Minuten geschrieben.
Leistungsnachweise in Seminaren werden in der Regel durch Seminararbeiten und Referate
erworben. Die/der Lehrende kann andere, gleichwertige Prüfungsformen bestimmen, wenn dies
mit Blick auf die Inhalte der Veranstaltung oder deren didaktische Konzeption erforderlich ist.
Die Entscheidung für eine andere Prüfungsform wird zu Beginn der Veranstaltung von der/dem
Lehrenden bekannt gegeben.
|
§ 8
Veranstaltungstypen im Hauptstudium
(1) |
Vertiefungsvorlesungen bieten auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstandes eine
zusammenhängende Darstellung größerer Themenkomplexe. Sie vertiefen das im Grundstudium erworbene
kulturwissenschaftliche, kommunikationswissenschaftliche, betriebswirtschaftliche oder
rechtswissenschaftliche Wissen.
|
(2) |
Seminare geben die Möglichkeit zur selbständigen Arbeit innerhalb eines vorgegebenen
thematischen Rahmens. Im Mittelpunkt stehen die selbständige Auseinandersetzung mit
komplexen wissenschaftlichen Fragestellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden, die
kritische Beurteilung von Forschungsergebnissen sowie die Darstellung und Diskussion der eigenen
Ergebnisse.
|
(3) |
Veranstaltungen des Integrationsblocks I unterscheiden sich von den unter § 8 (1) und (2)
beschriebenen Vertiefungsvorlesungen und Seminaren dahingehend, daß Themenkomplexe hier
ganz bewußt einer disziplinenübergreifenden Analyse zugänglich gemacht werden. Die Studierenden
erhalten dadurch eine Problemlösungskompetenz, die der Natur der meisten in der Praxis
auftretenden Aufgaben entspricht. Sie werden in die Lage versetzt, Wissen aus unterschiedlichen
Disziplinen zur Lösung komplexer Probleme unter Einhaltung wissenschaftlicher Spielregeln zu
verwenden.
|
(4) |
Veranstaltungen des Integrationsblocks II bieten die Möglichkeit einer praxisorientierten
Anwendung des theoretischen Wissens. In diesen Block fallen Planspiele, Fallstudien, Projekte und
andere anwendungsbezogene Veranstaltungen. In Veranstaltungen dieses Typs werden überwiegend
Teilnahmenachweise erworben.
|
(5) |
Die Zuordnung der angebotenen Veranstaltungen zu den beschriebenen Veranstaltungstypen
erfolgt jeweils im kommentierten Vorlesungsverzeichnis.
|
§ 9
Magisterprüfung
(1) |
Das Magisterstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Für die Organisation und
Durchführung der Prüfung ist die Philosophische Fakultät zuständig. Das Nähere regelt die
Magisterprüfungsordnung.
|
(2) |
Im Nebenfach "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und
Management" wird die Magisterprüfung studienbegleitend erbracht.
|
(3) |
Ist die für den Abschluß der Magisterprüfung erforderliche Zahl von mindestens 23
Leistungspunkten aus den oben genannten Veranstaltungen des Hauptstudiums erreicht, wird das
Abschlußzeugnis ausgestellt. Die Abschlußnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der
mit den jeweiligen Leistungspunkten gewichteten Einzelnoten der Pflicht- und
Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums. Werden im Nebenfach "Angewandte
Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und Management in dem Semester, in dem eine
Kandidatin / ein Kandidat die 23 Leistungspunkte des Hauptstudiums erreicht noch weitere
Leistungspunkte erworben, so kann die Kandidatin/der Kandidat entscheiden, welche Leistung in
die Berechnung der Abschlußnote eingehen soll.
|
§ 10
Studienplan
Der Studienordnung ist gemäß § 86 Abs. 4 Hochschulgesetz ein Studienplan als Anhang beigefügt.
Er dient den Studierenden als Empfehlung für einen sachgerechten und ordnungsgemäße
Aufbau des Studiums.
§ 11
Studienberatung
(1) |
Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität.
|
(2) |
Für konkrete Fragen des Studiums wird eine studienbegleitende Fachberatung durch d
Lehrenden des Studiengangs angeboten.
|
(3) |
Zu Beginn des Studiums werden von den Lehrenden des Studiengangs und von der Fachschaft besondere
Einführungsveranstaltungen durchgeführt.
|
§ 12
Übergangsbestimmungen
Die vorstehende Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die vom Wintersemester
2001/2002 an erstmalig für den Nebenfachstudiengang "Angewandte Kulturwissenschaften
Kultur, Kommunikation und Management an der Westfälischen Wilhelms-Universität
eingeschrieben worden sind. § 1 Abs. 2 findet auf alle Studierenden Anwendung, die vom
Sommersemester 2002 an für den Nebenfachstudiengang "Angewandte Kulturwissenschaften
Kultur, Kommunikation und Management eingeschrieben worden sind.
§ 13
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der
Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.
Das Lehrangebot im Überblick
Grundstudium: Vermittlung von theoretischem Grundlagenwissen (Analysekompetenz)
|
Kultur- und Kommunikationswissenschaft |
Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft |
Freiwillige Einführungstage |
Einführungstage als Blockveranstaltung |
Pflichtveranstaltungen |
Propädeutik |
Kulturtheorie und -geschichte |
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre |
Grundlagen der Rechtswissenschaft |
|
Einführung in die Kommunikations- und Medientheorie |
Exemplarische Kulturanalyse |
Rechnungswesen und Controlling |
Empirische Sozialforschung |
Freiwilliges Zusatzangebot |
Tools & Skills (Schlüsselqualifikationen, z.B. SPSS)2 |
|
16 SWS Grundstudium = 19 Leistungspunkte |
Das Lehrangebot im Überblick
Hauptstudium: Analyse- und Synthesekompetenz zur Herstellung von Handlungskompetenz
|
Kultur- und Kommunikationswissenschaft |
Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft |
Vertiefungsvorlesungen |
Kultur- und kommunikationswissenschaftliche Vorlesungen |
Betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Vorlesungen |
Beispiele |
Mediennutzung und Medienwirkung |
Medienkultur |
Theorien des Bildes |
|
Marketing für Kultur & Medien |
Personal und Organisation |
Cross Cultural Management |
|
Vertiefungsseminare |
Kultur- und Kommunikationswissenschaftliche Seminare |
Betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Seminare |
Integrationsblock I |
Interdisziplinäre Veranstaltungen (teilweise im Co-teaching)
|
Integrationsblock II |
Fallstudien / Projekte / Planspiele u. sonst. Veranstaltungen
|
Freiwilliges Zusatzangebot |
Tools & Skills (Schlüsselqualifikationen) |
|
16 SWS Grundstudium = 23 Leistungspunkte |
Empfohlener Studienverlaufsplan
A. Grundstudium (16 SWS)
|
Veranstaltung |
SWS |
Art der Leistung |
Punkte |
1. Semester |
|
6 SWS |
1 TN, 2 LN |
|
|
Einführungskurs (freiwillig) |
|
|
|
|
Propädeutik |
1 SWS |
TN |
|
|
Einführung in die Kommunikations- und Medientheorie |
3 SWS |
LN |
4 |
|
Kulturtheorie und -geschichte |
2 SWS |
LN |
3 |
2. Semester |
|
4 SWS |
2 LN |
|
|
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre |
2 SWS |
LN |
3 |
|
Grundlagen der Rechtswissenschaft |
2 SWS |
LN |
3 |
3. Semester |
|
4 SWS |
1 TN, 1 LN |
|
|
Exemplarische Kulturanalyse |
2 SWS |
TN |
|
|
Rechnungswesen und Controlling |
2 SWS |
LN |
3 |
4. Semester |
|
2 SWS |
1 LN |
|
|
Empirische Sozialforschung |
2 SWS |
LN |
3 |
Summe |
|
16 SWS |
2 TN, 6 LN |
19 LP |
B. Hauptstudium (16 SWS)
|
Veranstaltungen |
SWS |
Art der Leistung |
Punkte |
5. Semester |
|
4 SWS |
2 LN |
|
|
1 Vertiefungsvorlesung aus dem Bereich Kulturwissenschaft, Kommunikationswissenschaft
oder Betreibswirtschaftslehre |
2 SWS |
LN |
3 |
|
1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden |
2 SWS
|
LN
|
3-5*) |
6. Semester |
|
4 SWS |
2 LN |
|
|
1 Vertiefungsvorlesung aus dem Bereich Kulturwissenschaft, Kommunikationswissenschaft
oder Betreibswirtschaftslehre |
2 SWS |
LN |
3 |
|
1 Seminar |
2 SWS |
LN |
5 |
7. Semester |
|
4 SWS |
2 LN |
|
|
1 Veranstaltung aus dem Integrationsblock I |
2 SWS
|
LN |
3 |
|
1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden |
2 SWS |
LN |
3-5*) |
8. Semester |
|
4 SWS |
1 TN, 1 LN |
|
|
1 Vertiefungsvorlesung aus dem Bereich Kulturwissenschaft, Kommunikationswissenschaft
oder Betreibswirtschaftslehre |
2 SWS |
LN |
3 |
|
1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden |
2 SWS
|
LN |
3-5*) |
Summe |
|
16 SWS |
1 TN, 7 LN |
mind. 23 LP |
|