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Amtliche Bekanntmachungen

Studienordnung für den Studiengang

"Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur,
Kommunikation und Management"

im Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung
vom 22. Februar 2002




Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S.190) erläßt die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Studienordnung:





§  1
Geltungsbereich und Fächerkombination

(1)    

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997, zuletzt geändert durch die siebte Änderungsordnung vom 7. Januar 2002 das Studium im Nebenfachstudiengang "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und Management".

(2)    

Das Magisternebenfach "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und Management" kann in Kombination mit den von den Fachbereichen Geschichte/Philosophie und Philologie angebotenen Hauptfächern studiert werden. Es darf weder mit dem Nebenfach Kommunikationswissenschaft noch mit dem Nebenfach Wirtschaftspolitik kombiniert werden.



§  2
Studienziele

(1)    

Die Ausbildung der Studierenden im Nebenfach "Angewandte Kulturwissenschaften Kultur, Kommunikation und Management" wird nicht für die Anforderungen der Praxis von heute geleistet. Der rasche Wandel, den wir in den letzten Jahren in der Gesellschaft erlebt haben und dessen Tempo sich eher noch beschleunigt, verlangt vielmehr ein Ausbildungskonzept, das über aktuell bestehende Strukturen und Prozesse hinweg langfristig Bestand haben kann. Die Anforderungen von morgen sind heute noch nicht absehbar. Durch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Nebenfaches "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und Management" soll den Studierenden die Fähigkeit vermittelt werden, den Wandel selbst zu begreifen, ihn zu interpretieren und im Rahmen ihrer zukünftigen Tätigkeit in den Bereichen Kultur, Medien und Wirtschaft mitzugestalten.

(2)    

Um dieses Ziel zu erreichen, sind im Verlaufe des Studiums grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten (einschließlich der Beherrschung von Methoden) in den Disziplinen Kultur- und Kommunikationswissenschaft sowie Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft zu erwerben. Neben dem Erwerb von Analysekompetenz in diesen Teilbereichen des Studiengangs wird durch interdisziplinäre Veranstaltungen bewußt auch die Förderung von Synthesekompetenz angestrebt. Nicht das Expertentum in einem engen Teilbereich allein, sondern auch die Fähigkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse aus unterschiedlichen Bereichen in einen Zusammenhang zu bringen und in ihrer Gesamtheit zu interpretieren, bietet die Voraussetzung für eine Orientierung in einer komplexen und dynamischen Umwelt.

(3)    

Das Erreichen der Studienziele kann nicht durch die Lehre allein gesichert werden; vielmehr ist hierfür auch ein hohes Maß an Eigeninitiative der Studierenden erforderlich (z.B. Projektarbeit, Praktika, intensives Literaturstudium, Erwerb von Schlüsselqualifikationen).



§  3
Studienvoraussetzungen



Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.



§  4
Studienbeginn



Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.



§  5
Studienaufbau, Regelstudienzeit und Studienumfang

(1)    

Das Studium des Nebenfaches "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und Management" gliedert sich in das Grundstudium und in das Hauptstudium. Da Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung, das Hauptstudium mit einer Magisterprüfung abgeschlossen. Die Prüfungen des Grund- und Hauptstudiums werden studienbegleitend abgelegt.

(2)    

Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.

(3)    

Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches. Der Studienumfang beträgt 32 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen 16 SWS auf da Grundstudium und 16 SWS auf das Hauptstudium.

(4)    

Im Grundstudium soll der/die Studierende diejenigen Kenntnisse erwerben und die systematische Orientierung gewinnen, die erforderlich sind, um die notwendigen Entscheidungen über die Ausgestaltung des Hauptstudiums fallen und das Hauptstudium mit Erfolg absolvieren zu können. Das Grundstudium soll zum Ende des 4. Semesters abgeschlossen sein, damit die Regelstudienzeit gemäß § 5 Abs. 2 realisiert werden kann.

(5)    

Im Hauptstudium soll der/die Studierende die Analyse- und Synthesekompetenz erwerben, die erforderlich ist, um den in § 2 genannten Anforderungen gerecht zu werden. Das Hauptstudium beginnt planmäßig im 5. Semester und endet mit der Ablegung der Magisterprüfung. Das Hauptstudium kann frühestens begonnen werden, wenn maximal noch 7 Leistungspunkte aus dem Grundstudium bzw. maximal 4 Leistungspunkte und ein Teilnahmenachweis aus dem Grundstudium ausstehen. Der Kandidat / die Kandidatin muß sich z dem jeweils nächsten Prüfungstermin zum Erwerb der noch ausstehenden Nachweise an melden.

(6)    

Während des Studiums ist ein mindestens sechswöchiges Pflichtpraktikum in Tätigkeitsfeldem mit kultur-, kommunikations- und/oder wirtschaftswissenschaftlichem Bezug abzuleisten.



§  6
Inhalt und Aufbau des Grundstudiums

(1)    

Gegenstand des Grundstudiums sind die im folgenden abgebildeten grundlegenden kulturkommunikationswissenschaftlichen sowie grundlegende betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Veranstaltungen. Zu Beginn des Studiums findet ein freiwilliger Einführungskurs als Blockveranstaltung statt. Neben den unten angegebenen Pflichtveranstaltungen wird im Grundstudium ein freiwilliges Zusatzangebot unterbreitet, in dem Schlüsselqualifikationen, wie z.B. der Umgang mit statistischen Software Paketen und rhetorische Fertigkeiten trainiert werden können. Zum Bestehen des Grundstudiums müssen 19 Leistungspunkte erworben werden. Der vorgeschriebene Umfang des Grundstudiums beträgt 16 SWS. Die Prüfungsleistungen verteilen sich auf folgende Veranstaltungen und werden wie folgt mit Semesterwochenstunden und Leistungspunkten belegt:

Veranstaltungen SWS Leistungs-
punkte
Einführungskurs (freiwillig)
Kultur und kommunikations-
wissenschaftliche Veranstaltung
Propädeutik 1 SWS

TN

Einführung in die Kommunikations-
und Medientheorie
3 SWS

4

Kulturtheorie und -geschichte 2 SWS

3

Exemlarische Kulturanalyse 2 SWS

TN

Betriebswirtschaftliche und
rechtswissenschaftliche Veranstaltungen     
Einführung in die BWL 2 SWS

3

Rechnungswesen und Controlling 2 SWS

3

Grundlagen der Rechtswissenschaft 2 SWS

3

Empirische Sozialforschung 2 SWS

3

Summe 16 SWS

19 LP

(2)    

Die Leistungen werden studienbegleitend nach dem Leistungspunktsystem erbracht. Leistungspunkte werden vergeben, wenn die zugehörige Prüfungsleistung mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet wurde.

(3)    

In der Regel erfolgen die Prüfungen im Grundstudium in Form von Klausurarbeiten. Dabei werden in Abhängigkeit von dem Umfang der Veranstaltungen Klausurarbeiten mit einer Gesamtdauer von 60 Minuten, 90 Minuten, maximal aber 120 Minuten geschrieben. Die/der Lehrende kann andere, gleichwertige Prüfungsformen bestimmen, wenn dies mit Blick auf die Inhalte der Veranstaltung oder deren didaktische Konzeption erforderlich ist. Die Entscheidung für eine andere Prüfungsform wird von der/dem Lehrenden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

(4)    

Ist die für den Abschluß der Zwischenprüfung erforderliche Zahl an Leistungspunkten erreicht, wird ein Zwischenprüfungszeugnis ausgestellt.



§  7
Inhalt und Aufbau des Hauptstudiums

(1)    

Gegenstand des Hauptstudiums sind Vertiefungsvorlesungen und -seminare in den Teildisziplinen des Studienganges und interdisziplinäre Veranstaltungen, die der Integration der verschiedenen Wissensgebiete dienen. Neben den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen wird auch im Hauptstudium ein freiwilliges Zusatzangebot unterbreitet, in dem Schlüssel qualifikationen trainiert werden können. Der vorgeschriebene Umfang des Hauptstudium beträgt 16 SWS. Die Prüfungsleistungen verteilen sich auf folgende Veranstaltungstypen und werden wie folgt mit Semesterwochenstunden und Leistungspunkten belegt (eine Übersicht über das Lehrprogramm findet sich auch im Anhang).

Veranstaltungen  SWS        Leistungs-
     punkte
3 Vertiefungsvorlesungen (davon eine Vorlesung aus dem Bereich Kulturwissenschaft, eine aus dem Bereich Kommunikationswissenschaft und einen aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre 6 SWS 9
1 Seminar 2 SWS
5
1 Veranstaltung aus dem Integrationsblock I 2 SWS 3-5*)
1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden 2 SWS 3-5*)
1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden 2 SWS 3-5*)
1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden 2 SWS TN
Summe 16 SWS mindestens 23 LP

 

*)Die Zahl der in einer Veranstaltung zu erwerbenden Leistungspunkte richtet sich nach dem Typ der Veranstaltung. In Vorlesungen im Umfang von 2 SWS können üblicherweise 3 Leistungspunkte erworben werden. In Seminaren im Umfang von 2 SWS können üblicherweis 5 Leistungspunkte erworben werden.

(2)    

Die Leistungen werden studienbegleitend nach dem Leistungspunktsystem abgenommen. Leistungspunkte werden vergeben, wenn die zugehörige Prüfungsleistung mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet wurde.

(3)    

Die Leistungspunkte können je nach Art und Dauer der zu erbringenden Leistung variieren. Die Zahl der Leistungspunkte ist unabhängig davon, wie gut oder schlecht die Prüfung bestanden wurde.

(4)    

In der Regel erfolgen die Prüfungen im Anschluß an Vorlesungen in Form von Klausurarbeiten. Dabei werden in Abhängigkeit von dem Umfang der Veranstaltungen Klausurarbeiten mit einer Gesamtdauer von 60 Minuten, 90 Minuten, maximal aber 120 Minuten geschrieben. Leistungsnachweise in Seminaren werden in der Regel durch Seminararbeiten und Referate erworben. Die/der Lehrende kann andere, gleichwertige Prüfungsformen bestimmen, wenn dies mit Blick auf die Inhalte der Veranstaltung oder deren didaktische Konzeption erforderlich ist. Die Entscheidung für eine andere Prüfungsform wird zu Beginn der Veranstaltung von der/dem Lehrenden bekannt gegeben.



§  8
Veranstaltungstypen im Hauptstudium

(1)    

Vertiefungsvorlesungen bieten auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstandes eine zusammenhängende Darstellung größerer Themenkomplexe. Sie vertiefen das im Grundstudium erworbene kulturwissenschaftliche, kommunikationswissenschaftliche, betriebswirtschaftliche oder rechtswissenschaftliche Wissen.

(2)    

Seminare geben die Möglichkeit zur selbständigen Arbeit innerhalb eines vorgegebenen thematischen Rahmens. Im Mittelpunkt stehen die selbständige Auseinandersetzung mit komplexen wissenschaftlichen Fragestellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden, die kritische Beurteilung von Forschungsergebnissen sowie die Darstellung und Diskussion der eigenen Ergebnisse.

(3)    

Veranstaltungen des Integrationsblocks I unterscheiden sich von den unter § 8 (1) und (2) beschriebenen Vertiefungsvorlesungen und Seminaren dahingehend, daß Themenkomplexe hier ganz bewußt einer disziplinenübergreifenden Analyse zugänglich gemacht werden. Die Studierenden erhalten dadurch eine Problemlösungskompetenz, die der Natur der meisten in der Praxis auftretenden Aufgaben entspricht. Sie werden in die Lage versetzt, Wissen aus unterschiedlichen Disziplinen zur Lösung komplexer Probleme unter Einhaltung wissenschaftlicher Spielregeln zu verwenden.

(4)    

Veranstaltungen des Integrationsblocks II bieten die Möglichkeit einer praxisorientierten Anwendung des theoretischen Wissens. In diesen Block fallen Planspiele, Fallstudien, Projekte und andere anwendungsbezogene Veranstaltungen. In Veranstaltungen dieses Typs werden überwiegend Teilnahmenachweise erworben.

(5)    

Die Zuordnung der angebotenen Veranstaltungen zu den beschriebenen Veranstaltungstypen erfolgt jeweils im kommentierten Vorlesungsverzeichnis.



§  9
Magisterprüfung

(1)    

Das Magisterstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Für die Organisation und Durchführung der Prüfung ist die Philosophische Fakultät zuständig. Das Nähere regelt die Magisterprüfungsordnung.

(2)    

Im Nebenfach "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und Management" wird die Magisterprüfung studienbegleitend erbracht.

(3)    

Ist die für den Abschluß der Magisterprüfung erforderliche Zahl von mindestens 23 Leistungspunkten aus den oben genannten Veranstaltungen des Hauptstudiums erreicht, wird das Abschlußzeugnis ausgestellt. Die Abschlußnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der mit den jeweiligen Leistungspunkten gewichteten Einzelnoten der Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums. Werden im Nebenfach "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und Management in dem Semester, in dem eine Kandidatin / ein Kandidat die 23 Leistungspunkte des Hauptstudiums erreicht noch weitere Leistungspunkte erworben, so kann die Kandidatin/der Kandidat entscheiden, welche Leistung in die Berechnung der Abschlußnote eingehen soll.



§  10
Studienplan



Der Studienordnung ist gemäß § 86 Abs. 4 Hochschulgesetz ein Studienplan als Anhang beigefügt. Er dient den Studierenden als Empfehlung für einen sachgerechten und ordnungsgemäße Aufbau des Studiums.



§  11
Studienberatung

(1)    

Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität.

(2)    

Für konkrete Fragen des Studiums wird eine studienbegleitende Fachberatung durch d Lehrenden des Studiengangs angeboten.

(3)    

Zu Beginn des Studiums werden von den Lehrenden des Studiengangs und von der Fachschaft besondere Einführungsveranstaltungen durchgeführt.



§  12
Übergangsbestimmungen



Die vorstehende Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die vom Wintersemester 2001/2002 an erstmalig für den Nebenfachstudiengang "Angewandte Kulturwissenschaften Kultur, Kommunikation und Management an der Westfälischen Wilhelms-Universität eingeschrieben worden sind. § 1 Abs. 2 findet auf alle Studierenden Anwendung, die vom Sommersemester 2002 an für den Nebenfachstudiengang "Angewandte Kulturwissenschaften Kultur, Kommunikation und Management eingeschrieben worden sind.



§  13
Inkrafttreten



Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.






Das Lehrangebot im Überblick
Grundstudium: Vermittlung von theoretischem Grundlagenwissen (Analysekompetenz)

  Kultur- und Kommunikationswissenschaft Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft
Freiwillige Einführungstage Einführungstage
als Blockveranstaltung
Pflichtveranstaltungen Propädeutik Kulturtheorie und -geschichte Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Rechtswissenschaft
  Einführung in die Kommunikations- und Medientheorie Exemplarische Kulturanalyse Rechnungswesen und Controlling Empirische
Sozialforschung
Freiwilliges Zusatzangebot Tools & Skills (Schlüsselqualifikationen, z.B. SPSS)2
  16 SWS Grundstudium = 19 Leistungspunkte








Das Lehrangebot im Überblick
Hauptstudium: Analyse- und Synthesekompetenz zur Herstellung von Handlungskompetenz

  Kultur- und Kommunikationswissenschaft Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft
Vertiefungsvorlesungen Kultur- und kommunikationswissenschaftliche Vorlesungen Betriebswirtschaftliche und
rechtswissenschaftliche Vorlesungen
Beispiele Mediennutzung und Medienwirkung Medienkultur   Theorien  
des Bildes
             Marketing für Kultur & Medien Personal und Organisation Cross Cultural Management             
Vertiefungsseminare Kultur- und Kommunikationswissenschaftliche Seminare Betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Seminare
Integrationsblock I Interdisziplinäre Veranstaltungen (teilweise im Co-teaching)
Integrationsblock II Fallstudien / Projekte / Planspiele u. sonst. Veranstaltungen
Freiwilliges Zusatzangebot Tools & Skills (Schlüsselqualifikationen)
  16 SWS Grundstudium = 23 Leistungspunkte






Empfohlener Studienverlaufsplan



A. Grundstudium (16 SWS)

  Veranstaltung SWS Art der Leistung Punkte
1. Semester   6 SWS 1 TN, 2 LN
Einführungskurs (freiwillig)      
  Propädeutik 1 SWS TN  
Einführung in die Kommunikations- und    
Medientheorie
3 SWS LN 4
Kulturtheorie und -geschichte 2 SWS LN 3
2. Semester   4 SWS 2 LN  
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 2 SWS LN 3
Grundlagen der Rechtswissenschaft 2 SWS LN 3
3. Semester 4 SWS 1 TN, 1 LN
  Exemplarische Kulturanalyse 2 SWS TN
  Rechnungswesen und Controlling 2 SWS LN 3
4. Semester   2 SWS 1 LN
  Empirische Sozialforschung 2 SWS LN 3
Summe   16 SWS 2 TN, 6 LN 19 LP


B. Hauptstudium (16 SWS)

  Veranstaltungen SWS Art der Leistung Punkte
5. Semester   4 SWS 2 LN  
  1 Vertiefungsvorlesung aus dem Bereich
Kulturwissenschaft, Kommunikationswissenschaft
oder Betreibswirtschaftslehre
2 SWS LN 3
  1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des
Studierenden
2 SWS

LN

3-5*)
6. Semester 4 SWS 2 LN
  1 Vertiefungsvorlesung aus dem Bereich
Kulturwissenschaft, Kommunikationswissenschaft
oder Betreibswirtschaftslehre
2 SWS LN 3
  1 Seminar 2 SWS LN 5
7. Semester   4 SWS 2 LN  
1 Veranstaltung aus dem Integrationsblock I 2 SWS

LN 3
1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden 2 SWS LN 3-5*)
8. Semester   4 SWS 1 TN, 1 LN  
  1 Vertiefungsvorlesung aus dem Bereich
Kulturwissenschaft, Kommunikationswissenschaft
oder Betreibswirtschaftslehre
2 SWS LN 3
1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden 2 SWS

LN 3-5*)
Summe   16 SWS 1 TN, 7 LN mind. 23 LP


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