Achte Ordnung zur Änderung
der Ordnung für die Akademische Abschlussprüfung
-Magisterprüfung-
der Philosophischen Fakultät
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 17.Dezember 1997
vom 19. Februar 2002
Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 122 des Gesetzes über die Hoschulen des
Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgestez - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S.190) sowie des
Artikel 30 Abs. 1 Nr. 1 und des Artikel 52 Abs. 2 Nr. 3 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universtät Münster in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 1999 (AB Uni 99/13) hat die
Westfälische Wilhelms-Universität Münster; die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Ordnung für die Akademische Abschlussprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen
Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997 (ABI. NRW.2 S. 593),
zuletzt geändertam 7. Januar 2002, wird wie folgt geändert:
1.
|
Anhang A Nummer 21 wird für das Hauptfach nach Punkt "Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums"
wie folgt ergänzt:
"Teilnahmenachweis zu der zweisemestrigen Einführungsvorlesung mit anschließendem Fach- und Beratungsgespräch"
|
2.
|
Anhang A Nummer 21 wird für das Nebenfach nach Punkt "Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums"
wie folgt ergänzt:
"Teilnahmenachweis zu der zweisemestrigen Einführungsvorlesung mit anschließendem Fach- und Beratungsgespräch"
|
3. |
In Anhang B, Nr. 48 wird |
|
"Marktprozess und Theorie der Unternehmung |
Klausur (60 Minuten) / Seminarabeit |
3 / 5* |
|
Betriebswirtschaftliche Entscheidungen |
Klausur (60 Minuten) / Seminarabeit |
3 / 5* |
|
Internationales Management |
Klausur (60 Minuten) / Seminarabeit |
3 / 5*"
|
|
gestrichen und durch
|
|
|
|
"Weitere vom Institut für Ökonomische Bildung |
Klausur (60 Minuten) / Seminarabeit |
3 / 5*" |
|
benannte betriebswirtschaftliche Veranstaltungen
|
|
|
|
ersetzt. |
|
|
Artikel II
Die vorstehende Satzung Nr. 1 und Nr. 2 findet auf alle Studierende Anwendung, die ab dem Wintersemester 2001/2002 erstmalig für
den Studiengang Deutsche Philologie an der Westffälischen Wilhelms-Universität eingeschrieben sind.
Art. I Nr. 3 findet auf alle Studierende anwendung, die ab dem Sommersemester 2002 fü den Nebenstudiengang
Wirtschaftspolitik eingeschrieben sind.
Artikel III
Diese Ordnung tritt mt ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität
am Tage nach Aushang in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät vom 03. Dezember 2001 und
des Senats Wilhelms-Universität vom 13. Februar 2002
Münster, den 19. Februar 2002
|
Der Rektor |
|
Prof. Dr. J. Schmidt
|
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität
über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die
Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23.
Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 19. Februar 2002
|
Der Rektor |
|
Prof. Dr. J. Schmidt
|
|