Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Das Studierendenparlament der Westfälischen Wilhelms-Universität hat gem. § 79 Abs. 2 Hochschulgesetz in seiner Sitzung vom 19.12.2005 folgende Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft beschlossen: Zum Sommersemester 2006 erhält § 2 der Beitragsordnung folgende Fassung: „§ 2 Beitragshöhe Der Beitrag beträgt 62,08 €. Er setzt sich wie folgt zusammen: 1. 10,80 € für die Aufgaben der Studierendenschaft 2. 1,28 € für den Studierendensport 3. 51,85 € für ein Semesterticket 4. 0,20 € für ein Hochschulradio“ ----------------------------------------------------- Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 19.12.2005 und der Genehmigung des Rektorats vom 16.01.2006 Münster, den 19.01.2006 Der Rektor Professor Dr. Jürgen Schmidt -------------------------------------------------- Die vorstehende Ordnung wird gemäss der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8.2.91 ( AB Uni 91/1 ) hiermit verkündet. Münster, den 19.01.2006 Der Rektor Professor Dr. Jürgen Schmidt |