Studienordnungfür das Fach Sozialwissenschaftenan der Westfälischen Wilhelms-Universität Münstermit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt-,Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulenmit dem StudienschwerpunktHaupt-, Realschulen und entsprechende Jahrgangsstufen der Gesamtschulenvom 27. Oktober 2005Aufgrund von § 2 Abs.4 und §86 Abs.1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2005 (GV.NRW. S.752) und § 53 Abs.5 der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (LPO) vom 27.3.2003 (GV.NRW. S.182) erlässt der Fachbereich 06 Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften mit Zustimmung des Fachbereichs 04 wirtschaftswissenschaftliche Fakultät folgende Studienordnung. Inhaltsübersicht § 1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen § 2 Aufgabe der Studienordnung § 3 Zugangsvoraussetzung für das Studium § 4 Studienbeginn § 5 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums § 6 Gliederung des Studium § 7 Ziele des Studiums § 8 Inhalte des Studiums § 9 Lehrveranstaltungsformen § 10 Pflicht- und Wahlpflichtmodule § 11 Modulbeauftragte § 12 Aufgabe, Aufbau und Studienleistungen des Grundstudiums § 13 Zwischenprüfung § 14 Aufgabe, Aufbau, Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptstudiums § 15 Praxisphasen § 16 Formen der Leistungserbringung § 17 Benotung und Testierung § 18 Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums § 19 Zulassung zur Ersten Staatsprüfung § 20 Erste Staatsprüfung § 21 Erweiterungsprüfung § 22 Erwerb mehrerer Lehrämter § 23 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen § 24 Studienberatung § 25 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Anhang 1. Übersicht zum Studienaufbau 2. Module im Fach Sozialwissenschaften, Lehramt HRGe 3. Zusätzliche Module für den Erwerb mehrerer Lehrämter (1) Die Studienordnung regelt das Studium des Faches Sozialwissenschaften mit dem Abschluss der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (gemäß LPO §32), im Folgenden abgekürzt als HRGe. (1) Die Studienordnung weist die Studienziele aus, legt Art und Anzahl der zu studierenden In-haltsbereiche und Module fest und beschreibt die Studienleistungen, die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind. Sie kennzeichnet Art und Abfolge der Lehrveranstal-tungen, gibt die für das jeweilige Lehramt geforderten Studienanteile für Pflicht- und Wahl-pflichtstudien an und bestimmt nach Studienabschnitten gegliedert die Anzahl der zu studierenden Semesterwochenstunden (SWS) und die Modalitäten des Erwerbs von Studiennachweisen. (2) Die Studienordnung dient Studierenden und Lehrenden; sie bindet das Fach Sozialwissen-schaften und die beteiligten Anteilsdisziplinen (Ökonomik, Politikwissenschaft und Soziologie) sowie die am Lernbereich Gesellschaftswissenschaften beteiligten Fächer an die vorgegebenen Ziele und Strukturen. Zugangsvoraussetzung für das Studium des Fachs Sozialwissenschaften ist die allgemeine Hoch-schulreife oder ein von zuständiger Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Das Studium der Sozialwissenschaften kann sowohl zu Beginn des Wintersemesters als auch zu Beginn des Sommersemesters aufgenommen werden. (1) Die Regelstudienzeit umfasst für das Studium mit dem Abschluss für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen gemäß § 32 Abs.1 LPO sieben Semester. (2) Der Anteil an Semesterwochenstunden (SWS), die im Fach Sozialwissenschaften zu studieren sind, beträgt den Vorgaben der LPO entsprechend mindestens 40 SWS (vgl. LPO §32 Abs.2 ). (1) Das Studium des Fachs Sozialwissenschaften gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium. (2) Das Grundstudium umfasst für Studierende mit dem angestrebten Abschluss insgesamt 20 SWS. (3) Das Hauptstudium umfasst für Studierende mit dem angestrebten Abschluss je nach Wahl des Vertiefungsmoduls insgesamt 22-24 SWS. § 7 Ziele des Studiums (1) Die Zielsetzung des Studiums ergibt sich aus §1 Abs.1, §2 Abs.6 und §17 Abs.1 des Lehrausbildungsgesetzes (LABG). Danach dient das Studium der Vermittlung von Kenntnissen und Fä-higkeiten, die zusammen mit den im Vorbereitungsdienst zu erwerbenden Kompetenzen dazu befähigen, ein Lehramt an öffentlichen Schulen für politisch bildende Unterrichtsfächer selbständig auszuüben. An diesem übergreifenden Ausbildungsziel haben sich das Studium des Faches Sozialwissenschaften und – darin eingeschlossen – die schulpraktischen Studien zu orientie-ren. (2) Das Studium des Fachs Sozialwissenschaften im Rahmen des Lernbereichs Gesellschaftswis-senschaften will den Studierenden für das Verständnis der jeweiligen Disziplin (Ökonomik, Poli-tikwissenschaft und Soziologie) und des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften wesentliche wissenschaftliche Erkenntnissinteressen sowie Theorieansätze und Forschungsergebnisse vermit-teln (gemäß §2 Abs. 1 und 2 LPO). Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, den Beitrag der jeweiligen Disziplin zur Beschreibung und Analyse sozialer Phänomene über die Kenntnis der je spezifischen zentralen Fragestellungen und Forschungsmethoden sowie der Theorie- und Modellbildung in den Disziplinen zu erkennen. Dazu gehört die Vermittlung fachspezifischer Grundlagenkenntnisse, die für den Fachunterricht des angestrebten Lehramts als politi-sche/ökonomische Bildung und der Mitgestaltung einer demokratischen Schulkultur von besonderer Relevanz sind. (3) Die Studierenden werden durch Forschung und Lehre in die systematische Analyse von öko-nomischen, politischen und sozialen Prozessen und Phänomen des Lernbereichs der Gesellschaftswissenschaften eingeführt. Im Studium sollen die fachwissenschaftlichen Grundlagen für ein lebenslanges Lernen als Fachlehrkräfte für politisch bildende Unterrichtsfächer gelegt wer-den. (4) Die erste Phase der Lehramtsausbildung (bis zur Ersten Staatsprüfung) hat ihren Schwerpunkt in der Vermittlung wissenschaftlicher Theorien, muss zugleich aber von Anfang an das Problem der Theorie-Praxis-Vermittlung bewusst machen und bearbeiten. Dieser Aufgabe dienen insbe-sondere die schulpraktischen Studien. Das Studium des Fachs Sozialwissenschaften umfasst des-halb schulpraktische Studien als Pflichtveranstaltungen. § 8 Inhalte des Studiums (1) Das Studium des Fachs Sozialwissenschaften besteht aus den folgenden lernbereichs- und disziplinorientierten Modulen (gemäß §7, Abs.2 LPO):
(2) Die Reihenfolge der Module und ihre inhaltliche Ausgestaltung sind aufgrund einer zwischenzeitigen Änderung der Zwischenprüfungsordnung abhängig vom Studienbeginn. Eine Übersicht über die beiden Varianten des Studienverlaufs sowie eine genaue Kennzeichnung der Module nach Zielen, Inhalten und exemplarischen Veranstaltungsthemen findet sich im Anhang zu dieser Studienordnung. (1) Vorlesungen vermitteln in zusammenhängenden Vorträgen von Lehrenden systematisches Grundlagenwissen, geben einen Überblick über größere Themenkomplexe und Problembereiche oder informieren über historische Entwicklungen bzw. den aktuellen Forschungsstand. Sie dienen damit vor allem der Zusammenfassung und der Einordnung von Teilaspekten in eine Gesamtdar-stellung. (2) Übungen/Tutorien stehen im engen Zusammenhang mit Vorlesungen und finden in der Regel im Anschluss daran statt. Sie dienen als Ergänzung und sind entsprechend auszuweisen. Übun-gen/Tutorien sollen den Studierenden durch Bearbeitung exemplarischer Probleme die Gelegen-heit zur Anwendung und Vertiefung der in der Vorlesung behandelten Stoffgebiete sowie zur Selbstkontrolle des Wissensstandes geben. (3) Seminare wollen eine Anleitung zur selbständigen Erarbeitung von wissenschaftlichen Prob-lemstellungen, zur Einübung von Methoden und zur Durchführung von Fall- und Bedingungsana-lysen geben und die kritische Diskussion von Forschungsproblemen und -ergebnissen ermögli-chen. Sie werden je nach Studienabschnitt als Proseminar oder als Hauptseminar angeboten. (4) Kolloquien sind eine Veranstaltungsform für Fortgeschrittene. Sie werden in der Regel zu-sätzlich angeboten, sind also nicht in den Studienplan einbezogen. Als Examenskolloquien die-nen sie der Prüfungsvorbereitung und als Forschungskolloquien dem Austausch wissenschaftli-cher Erkenntnisse und Methoden. (5) Module sind ein auf den Erwerb einer definierten Qualifikation ausgerichteter Verbund von inhaltlich aufeinander aufbauenden oder aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen zu einer thematischen Lehr- und Lerneinheit, die unterschiedliche Veranstaltungsformen (Vorlesung, Se-minar, Praktikum o.ä.) einschließen kann und in der Regel einen Umfang von 6-10 Semesterwo-chenstunden aufweist. Module sind qualitativ und quantitativ beschreibbar, sollen (mit anderen Modulen) kombinierbar und müssen (studienbegleitend) abprüfbar sein. Um Pflichtmodule handelt es sich, wenn ihr Studium in dieser Studienordnung für alle Studie-renden zwingend vorgeschrieben wird und es keine alternative Wahlmöglichkeit unter mehreren Modulen gibt. Bei Wahlpflichtmodulen kann eine Auswahl unter verschiedenen Modulen getrof-fen werden, d.h. die Studierenden können hier einen Studienschwerpunkt wählen. (1) Die Studiengangs- und Modulbeauftragten unterstützen die Studierenden duch die Studienbe-ratung und bescheinigen die Vollständigkeit absolvierter Module. (2) Die Modulbeauftragten koordinieren darüber hinaus die Modulabschlussprüfungen nd stehen den Studierenden und dem Prüfungsamt bei Fragen zur Prüfungsplanung und -durchführung zur Verfügung. (1) Das Grundstudium führt in zentrale Fragestellungen und theoretische Ansätze der Ökonomik, der Politikwissenschaft und der Soziologie ein sowie in die Methoden der Disziplinen. Das im Grundstudium erworbene methodische und inhaltliche Grundlagen- und Orientierungswissen ist die Voraussetzung für vertiefende Studien im Hauptstudium. Inhalte und Qualifikationsziele ein-zelner Module werden im Anhang ausführlich dargestellt. (2) Im Grundstudium müssen Studierende mit dem Studienschwerpunkt HRGe drei der folgen-den Grundlagenmodule studieren:
Eine genaue Kennzeichnung dieser Module nach Zielen, Inhalten, zu erbringenden Leistungen, Voraussetzungen und exemplarischen Veranstaltungsthemen findet sich im Anhang zu dieser Studienordnung. Die Zwischenprüfung erfolgt für Studierende mit dem Schwerpunkt HRGe im Fach Sozialwis-senschaften studienbegleitend. Näheres regelt die Zwischenprüfungsordnung. § 14 Aufgabe, Aufbau und Studienleistungen des Hauptstudiums (1) Das Hauptstudium dient der Ausweitung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Einsichten. Es nimmt Bezug auf die Anforderungen des Berufsfeldes und be-rücksichtigt dabei die Besonderheiten des jeweiligen Lehramts und des gewählten Studien-schwerpunkts. Für den Studienschwerpunkt HRGe besteht die Möglichkeit einer Schwerpunkt-setzung. (2) Im Hauptstudium sind für den Studienschwerpunkt HRGe folgende Module zu studieren und die im Anhang genannten Studienleistungen zu erbringen: Als Pflichtmodule: · das Grundlagenmodul, das nicht Teil des Grundstudiums war (6 SWS, 1 LN) · das Fachdidaktische Modul „Handlungsfeld (außer-)schulische politische Bildung“ ( 8 SWS, 1 LN). Und als Wahlpflichtmodul eines der beiden folgenden Module: · Modul „Wirtschaftswissenschaftliche Vertiefung“ (10 SWS, Erste Staatsprüfung), · Modul „Globale Prozesse und soziale Strukturen“ (Politikwissenschaftlich-soziologische Vertiefung) (8 SWS, Erste Staatsprüfung). (1) Praxisstudien bilden einen wesentlichen Teil der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Ausbildung der angehenden Lehrerinnen und Lehrer. Der Praxiskontakt, seine Planung, Durch-führung und Auswertung dienen der ersten beruflichen Erfahrung, der Überprüfung der eigenen Berufsentscheidung, als Anknüpfungspunkt für die wissenschaftliche Reflexion auf Fachunter-richt, eingesetzte Methoden sowie der Erkundung von Innovationsmöglichkeiten in öffentlichen Schulen. (2) Das vierwöchige Orientierungspraktikum gemäß §10 Abs.3 LPO findet im ersten Studienjahr statt und wird von der Erziehungswissenschaft verantwortet. Weitere Praktika gemäß §10 Abs.4 LPO sind während des Hauptstudiums durchzuführen. Diese werden im Lehramtsstudiengang Sozialwissenschaften für den Studienschwerpunkt HRGe im Umfang von mindestens fünf Woh-cen im Hauptstudium in Anbindung an das Fachdidaktische Modul „Handlungsfeld Bildung“ absolviert (gemäß §10 Abs. 4 LPO). (3) Näheres regelt die Ordnung für die Schulpraxisphasen der Lehramtsstudiengänge an der WWU Münster. (1) Leistungsnachweise (LN) werden aufgrund individuell feststellbarer Leistungen ausgestellt. Dies können Klausuren, Referate, Hausarbeiten oder sonstige Leistungen sein. Genaueres zu den Anforderungen für die einzelnen Leistungsnachweise sind den Modulbeschreibungen im Anhang dieser Studienordnung zu entnehmen. (2) Teilnahmenachweise (TN) werden aufgrund einer regelmäßigen, aktiven Teilnahme an mehr als 80 % der vorgesehenen Semesterstunden erworben. Modalitäten der aktiven Teilnahme geben die Lehrenden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen bekannt. (1) Die Qualität der in Lehrveranstaltungen oder im Zusammenhang damit erbrachten Studien-leistungen wird mit Noten entsprechend der herkömmlichen 6-stufigen Notenskala (Prädikate: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend) bzw. den entsprechenden Zif-fernzensuren (1-6) bewertet. Zur differenzierten Bewertung können Zwischenwerte durch Absenken oder Anheben der einzelnen Note um 0,3 gebildet werden. Die Zwischennoten 0,7; 4,3; 4,7; 5,3; 5,7 und 6,3 sind dabei ausgeschlossen. (2) Wenn in einem Modul ein Leistungsnachweis kumulativ zu erbringen ist, werden die Studien-leistungen aus den einzelnen Veranstaltungen gemäß ihrer in den Modulbeschreibungen angege-benen prozentualen Gewichtung in die Berechnung der Gesamtnote des Leistungsnachweises einbezogen. (3) Bei der Zusammenfassung mehrerer Noten zu einer Gesamtnote wird ansonsten wie üblich das arithmetische Mittel gebildet. (4) Das rechnerische Ergebnis wird wie folgt den Prädikaten der Notenskala zugeordnet:
Den für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderlichen Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums erbringen Studierende mit dem Studienschwerpunkt HRGe durch die in den §12, §13, §14 und §15 genannten Studienleistungen. (1) Die Zulassung zu den einzelnen Prüfungen für das Lehramt HRGe folgt den Zulassungsvor-aussetzungen gemäß §34 Abs.2 LPO. (2) Der Antrag auf Zulassung ist mit der Meldung zu einer Prüfung schriftlich an das Prüfungsamt zu richten. Ihm sind die gemäß §20 Abs. 3 und 4 LPO geforderten Unterlagen beizule-gen. (3) Die Regelung des Rücktritts von einer Prüfung folgt den Bestimmungen von §22, Abs. 3 und 4 LPO, die Regelung des Bestehen dem § 27, Abs. 3 LPO und die Regelung des Wiederho-lens dem § 26 der LPO. (1) Schriftliche Hausarbeit (LPO §17; §34 Abs.1)
(2) Prüfungen in der Fachwissenschaft und Fachdidaktik (LPO §14, §15, §34 Abs.1)
(1) Gemäß §29 Abs.1 LPO können nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt Erwei-terungsprüfungen in weiteren Fächern des jeweils entsprechenden Lehramtes abgelegt werden (sog. Drittfach). Als darauf vorbereitende Studien werden im Fach Sozialwissenschaften 20-24 SWS in den Modulen studiert:
Diese Module entsprechen etwa dem Umfang des Hauptstudiums. Die Studierenden sind aufge-fordert, sich auch die Grundlagen aus dem Grundstudium zu erarbeiten, da diese für das Haupt-studium als bekannt vorausgesetzt werden. (2) Der fachwissenschaftliche Leistungsnachweis ist in dem Grundlagenmodul zu erbringen, die fachwissenschaftliche Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung erfolgt über die Inhalte des Vertiefungsmoduls. Der fachdidaktische Leistungsnachweis ist im Modul „Handlungsfeld (au-ßer-)schulische politische/ökonomische Bildung“ zu erwerben; ferner sind die Inhalte dieses Mo-duls Gegenstand der fachdidaktischen Prüfung. Mindestens eine Prüfung im Fach Sozialwissen-schaften muss eine schriftliche, und mindestens eine Prüfung muss eine mündliche sein. Das letz-te Prüfungselement sollte eine mündliche Prüfung sein. (1) Gemäß §41 Abs.1 LPO kann zusätzlich zur Befähigung zum Lehramt HRGe die Befähigung zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder zum Lehramt an Berufskollegs erworben werden, wenn im jeweiligen Fach weitere fachwissenschaftliche Studien im Umfang von etwa 20 SWS und ein fachwissenschaftlicher Leistungsnachweis erworben werden. (2) Wer den Lehramtsstudiengang Sozialwissenschaften mit dem Studienschwerpunkt HRGe studiert hat, studiert für den Erwerb eines weiteren Lehramts die folgenden Module:
(3) In einem der Vertiefungsmodule II ist ein Leistungsnachweis zu erbringen; die zusätzliche Prüfungsleistung gemäß §41 Abs.1 LPO erfolgt über die Inhalte des nachgeholten Vertiefungs-moduls aus dem Studienplan für das HRGe-Hauptstudium. § 23 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes wer-den ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. In anderen Studiengängen werden sie anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Dies gilt entsprechend auch für die Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien. (2) Studienleistungen, die anderen als den in §2 LABG genannten Hochschulen erbracht worden sind und die den fachlichen Anforderungen des Lehramtsstudienganges entsprechen, können bis zu einem Drittel der zu erbringenden Studienleistungen angerechnet werden. (3) An deutschsprachigen Hochschulen ist mindestens die Hälfte des Studiums zu betreiben. Bei Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen, Absprachen im Rahmen der Hochschulpartnerschaften und die einschlägigen Vorgaben der Ordnung der Ersten Staatsprü-fung für Lehrämter an Schulen zu beachten. (4) Zuständig für die Anrechnung von Grundstudienleistungen sind die jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertreter. Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf das Hauptstudium zuständig ist das Staatliche Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen. Das Prüfungsamt trifft die Anerkennungsentscheidung auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung durch die Hochschule. (5) Für die Anerkennung von Hochschulabschlussprüfungen gilt §50 der LPO. (1) Zur Beratung der Studierenden in allen das Studium betreffenden Fragen besteht in den am Studium der Sozialwissenschaften beteiligten Fächern ein umfangreiches Angebot unterschiedli-cher Formen der Studienberatung. Der Abschlussrelevanz der Studienleistungen wegen ist die Wahrnehmung dieses Beratungsangebots für die Studierenden besonders dringlich. Die Inan-spruchnahme der Studienberatung sollte daher für Lehramtsstudierende selbstverständliche Pflicht sein. (2) Zentrale Anlaufstelle für Studierende in allen Fragen zum Studium sind die zuständigen Stu-dienfachberater/innen bzw. die Modulbeauftragten der einzelnen Institute. Als Fachberater/innen fungieren Lehrende, die von den beteiligten Instituten mit dieser Aufgabe betraut wurden. Über die Sprechzeiten informieren Infoblätter und Plakataushänge, die in jedem Semester aktualisiert werden. (3) Über diese Einzelberatung hinaus wird auch eine kollektive Beratung in eigens dafür vorge-sehenen Veranstaltungen angestrebt. Diese Veranstaltungen sollten am Informationsbedarf zu Beginn des Grundstudiums und zu Beginn des Hauptstudiums ausgerichtet sein und Hilfen für die Studienplanung bieten. (4) Für allgemeine Fragen des Studiums steht die Zentrale Studienberatung (Schlossplatz 5) zur Verfügung. Zu Fragen des Lehramtsstudiums berät auch das Zentrum für Lehrerbildung. In Angelegenheiten der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt berät das Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Bispinghof 2). (1) Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft. Sie gilt für Studieren-de, die ab dem WS 2003/04 ihr Studium an der WWU aufgenommen haben. (2) Lehramtsstudierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Studienordnung im Grundstudium befinden, müssen unter Beachtung der Regelungen des §53 Abs.2 LPO nach der Zwischenprüfung in das durch diese Ordnung beschriebene Hauptstudium für die neuen Lehräm-ter wechseln. (3) Lehramtsstudierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Studienordnung im Hauptstudium befinden, können auf eigenen Wunsch in die neue Lehramtsstruktur wechseln. Dazu bedarf es eines Antrags an das Prüfungsamt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereiche 06 (Erziehungs-wissenschaft und Sozialwissenschafen) vom 03.12.2003 und des Fachbereichs 04 (Wirtschaftswissenschaft) vom 01.10.2004
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntma-chung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
|
Veranstaltungsart |
Teilnahme |
SWS |
Studienleistungen |
Kumulativer LN |
Voraus- |
Vorlesung |
(aktive) Teilnahme |
2 |
Klausur |
(50%) |
keine |
Seminar |
(aktive) Teilnahme |
2 |
mündl. Prüfung |
(50%) |
keine |
Vorlesung |
(aktive) Teilnahme |
2 |
Klausur/ |
(50%) |
keine |
Seminar |
(aktive) Teilnahme |
2 |
Klausur/Referats- |
(50%) |
keine |
Summe |
|
8 |
|
100% |
|
Die Leistungen werden nach Wahl erbracht, daher sind die Anteile an der
Modulnote jeweils in Klammern gesetzt. Prüfungsrelevante Leistungen sind mit
mindestens ausreichend zu bestehen.
Aufbau des Moduls und Zusammensetzung der Modulnote (Studienaufbau Variante
1)
Wird das Modul erst im Hauptstudium studiert (vgl. Variante 1 der
Studienübersicht unter Punkt 1 dieses Anhangs), entfällt die Veranstaltung
„Einführung in die Sozialwissenschaften“, da durch das Grundstudium bereits
eine umfassende Einführung in alle drei Anteilsdisziplinen erfolgt ist. Die
Gesamtzahl der SWS reduziert sich somit auf 6.
Modul:
„Ökonomische Grundlagen für den Lernbereich Gesellschaftswissenschaften“
Inhalt und Qualifikationsziele:
Das Modul ist das einzige wirtschaftswissenschaftliche Pflichtmodul für
Studierende des Leitfachs Sozialwissenschaften im Lehramt GHRGes. Es bietet den
Studierenden des Lernbereichs Gesellschaftslehre die Möglichkeit, mit
grundlegenden ökonomischen Denkweisen und Verfahren einen originären Ansatz zur
Analyse menschlicher Handlungen und gesellschaftlicher Prozesse kennen zu
lernen. Studierende gewinnen hier einen Einblick in die Logik ökonomischer Forschung
und in die Leistung der ökonomischen Methode im Prozess der Prüfung und
Erzeugung neuen Wissens. Die hier vermittelten Kompetenzen stellen nicht nur
die unverzichtbare Grundlage für die weitere – in diesem Studiengang
fakultative – fachliche Auseinandersetzung mit ökonomischen Fragestellungen
dar, sie eröffnen auch eine neue sozialwissenschaftliche Perspektive für das
Verständnis moderner Gesellschaften. Durch die Einbeziehung fachübergreifender
Ansätze erhalten Studierende Anregungen für die Anwendung der ökonomischen
Methode auch in anderen Gegenstandsbereichen.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist Element der ökonomischen Anteile der Lehramtsausbildung für
Sozialwissenschaften im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften für das Lehramt
GHRGes, und zwar sowohl für den Studienschwerpunkt „Grundschule“ als auch für
den Studienschwerpunkt „Haupt-, Realschule und entsprechende Jahrgangsstufen
der Gesamtschule“. Die durch dieses Modul erbrachten Studienleistungen sind für
Studiengangwechsler anrechenbar auf die
ökonomischen Anteile des Studiums
- des Fachs
„Sozialwissenschaften“ für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und
- des Fachs
„Wirtschaftslehre/ Politik“ für das Lehramt an Berufskollegs.
Darüber hinaus sind sämtliche Modulbestandteile auch in anderen
Studiengängen des Instituts Pflichtveranstaltungen, so dass die Studierenden
mit Wahl dieses Moduls weiterhin mehrere Optionen bei der Wahl des
Studienabschlusses besitzen.
Status des Moduls:
Das Modul ist ein Pflichtmodul für Studierende mit dem Fach „Sozialwissenschaften“.
Voraussetzungen :
Wird dieses Modul im Grundstudium studiert, hat es lediglich die
Einschreibung in den entsprechenden Studiengang zur Voraussetzung; wird es im
Hauptstudium studiert, muss die Zwischenprüfung abgeschlossen sein.
Turnus :
Die Veranstaltungen des Moduls werden einmal jährlich angeboten. Das Modul
kann in zwei Semestern abgeschlossen werden.
Wahlmöglichkeiten :
Sämtliche Veranstaltungen des Moduls sind Pflichtveranstaltungen.
Aufbau des Moduls und Zusammensetzung des Leistungsnachweises oder der
Fachprüfung (Variante 2):
Veranstaltungsart |
Teilnahme- modalitäten |
SWS |
Studienleistungen |
Kumula- |
Voraus- |
Vorlesung: |
Teilnahme |
2 |
einstündige |
33 % |
- |
Vorlesung:Ge- |
Teilnahme |
2 |
einstündige |
33 % |
Erfolgreiche Teilnahme |
Vorlesung zum |
Teilnahme |
2 |
einstündige |
33 % |
- |
Gesamt |
|
6 |
|
100 % |
|
Aufbau des Moduls (Variante 1):
Veranstaltungsart |
Teilnahme- modalitäten |
SWS |
Studienleistungen |
Nachweis |
Voraus- |
Vorlesung: |
Teilnahme |
2 |
einstündige Klausur |
FP |
- |
Vorlesung: |
Teilnahme |
2 |
einstündige Klausur |
FP |
Erfolgreiche Teilnahme der Veranstaltung „Einzelwirt- |
Vorlesung: Betriebliches Rechnungswesen |
Teilnahme |
2 |
einstündige Klausur |
TN |
|
Vorlesung: Einführung in |
Teilnahme |
2 |
einstündige Klausur |
TN |
|
Gesamt |
|
6 |
|
|
|
Modul „Soziologische
Grundlagen“
Inhalte und Qualifikationsziele:
Das Modul dient der Einführung in die Anteilsdiszplin Soziologie. In der
Variante 2 dieses Moduls müssen eine Vorlesung und ein Seminar aus den
folgenden Bereichen besucht und entsprechende Studienleistungen erbracht werden:
„Sozialstruktur und Kultur“
Die Studierenden werden in zentrale inhaltliche und methodische
Fragestellungen der Sozialstrukturanalyse und des Kulturvergleiches eingeführt.
Sie erwerben Grundlagenwissen darüber, welche sozialen Kriterien (z.B. Familie,
Lebensalter, Geschlecht, generatives Verhalten, Arbeitsmarkt und
Erwerbstätigkeit; ethnische Zugehörigkeit) gesellschaftsstrukturbildend wirken,
wie diese soziologisch erfasst werden (Diagnose), welche Wandlungstendenzen zu
beobachten sind und zu welchen Problemen und Konflikten sie im Alltagsleben und
in der politischen Auseinandersetzung sowie Gestaltbarkeit führen
(Analyse/Problemlösungen). Weiterhin werden Grundzüge ausgewählter
Sozialstrukturtheorien vermittelt.
„Familie, Bildung, Partizipation“
Im Mittelpunkt dieses Studienbereichs steht die Erforschung und kritische
Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen, Ausprägungen und Verläufen der
Familienentwicklung, von Sozialisations-, Bildungs- und Partizipationsprozessen
und –möglichkeiten. Ferner bietet es eine Einführung in Familien-,
Sozialisations- und Bildungstheorien. Die Bedeutung unterschiedlicher sozialer
Kontexte (z.B. soziale Lage, Lebensformen, Schule, peer-group) für die
Sozialisationsprozesse und den Bildungserwerb findet besondere
Berücksichtigung.
Aus diesen Bereichen wird vertiefend eine Veranstaltung zu „ausgewählten
Schlüsselproblemen“ unter der Perspektive des sozial- und
kulturwissenschaftlichen Lernens angeboten (z.B. Rechtsextremismus,
Ausländerfeindlichkeit, Geschlechterverhältnisse, Bildungs-/Armut). Die Studierenden
sollen durch die Erweiterung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse zur
wissenschaftlichen Auseinandersetzung und kritischen Reflexion gegebener
Problemlagen befähigt werden. Hier besteht auch die Möglichkeit
schulformbezogene Projekte durchzuführen.
Verwendbarkeit: Das Modul ist
in der Variante 2 ebenfalls für den Studienschwerpunkt Grundschule zu verwenden.
Status:
Das Modul ist ein Pflichtmodul für Studierende mit dem Fach „Sozialwissenschaften“.
Wahlmöglichkeiten: Die
Studierenden entscheiden selbst, welche Veranstaltungsform besucht wird und
welche Leistungserbringung in welchem Bereich erfolgt.
Voraussetzungen: Wird dieses
Modul im Grundstudium studiert, hat es lediglich die Einschreibung in den
entsprechenden Studiengang zur Voraussetzung; wird es im Hauptstudium studiert,
muss die Zwischenprüfung abgeschlossen sein.
Turnus: Die Veranstaltungen
werden mindestens einmal jährlich angeboten.
Aufbau des Moduls und Zusammensetzung des Leistungsnachweises oder der
Fachprüfung (Variante 2):
Veranstaltungsart |
Teilnahme- modalitäten |
SWS |
Studienleistungen |
Kumulativer LN |
Voraus- setzungen |
Vorlesung/Seminar aus dem Bereich „Sozialstruktur
und Kultur“ |
aktive Teilnahme |
2 |
Klausur/Referat |
(50%) |
keine |
Vorlesung/Seminar aus
dem Bereich „Familie, Bildung,
Partizipation“ |
aktive Teilnahme |
2 |
Klausur/Referat |
(50%) |
keine |
Lernfeld Seminar/Projekt zu
ausgewählten Schlüsselproblemen |
aktive Teilnahme |
2 |
Referat/ Projektarbeit |
(50%) |
keine |
Summe |
|
6 |
|
100% |
|
Aufbau des Moduls (Variante 1):
Veranstaltungsart |
Teilnahme- |
SWS |
Studienleistungen |
Nachweis |
Voraus- setzungen |
Einführung in die
Soziologie |
(aktive) Teilnahme |
2 |
- |
TN |
keine |
Sozialstatistik:
Methoden der empirischen Sozialforschung |
(aktive) Teilnahme |
2 |
- |
TN |
keine |
Proseminar |
aktive Teilnahme |
2 |
Referat/ Projektarbeit |
FP |
keine |
Summe |
|
6 |
|
|
|
Modul:
„Politikwissenschaftliche Grundlagen“
Inhalt und Qualifikationsziele:
Das Modul ist das politikwissenschaftliche Pflichtmodul im Lehramt GrHRGe,
Studienschwerpunkt HRGe. Es verfolgt im Wesentlichen zwei Lernziele: Zum einen
sollen die Studierenden einen Überblick über das politische System der
Bundesrepublik Deutschland bekommen. Zum anderen sollen sie in die Lage
versetzt werden, politikwissenschaftliche Inhalte auch in disziplinübergreifende
Kontexte einzuordnen. Zum Erreichen dieser Ziele besteht das Modul aus dem Grundkurs
II „Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland“, der
sich aus einer Vorlesung und einer Begleitveranstaltung (in der Regel Tutorium)
zusammensetzt, und zum anderen aus einem Seminar (in der Regel Lernfeld), in
dem politikwissenschaftliche Inhalte in einer weiteren sozial- und
kulturwissenschaftlichen Perspektive betrachtet, analysiert und interpretiert
werden.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist in seiner Variante 2 Bestandteil der Lehrerausbildung für
Politikwissenschaft als Teilbereich der Sozialwissenschaften im Lernbereich
Gesellschaftswissenschaften für das Lehramt GHRGes, und zwar sowohl für den
Studienschwerpunkt „Grundschule“ als auch für den Studienschwerpunkt „Haupt-,
Realschule und entsprechende Jahrgangsstufen der Gesamtschule“.
Darüber hinaus ist der Modulbestandteil Grundkurs II „Einführung in das
politische System der Bundesrepublik Deutschland“ auch in anderen Studiengängen
ein Pflichtkurs, so derzeit im Studiengang für das Lehramt
„Sozialwissenschaften“ an Gymnasien und Gesamtschulen und das Lehramt
Berufskolleg „Wirtschaftslehre/ Politik“, im Magisterstudiengang Politikwissenschaft
Hauptfach und Nebenfach, im Studiengang „Public Administration“ sowie in den
Doppeldiplomstudiengängen des Instituts für Politikwissenschaft in
Zusammenarbeit mit den Universitäten in Lille (Frankreich) und Klausenburg
(Rumänien).
Status des Moduls:
Das Modul ist ein Pflichtmodul für Studierende mit dem Leitfach
„Sozialwissenschaften“.
Voraussetzungen: Wird dieses Modul im Grundstudium studiert,
hat es lediglich die Einschreibung in den entsprechenden Studiengang zur
Voraussetzung; wird es im Hauptstudium studiert, muss die Zwischenprüfung
abgeschlossen sein.
Turnus :
Die Grundkurse werden jedes Semester, das Lernfeld mindestens einmal
jährlich angeboten.
Wahlmöglichkeiten :
Wenn in einem Semester mehr als ein Seminar in Ergänzung zu dem Grundkurs
angeboten werden kann, besteht für die Studierenden eine Wahlmöglichkeit
zwischen den im Modul aufgelisteten Seminarangeboten.
Aufbau des Moduls und Zusammensetzung des Leistungsnachweises oder der
Fachprüfung (Variante 2):
Veranstaltungsart |
Teilnahme- modalitäten |
SWS |
Studienleistungen |
Kumulativer LN |
Voraus- setzungen |
Vorlesung |
Teilnahme |
2 |
2-stündige Klausur |
67 % |
Teilnahme am
Tutorium (Begleit-
seminar) |
Tutorium/ Begleit- |
Aktive Teilnahme |
2 |
Referat |
Teilnahme an der Grundkurs II-Vorlesung |
|
Lernfeld/ Seminar |
Aktive Teilnahme |
2 |
2-stündige Klausur oder Hausarbeit von mehr als 15 Seiten oder Kurzreferat und Hausarbeit von weniger als 15 Seiten |
33 % |
keine |
Gesamt |
|
6 |
|
100 % |
|
Aufbau des Moduls (Variante 1):
Veranstaltungsart |
Teilnahme- modalitäten |
SWS |
Studienleistungen |
Nachweis |
Voraus- setzungen |
Grundkurs I „Einführung in die Politikwissenschaft“
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Teilnahme |
2 |
- |
TN |
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Vorlesung |
Teilnahme |
2 |
2-stündige Klausur |
FP |
Teilnahme am |
Tutorium/ Begleit- |
Aktive Teilnahme |
2 |
Referat |
Teilnahme an |
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Gesamt |
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6 |
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Modul
„Wirtschaftswissenschaftliche Vertiefung“
Status des Moduls:
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul für Studierende mit dem Leitfach
„Sozialwissenschaften“.
Voraussetzungen :
Die Teilnahme an dem Modul setzt den erfolgreichen Abschluss der
Zwischenprüfung voraus.
Turnus :
Das Modul kann innerhalb eines Studienjahres abgeschlossen werden.
Aufbau des Moduls (für den Studienplan Variante 1 und 2):
Veranstaltungsart |
Teilnahme- modalitäten |
SWS |
Prüfung |
Voraus- setzungen |
Seminar bzw. Vorlesung Auswahl: - Arbeitsmarkt und Beschäftigung - Konjunktur und Beschäftigung |
Aktive Teilnahme |
2 |
Modul- |
erfolgreiche Zwischenprüfung |
Vorlesung „Grundlagen der Umweltökonomie“ |
Aktive Teilnahme |
2 |
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Vorlesung „Europäische Wirtschaftspolitik“ |
Aktive Teilnahme |
2 |
||
Seminar „Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik“ |
Aktive Teilnahme |
2 |
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Vorlesung „Veranstaltung zur BWL“ |
Aktive Teilnahme |
2 |
||
Gesamt |
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10 |
100% |
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Inhalt und Qualifikationsziele:
Der politikwissenschaftliche Anteil dieses Moduls
verfolgt einerseits das Ziel, den Wissensbestand der Studierenden um Aspekte
aus den Bereichen der Internationalen Beziehungen und der Vergleichenden
Politikwissenschaft zu erweitern, andererseits aber auch direkte Anknüpfungspunkte
an die soziologischen Inhalte dieses Moduls zu bieten. Das umfassende Leitmotiv
der Veranstaltungen ist daher die Frage nach den Wechselwirkungen von
nationalen und internationalen Konflikten und Konfliktlinien mit politischen
Prozessen, Strukturen und Akteuren.
Innerhalb dieses Rahmens soll in einem
Hauptseminar aus dem Bereich der Internationalen Beziehungen der thematische
Schwerpunkt auf den Bereich der Friedens- und Konfliktforschung oder der
Entwicklungspolitik gelegt werden. In
einem Hauptseminar zur Vergleichenden Politikwissenschaft können Fragen der
Auswirkung von Konfliktlinien auf das politische System allgemein und die
Bildung von Interessengruppen im Besonderen erörtert werden, es können aber
auch Fragen der Geschlechterforschung oder der Migrationsforschung im Mittelpunkt
stehen.
Der soziologische Anteil in diesem Modul dient der Erweiterung des
erworbenen Grundlagenwissens in den Inhaltsbereichen „Sozialstruktur und Kultur
im internationalen Vergleich“ sowie „Ethnisierte und kulturelle Konflikte“ und
besteht aus zwei Veranstaltungen aus den genannten Bereichen nach Wahl
(Vorlesung/Seminare). Der Schwerpunkt der Studien liegt auf der Analyse
sozialstruktureller Konfliktlinien, deren Wandlungstendenzen sowie ihrer
gesellschaftspolitischen Gestaltbarkeit.
Verwendbarkeit des Moduls:
Die Hauptseminare des Moduls aus der Politikwissenschaft können in der
Regel auch im Magisterstudiengang Politikwissenschaft Hauptfach und Nebenfach
angerechnet werden; ferner ist eine Anerkennung im Rahmen der
Doppeldiplomstudiengänge am Institut für Politikwissenschaft möglich.
Die Lehrveranstaltungen aus der Soziologie können in der Regel auch im
Magisterstudiengang Soziologie Haupt- und Nebenfach angerechnet werden; ferner
ist eine Anerkennung im Rahmen des einzuführenden Bachelor Studiengangs
möglich.
Status des Moduls:
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul für Studierende mit dem Fach
„Sozialwissenschaften“.
Voraussetzungen :
Die Teilnahme an dem Modul setzt den erfolgreichen Abschluss der
Zwischenprüfung voraus.
Turnus :
Die Veranstaltungen des Moduls sollen in jedem Semester angeboten werden.
Das Modul kann innerhalb eines Studienjahres abgeschlossen werden.
Wahlmöglichkeiten :
Innerhalb des Moduls können je nach Angebot verschiedene Seminare zur Wahl
gestellt werden.
Aufbau des Moduls (für den Studienplan Variante 1 und 2):
Veranstaltungsart |
Teilnahme- modalitäten |
SWS |
Prüfung |
Voraus- setzungen |
Hauptseminar aus dem Bereich der Internationalen
Beziehungen |
Aktive Teilnahme |
2 |
Modulabschlussprüfung: 1. Staatsprüfung über das
Modul |
erfolgreiche Zwischenprüfung |
Hauptseminar aus dem Bereich der Vergleichenden
Politikwissenschaft |
Aktive Teilnahme |
2 |
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Seminar/Vorlesung „Sozialstruktur und Kultur im internationalen Vergleich“ |
Aktive Teilnahme |
2 |
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Seminar/Vorlesung „Ethnisierte und kulturelle Konflikte“ |
Aktive Teilnahme |
2 |
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Gesamt |
|
8 |
100 % |
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Modul:
„Handlungsfeld (außer-) schulische politische/ökonomische Bildung“
Inhalt und Qualifikationsziele:
Bestandteile dieses Moduls sind fachdidaktische Lehrveranstaltungen der
Disziplinen Ökonomie, Politikwissenschaft und Soziologie. Die fachdidaktischen
Studien beziehen sich auf die Vermittlung wesentlicher Inhalte und Funktionen
des politisch und ökonomisch bildenden Fachunterrichts in einer demokratischen
Gesellschaft. Dabei werden fachdidaktische Konzepte der politischen und
ökonomischen Bildung zu Gegenständen der Analyse, Planung, Reflexion und Beurteilung
für professionell angeleitete Lehr- und Lernprozesse gemacht. Die grundlegenden
Inhalte und vielfältigen Methoden der politischen Bildung zur Vermittlung des
übergeordneten Ziels „demokratische Handlungskompetenz“ in den Dimensionen
· sozio-politische und
sozio-moralische Urteilsfähigkeit (kriteriengeleitete Analyse und Reflexion
gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Problemlagen) und
· politischer und
ökonomischer Handlungsfähigkeit (Grundwissen zur gesellschaftspolitischen
Teilhabe und zur eigenverantwortlichen Bewältigung gegenwärtiger und
zukünftiger ökonomisch geprägter Lebenssituationen)
· soziale Handlungsbefähigung
(Grundwissen über Strukturen und Bedingungen sozialer Teilhabe und
sozio-moralischer Grundlagen gesellschaftlichen Handelns sowie Grundwissen über
die Geltungsbedingungen für Moral in modernen Gesellschaften)
in Gegenwart und Geschichte gehören zum unverzichtbaren Bestandteil einer
fundierten fachdidaktischen Ausbildung für angehende Lehrkräfte politisch und
ökonomisch bildender Unterrichtsfächer. Ziel ist der Aufbau eines grundlegenden
Verständnisses von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Eine Veranstaltung dient der theroriegeleiteten Begleitung und
Reflexion der praktischen Studien in (außer-)schulischen Handlungsfeldern.
Fächerübergreifende Perspektiven ergeben sich durch die interdisziplinären
Zusammenhänge der die Sozialwissenschaften konstituierenden Disziplinen sowie
deren Kooperation.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist sowohl Bestandteil der Lehramtsausbildung für Gymnasien und
Gesamtschulen als auch für Haupt- und Realschulen und den entsprechenden
Jahrgangsstufen der Gesamtschulen.
Status des Moduls:
Das Modul ist ein Pflichtmodul für Studierende mit dem Fach
„Sozialwissenschaften“ für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und für
das Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie den entsprechenden Jahrgangsstufen
an Gesamtschulen.
Voraussetzungen:
Die Teilnahme an dem Modul setzt den erfolgreichen Abschluss der
Zwischenprüfung voraus.
Turnus :
Die Veranstaltungen werden jedes Semester angeboten, das Modul kann
innerhalb eines Studienjahres abgeschlossen werden.
Wahlmöglichkeiten:
Die Studierenden können ein fachdidaktisches Seminar wählen, in dem Sie
eine Leistung erbringen. Die Erbringung einer Leistung im Rahmen des
Begleitseminars zu schulpraktischen Studien ist darüber hinaus verpflichtend.
Wird im Fach „Sozialwissenschaften“ eine Erweiterungsprüfung gemäß §29 LPO
angestrebt, entfällt ein fachdidaktisches Seminar ohne Leistung, der Modulumfang
reduziert sich auf 6 SWS.
Aufbau des Moduls und Zusammensetzung des Leistungsnachweises (LN):
Veranstaltungsart |
Teilnahme- modalitäten |
SWS |
Studienleistungen |
Kumulativer
LN |
Voraus- setzungen |
Fachdidaktisches Seminar aus einer der drei Teildisziplinen |
Aktive Teilnahme |
2 |
|
|
Keine |
Fachdidaktisches Seminar aus einer der drei Teildisziplinen |
Aktive Teilnahme |
2 |
|
|
Keine |
Fachdidaktisches Seminar aus einer der drei Teildisziplinen |
Aktive Teilnahme |
2 |
Referat/ Klausur/ Hausarbeit und/oder Unterrichtsentwurf |
50% |
Keine |
Fachdidaktisches Seminar als Begleitveranstaltung zu Praxisphasen |
Aktive Teilnahme |
2 |
Praktikumsbericht |
50% |
Keine |
Gesamt |
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8 |
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100 % |
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Im Rahmen des 1. Staatsexmans findet eine Modulabschlussprüfung über die
Inhalte dieses fachdidaktischen Moduls statt.
2. Zusätzliche
Module für den Erwerb mehrerer Lehrämter
Modul „Soziologische Vertiefung II“
Die Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls richten sich nach dem
Wahlverhalten der Studierenden. Ihnen stehen vier Module als „Soziologische
Vertiefung II“ zur Wahl:
1. Das Modul
„Vergleichende Sozialstrukturanalyse“
umfasst die Auseinandersetzung mit
Theorien sozialer Ungleichheit in vergleichender Perspektive, mit dem
Verhältnis von räumlichen und sozialen Strukturen, mit empirische Sozialstrukturanalysen
auf allen Ebenen, mit industriellen Beziehungen, Arbeits- und
Beschäftigungsordnungen, Wohlfahrtsregimes und ihrer Entwicklung, mit
Migration, mit Verteilungsstrukturen und -konflikten, mit Prozessen der
sozialen (Des-)Integration, mit Klasse, Geschlecht und Ethnizität im Kontext
sozialer Ungleichheit sowie mit der sozialen Konstruktion von Ungleichheit und
Konflikt.Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, Sozialstrukturen in
transnationaler Perspektive zu analysieren, den Analysehorizont an die
jeweiligen Fragestellungen anzupassen, die unterschiedlichen Modi der
Problemwahrnehmung, -analyse und -regulierung der beteiligten Akteure zu
begreifen und mit differenten historisch gewachsenen und sich verändernden Analyse-
und Bewertungsmaßstäben von Ungleichheitsrelationen umzugehen.
2. Das Modul „Ethnisierte und kulturelle Konflikte“
vertieft die Soziologie kultureller und ethnisierter Konflikte und fragt
nach den Formen und dem Wandel sozialer Kontrolle sowie nach den Motiven
‚abweichenden’ Verhaltens. Die Studierenden erwerben eine empirisch fundierte
Einschätzung sozialer Problemlagen und ihrer Entwicklung, Kenntnisse über ‚andere’
Kulturen, Werte und Traditionen sowie über die Entwicklung der Praktiken und
Diskurse der Zurechnung und Abgrenzung. Sie vertiefen den Vergleich, die Präzisierung
und Entwicklung kulturspezifischer Gerechtigkeitsvorstellungen und beschäftigen
sich mit der Verknüpfung von makro- und mikrosoziologischen Erklärungsansätzen
und deren empirischen Überprüfung. Lösungsansätze werden erarbeitet.
Inhaltliche Schwerpunkte sind z.B. Kriminalität, Rechtsextremismus, Sexismus,
Migration und Integrationsprobleme und der Kulturvergleich.
3. Das Modul „Sozialisation und Bildung“
Es umfasst Vertiefungsveranstaltungen über Voraussetzungen, Ausprägungen
und Verläufe von Sozialisations- und Bildungsprozessen. Im Zentrum stehen die
Prozesse der Aneignung und der Ausbildung von Kompetenzen, der Genese von
gemeinsamen Handlungsbezügen und Lebensführungsmustern sowie soziale
Vergemeinschaftungsprozesse. Das Modul vermittelt vertiefende Einsichten in die
soziale Situiertheit von Lern- und Bildungsprozessen, in die lebensweltlichen
und institutionellen Sozialisations- und Bildungsprozesse sowie Einblicke in
die Verwobenheit von Auswirkungen unterschiedlicher sozialer Kontexte auf die
Prozesse des Heranwachsens und der Ausbildung sozialer Handlungskompetenzen.
Inhaltliche Schwerpunkte sind Sozialisations- und Bildungstheorien,
Sozialisation in der Familie, in Gleichaltrigengruppen, in Schule und anderen
institutionellen Umwelten, politische Sozialisation, Strukturen und Wandel des
Schul-, Bildungs- und Erziehungssystems, Entwicklungen und Ursachen von
Bildungsungleichheiten, milieuspezifische Bildungsstrategien, regionale
Bildungsmärkte.
4. Das Modul „Familie und Lebenslauf“
umfasst die Analyse von Zusammenhängen des Wechselverhältnisses
Gesellschaft und Familie im Lebenslauf. Inhalte des Modul sind demografische
und ökonomische Grundlagen der Familienentwicklung und des Familienlebens,
Generationszusammenhänge, Fertilitätsentwicklung; die Diskussionen von
Leitbildern und von gesellschaftlichen Vorstellungen über das Zusammenleben
sowie der unterschiedlichen gesellschaftlichen Familienpolitiken und die
soziale und ökonomische Verselbständigung von Jugendlichen. Anhand des
Konzeptes des Lebenslaufes wird der Wandel der Lebensformen und Interaktionen
zwischen den Familienmitgliedern erkennbar. Die Studierenden erwerben die
Fähigkeit die Abfolge von Aktivitäten
und Ereignissen in verschiedenen Handlungsfeldern von der Geburt bis zum Tod
als sozialstrukturelle Einbettung im Lebensverlauf und als Teilhabe an
gesellschaftlichen Positionen, d. h. als Mitgliedschaft in gesellschaftlichen
Institutionen zu analysen.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das gewählte Modul ist ebenfalls verwendbar im 2-Fach-Bachelor Soziologie
mit den Profilen Soziologie und Sozialwissenschaften.
Status des Moduls:
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul für Studierende mit dem Fach
„Sozialwissenschaften“.
Voraussetzungen:
Das Aufbaumodul ist Bestandteil des Hauptstudiums und setzt daher den
erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums voraus.
Turnus:
Die Veranstaltungen werden jedes Semester angeboten, das Modul kann
innerhalb eines Studienjahres abgeschlossen werden.
Wahlmöglichkeiten:
Die Studierenden entscheiden sich für eines der vier genannten Module als
„Soziologische Vertiefung II“.
Aufbau des Moduls und Zusammensetzung des Leistungsnachweises (LN):
Veranstaltungsart |
Teilnahme- |
SWS |
Studienleistungen |
Kumulativer LN |
Voraus- setzungen |
Wahlpflichtseminar/ Vorlesung I |
aktive Teilnahme |
2 |
Klausur/ Referat/ Hausarbeit |
50% |
abge- |
Wahlpflichtseminar/ Vorlesung II |
Teilnahme |
2 |
- |
- |
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Wahlpflichtseminar mit methodischem Schwerpunkt |
aktive Teilnahme |
2 |
Klausur/ Referat/ Hausarbeit |
50% |
|
Gesamt |
|
6 |
|
100% |
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Modul „Politikwissenschaftliche
Vertiefung II“
Inhalt und Qualifikationsziele:
Das Modul gibt den Studierenden die Möglichkeit, einen Themenschwerpunkt
ihrer Wahl in Veranstaltungen verschiedenen Typs vertiefend zu studieren.
Solche Themenschwerpunkte können sein: Politische Theorie und Ideengeschichte/
deutsche Innenpolitik oder Internationale Beziehungen oder Vergleichende
Politikwissenschaft.
Verwendbarkeit des Moduls:
Die Veranstaltungen des Moduls können auf die meisten
Studiengänge am Institut für Politikwissenschaft angerechnet werden.
Status des Moduls:
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul für Studierende mit dem Fach
„Sozialwissenschaften“.
Voraussetzungen :
Das Aufbaumodul ist Bestandteil des Hauptstudiums und setzt
daher den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums voraus.
Turnus :
Die Veranstaltungen werden jedes Semester angeboten, das Modul kann
innerhalb eines Studienjahres abgeschlossen werden.
Wahlmöglichkeiten :
Zu wählen ist zunächst ein thematischer Schwerpunkt (Politische Theorie und
Ideengeschichte/ deutsche Innenpolitik, Internationale Beziehungen,
Vergleichende Politikwissenschaft), zu dem alle aufgelisteten
Veranstaltungstypen absolviert werden. Innerhalb des Moduls können verschiedene
Veranstaltungen gleichen Typs zum selben Themenschwerpunkt zur Auswahl gestellt
werden.
Aufbau des Moduls und Zusammensetzung des Leistungsnachweises (LN):
Veranstaltungsart |
Teilnahme- |
SWS |
Studienleistungen |
Kumulativer
LN |
Voraus- setzungen |
Vorlesung |
Teilnahme |
2 |
- |
- |
Keine |
Standardkurs |
Aktive Teilnahme |
2 |
Essays, Klausur oder Hausarbeit |
33% |
Keine |
Hauptseminar |
Aktive Teilnahme |
2 |
Kurzreferat und Hausarbeit |
67% |
Keine |
Gesamt |
|
6 |
|
100% |
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