Fünfte Ordnung
zur Änderung der Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 5. Februar 1992 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 2000
vom 28. Juli 2000
Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 3 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S. 190) sowie des Artikel 59 Abs. 3 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 1999 (AB Uni 99/13) hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 5. Februar 1992 (GABI.NW. S. 128) wird wie folgt geändert:
In der Anlage 1 wird die Zeile Informatik Reine Mathematik oder
Angewandte Mathematik
ersetzt durch Praktische Informatik
Theoretische Informatik
Artikel II
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vom 10. November 1999 und des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 22. Novemberl 2000).
Münster, den 28. November 2000
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert durch Ordnung vom 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 28. November 2000
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
Hans-Joachim Peter