Richtlinien vom 11.07.2000
für die Durchführung der Auswahlgespräche für den Studiengang Biologie


I.

  1. Auswahlgespräche werden in der Zeit vom 01. September bis 23. September für diejenigen, die der Universität Münster durch die ZVS als Bewerber für das Auswahlgespräch benannt wurden, durchgeführt. Der Dekan/Prodekan lädt die Bewerber schriftlich zum Auswahlgespräch mit einer Frist, die 7 Tage nicht unterschreiten soll, ein.

     

  2. Der Bewerber hat einen biographischen Fragebogen auszufüllen, der ihm mit der Ladung zum Auswahlgespräch übersandt wird. Der ausgefüllte Fragebogen muß zusammen mit der Kopie der Hochschulzugangsberechtigung des Bewerbers und einem handgeschriebenen Lebenslauf zur Vorbereitung des Auswahlgespräches spätestens 2 Tage vor dem Termin beim Dekan des biologischen Fachbereichs eingegangen sein. Sämtliche Unterlagen sind vom Bewerber in zweifacher Ausfertigung (Kopien) einzureichen.

     


II.

  1. Eine Auswahlkommission besteht aus zwei Mitgliedern aus der Gruppe der Professoren des Fachbereichs Biologie. Für jeweils etwa 20 - 30 Bewerber um das Auswahlgespräch wird je eine Auswahlkommission gebildet. Vorsorglich werden Stellvertreter benannt. Die Mitglieder der Auswahlkommissionen und die Stellvertreter werden auf Vorschlag des Dekans des Fachbereichs Biologie durch den Rektor für die Durchführung eines Zulassungsverfahrens bestellt. Dabei soll nach Möglichkeit dafür Sorge getragen werden, daß die Auswahlkommissionen in der Weise besetzt werden, daß die Hälfte der Mitglieder bereits in vorausgegangenen Auswahlgesprächsverfahren Mitglieder von Auswahlkommissionen waren. Die Koordination der Arbeit der Auswahlkommissionen obliegt dem Dekan des Fachbereichs Biologie. Der Dekan kann dem Rektor vorschlagen die Wahrnehmung dieser Aufgaben dem Studienbeauftragten oder einem anderen Mitglied des Fachbereichs Biologie zu übertragen.

     

  2. Der Dekan/Prodekan ordnet die Bewerber in einem anonymisierten Verfahren den einzelnen Auswahlkommissionen zu. Dabei soll für eine möglichst gleichmäßige Auslastung der Auswahlkommissionen Sorge getragen werden. Die erfolgte Zuordnung eines Bewerbers zu einer bestimmten Auswahlkommission und deren Mitglieder werden den Bewerbern nicht mitgeteilt.

     

  3. Der Dekan/der Prodekan legt in Abstimmung mit den Mitgliedern der Auswahlkommissionen die im Auswahlgespräch möglichst zu behandelnden Themenbereiche fest. Der Bewerber soll insbesondere darlegen:
    a)     eine Begründung für seine Entscheidung Biologie studieren zu wollen,
    b) bisherigeAktivitäten oder Interessen, die mit dieser Entscheidung im Zusammenhang stehen,
    c) Vorstellungen über den beabsichtigten Studiengang und spätere berufliche Aufgaben und Tätigkeiten,
    d) weitere Sachverhalte, die im Hinblick auf die besondere Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang wichtig erscheinen.

     

  4. Zum Abschluß des Gesprächs ist dem Kandidaten Gelegenheit zu geben, noch nicht benannte Sachverhalte darzulegen.

     

  5. Der Dekan/Prodekan verständigt sich vor Beginn der Auswahlgespräche mit den Mitgliedern der Auswahlkommissionen über eine numerische Bewertungsskala mit den folgenden Kategorien:
    1   -   eine Zulassung ist unbedingt empfehlenswert
    2 - eine Zulassung ist sehr empfehlenswert
    3 - eine Zulassung ist empfehlenswert
    4 - eine Zulassung ist mit Einschränkung empfehlenswert
    5 - eine Zulassung ist wenig empfehlenswert
    6 - eine Zulassung ist nicht empfehlenswert.
    Die Bewertung der vier Themenbereiche und des Gesamtgesprächsverhaltens durch das einzelne Kommissionsmitglied wird durch eine ganze Zahl ausgedrückt.

III.

  1. Im Auswahlgespräch wird dem Bewerber Gelegenheit gegeben, in einem Einzelgespräch, dass in der Regel 20 - 30 Minuten dauert, seine besondere Eignung und Motivation für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf mündlich darzulegen und zu begründen.
    Jedes Mitglied einer Auswahlkommission bewertet zunächst die Themenbereiche (II.3a-d) und den Gesamteindruck des Bewerbers (sachangemessenes Eingehen auf die Fragen, Klarheit der Gedankenführung und Sprache, Stringenz der Argumente) entsprechend der in II.5 aufgeführten Bewertungsskala.

    Die Gesamtbewertung erfolgt nach Summierung sämtlicher Teilbewertungen und Division durch 10. Im Endergebnis wird nur die erste Dezimalstelle berücksichtigt. Jede weitere Dezimalstelle wird ohne Auf- oder Abrundung gestrichen.

    Über das Gespräch wird von einem Mitglied der Auswahlkommission ein Protokoll gefertigt, das den Ort, den Zeitpunkt und die Dauer des Gesprächs, die Gesprächsteilnehmer, Stichworte zum Gesprächsinhalt sowie den Entscheidungsvorschlag gem. II.5. enthält.

    Die Bewertung der einzelnen Themenbereiche sowie das Gesamtgesprächsverhalten erfolgt für jeden einzelnen Kandidaten auf einem gesonderten Bewertungsbogen. Auf diesem wird auch das Ergebnis wie in diesem Abschnitt dargestellt ermittelt.

     

  2. Trifft in einer Auswahlkommission ein Bewerber auf ein Kommissionsmitglied oder ein Kommissionsmitglied auf einen Bewerber, bei dem aufgrund enger persönlicher Beziehungen Besorgnis der Befangenheit gegeben ist, so können sie dies vor Beginn des Auswahlgespräches geltend machen. Hierauf ist der Bewerber vor Beginn des Gespräches hinzuweisen. Für den Fall, dass eine Befangenheit auftritt, ist der Bewerber einer anderen Auswahlkommission zuzuordnen.

     


IV.

  1. Nach Durchführung aller Auswahlgespräche erarbeitet der Dekan/Prodekan in einer Schlußbesprechung, an der von jeder Auswahlkommission mindestens ein Mitglied teilnehmen muß, einen Entscheidungsvorschlag über die Vergabe der Studienplätze. Dabei wird aufgrund der vorläufigen Bewertungen eine Reihung aller Bewerber vorgenommen. Bei gleicher Bewertung geben die Breite der naturwissenschaftlichen Vorbildung, gegebenenfalls die Noten der Hochschulzugangsberechtigung in diesen Fächern, darüber hinaus die Bewertung des Gesprächsverhaltens und des Gesamteindrucks den Ausschlag. Besteht danach weiterhin Ranggleichheit, erfolgt zwischen diesen Bewerbern ein Losentscheid. Der Verlauf der Abschlußbesprechung ist in einer Niederschrift festzuhalten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rektor.

     


V.

Diese Richtlinien gelten für die Durchführung der Auswahlgespräche zum Wintersemester 2000/2001.

 

Münster, den 14.07.00
R. J. Paul
Dekan des Fachbereichs Biologie




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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2000-09-05