1.) Ordnung zur Änderung der Wahlordnung für den Senat / Erweiterter Senat vom 25. April 2002 vom 13. März 2006 Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 16 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulreformen (Hochschulreform-Weiterentwicklungsgesetz) vom 30.11.2004 (GV. NRW. S. 752) hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen: Artikel I Die Wahlordnung für den Senat / Erweiterter Senat vom 25. April 2002 (AB 2002/4) wird wie folgt geändert: § 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Wahlvorschläge für die Gruppe der Professorinnen/Professoren, die Gruppe der wissen-schaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und die Gruppe der Studierenden dürfen je Vor-schlag höchstens neun Kandidatinnen/Kandidaten umfassen. Wahlvorschläge für die Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter dürfen je Vorschlag höchstens 36 Kandida-tinnen/Kandidaten umfassen.“ Artikel II Übergangsregelung Die erste nach dieser Wahlordnung vorzunehmende Wahl wird im Sommersemester 2006 durchgeführt. Artikel III In-Kraft-Treten Diese Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekannt-machungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 01. März 2006.
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
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