Vierte Ordnung
zur Änderung der Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 5. Februar 1992 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1996
vom 28. Juli 2000
Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 3 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S. 190) sowie des Artikel 59 Abs. 3 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 1999 (AB Uni 99/13) hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 5. Februar 1992 (GABI.NW. S. 128), zuletzt geändert durch Satzung vom 13. Juni 1996, wird wie folgt geändert:
- In § 1 Abs. 1 wird "Chemie" ersetzt durch "Chemie und Pharmazie".
- § 7 Abs. 5 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Die Kollegialprüfung wird von den durch die Dekanin / den Dekan bestellten drei Prüfern (§ 6 Abs. 1) durchgeführt und dauert mindestens 90 Minuten."- § 7 Abs. 6 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Das Rigorosum umfaßt die Teilprüfungen im Hauptfach von in der Regel einer Stunde und in beiden Nebenfächern von je in der Regel einer halben Stunde Dauer."- In Anlage 1 wird das Fach Astronomie gestrichen.
- In Anlage 1, Spalte 3, wird "Humanphysiologie" ersetzt durch "Physiologie".
Artikel II
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vom 16. Juni 1998 und des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 21. April 1999 sowie der Genehmigung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 2000 (222 - 8101/111).
Münster, den 28. Juli 2000
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert durch Ordnung vom 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 28. Juli 2000
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
Hans-Joachim Peter