S T
U D I E N O R D N U N G
für den Studiengang
D e u t s c h
mit dem Abschluss Erste
Staatsprüfung
für das Lehramt an
Gymnasien und Gesamtschulen
vom 22. September 2005
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs.
I des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz HG) vom 14. März
2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.Januar 2003
(GV.NRW.S.36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende
Ordnung erlassen:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt das Studium im Fach
Deutsch für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster. Die für die vorliegende Studienordnung
maßgeblichen Prüfungsordnungen sind die Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter
an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO) vom 27. März 2003 (GV NW S.182)
sowie die Zwischenprüfungsordnung für
den Studiengang für das Lehramt an
Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Deutsch vom 2. Dezember 2004 (AB WWU Münster 14/2004) mit dem Abschluss
„Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen". Der
Studienordnung liegt ferner zugrunde das Gesetz über die Ausbildung für
Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz -LABG) vom 2. Juli
2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2003 (GV.NW. S. 223).
§ 2
Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im
Fach Deutsch sind die allgemeine Hochschulreife, die bei der Einschreibung
durch das Reifezeugnis oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als
gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachzuweisen ist, sowie
Fremdsprachenkenntnisse gemäß § 44 LPO (mit Ausführungserlass vom 24.10.2003).
Fremdsprachenkenntnisse sind spätestens bis zum Ende des Grundstudiums
nachzuweisen. Andernfalls kann das Zwischenprüfungszeugnis nicht ausgestellt
und das Hauptstudium nicht aufgenommen werden.
§ 3 Studienbeginn
Das
Studium kann sowohl in einem Wintersemester als auch in einem Sommersemester
aufgenommen werden.
§ 4 Regelstudienzeit,
Regelstudiendauer und Umfang des Studiums
Das
Studium hat eine Regelstudienzeit von neun Semestern. Der Studiengang umfasst
eine Gesamtstundenzahl von 66 Semesterwochenstunden (SWS) (§ 35 Abs. 3 LPO).
§ 5 Ziel des Studiums
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, das
Lehramt im Fach Deutsch an Gymnasien und Gesamtschulen selbständig auszuüben. Im übrigen gelten die §§ 1-5 der
Lehramtsprüfungsordnung (LPO 2003).
§ 6
Lehrveranstaltungsarten
(1)
Im Fach Deutsch werden die folgenden Lehrveranstaltungsarten angeboten:
1.
Vorlesung: Die Vorlesung dient der Vermittlung fachwissenschaftlicher
und fachdidaktischer Inhalte.
2.
Seminar: Im Seminar werden ausgewählte Themenkreise durch Vortrag
und Diskussion erarbeitet.
3.
Übung: In
Übungen können Studierende anhand von Texten und Beispielen die
Begrifflichkeiten und Operationen, die sie in den Seminaren kennen gelernt
haben, adäquat und unter Anleitung anwenden.
4.
Praxisphasen Praxisphasen umfassen Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung von Schulunterricht. Die Studierenden sollen in
die Lage versetzt werden, wissenschaftliche und berufsrelevante Problemlagen zu
erkennen, Fragestellungen zu entwickeln, wissenschaftliche Methoden und
bewährte Theorien anzuwenden bzw. für eigene Problemlösungen zu nutzen. Näheres
regelt die Ordnung für Praxisphasen.
5.
Kolloquium Kolloquien sind eine spezifische Form des wissenschaftlichen
Gesprächs zwischen der bzw. dem Lehrenden und Studierenden. Die Studierenden
sollen Beurteilungen formulieren können und Entscheidungen in wissenschaftlichen
und pädagogischen Handlungsfeldern treffen und evaluieren können.
(2)
Die einzelnen Lehrveranstaltungen können Pflicht-, Wahlpflicht- oder
Wahlveranstaltungen sein. Zudem muss die Zuordnung zu einem gewählten Modul
beachtet werden.
-
Pflichtveranstaltungen sind alle Lehrveranstaltungen, die gemäß der
Studienordnung für den erfolgreichen Abschluss des Studiums studiert werden
müssen.
- Wahlpflichtveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, die gemäß der
Studienordnung aus einer bestimmten Gruppe von Veranstaltungen in einem
vorgeschriebenen Studienumfang ausgewählt werden müssen.
- Wahlveranstaltungen sind
Lehrveranstaltungen, die frei gewählt werden können.
§ 7 Leistungsnachweise
1. Leistungsnachweise (LN) im Sinne der LPO sind an
den erfolgreichen Abschluss eines Moduls gebunden. Die Bestandteile des
Leistungsnachweises ergeben sich aus den Modulbeschreibungen.
2. Als Nachweise über
den ordnungsgemäßen Abschluss einzelner Lehrveranstaltungen von Modulen werden
Teilnahmenachweise (TN) und Qualifizierte Abschlüsse (QA) vergeben.
Voraussetzung für den Erwerb eines TN ist die regelmäßige und aktive Teilnahme
an der entsprechenden Lehrveranstaltung. Voraussetzung für den Erwerb eines QA
ist über die Regelung des TN hinaus die Anfertigung einer mindestens „ausreichend“
benoteten schriftlichen Arbeit (Impulsreferat, kurze Hausarbeit, Klausur – s.
Modulbeschreibungen).
3. Die Kriterien für
den Erwerb von Leistungsnachweisen (einschließlich TN und QA) werden zu Beginn
einer Lehrveranstaltung von den Lehrenden bekannt gegeben.
4. Leistungsnachweise sind in der Regel benotet
mit Ausnahme des Praktikumsberichts (PB), der grundsätzlich unbenotet bleibt.
§ 8 Grundstudium
Auf das Grundstudium entfallen 34 SWS des Studienvolumens. Das Grundstudium
ist modularisiert. Die Veranstaltungen innerhalb eines Moduls sind nach einem
festgelegten Modus zu studieren (siehe Modulübersichten im Anhang). Die Teilnahme an einem Aufbaumodul setzt den
erfolgreichen Abschluss der beiden Grundlagenmodule voraus.
Das
Grundstudium besteht aus folgenden Modulen:
Grundlagenmodul Sprache (8 SWS)
Vorlesung: Einführung in die deutsche
Sprachwissenschaft | 2
SWS | QA | Seminar 1: Einführung in die deutsche
Sprachwissenschaft | 2
SWS
| QA | Seminar 2: Einführung in die älteren Sprachstufen
des Deutschen
| 2
SWS | QA | Übung: Grammatik der deutschen Sprache
| 2
SWS | TN |
Grundlagenmodul: Literatur (8 SWS):
Vorlesung: Einführung in die germanistische
Literaturwissenschaft | 2 SWS | QA | Seminar 1: Einführung in die germanistische
Literaturwissenschaft
| 2 SWS | QA | Seminar 2: Einführung in die deutsche Literatur des
Mittelalters
| 2
SWS | QA | Übung: Literaturwissenschaftliches Propädeutikum
| 2
SWS | TN |
Die beiden Grundlagenmodule sind obligatorisch. Der
erfolgreiche Abschluss eines Grundlagenmoduls mit je 3 QA und 1 TN gilt als Leistungsnachweis im Sinne der
LPO (s. Anhang mit Beschreibung der
Grundlagenmodule).
Ein Aufbaumodul umfasst jeweils 6 SWS. Jedes
Aufbaumodul ist nach Maßgabe der Modulbeschreibungen aus je einer Vorlesung,
einem Seminar und einer Übung zusammenzustellen, wobei die vorgeschriebene Verteilung
von Systematischer Literaturwissenschaft / Literaturgeschichte und
Medienwissenschaft / Kulturwissenschaft zu beachten ist.
Der dritte LN des Grundstudiums kann nach Wahl in einem
der drei Aufbaumodule erworben werden.
Aufbaumodul: Sprache (6 SWS)
Vorlesung zur Systematischen Sprachwissenschaft /
Sprachvariation | 2
SWS | QA | Seminar zur Systematischen Sprachwissenschaft /
Sprachvariation
| 2 SWS | QA | Übung zur Systematischen Sprachwissenschaft / Sprachvariation
| 2 SWS | TN |
Aufbaumodul: Literatur (6 SWS)
Vorlesung zur Literaturgeschichte | 2
SWS | QA | Seminar zur Literaturgeschichte
| 2
SWS | QA | Übung zur Literaturgeschichte | 2
SWS | TN | Vorlesung zur Systematischen Literaturwissenschaft
| 2
SWS | QA | Seminar zur Systematischen Literaturwissenschaft | 2
SWS | QA | Übung zur Systematischen Literaturwissenschaft | 2
SWS | TN | Aufbaumodul Medien / Kultur (6 SWS)
|
|
| Vorlesung Medienwissenschaft | 2
SWS | QA | Vorlesung Medienwissenschaft | 2
SWS | QA | Vorlesung Kulturwissenschaft | 2
SWS | QA | Seminar Medienwissenschaft | 2
SWS | QA | Seminar Kulturwissenschaft
| 2
SWS | QA | Übung Medienwissenschaft | 2
SWS | TN | Übung Kulturwissenschaft | 2
SWS | TN |
§ 9 Zwischenprüfung
1. Die bestandene Zwischenprüfung gilt als
erfolgreicher Abschluss des Grundstudiums im Sinne der Lehramtsprüfungsordnung.
Die Anmeldung dazu erfolgt erst dann, wenn die Grundlagenmodule erfolgreich abgeschlossen
worden sind. Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (30 Minuten / 2 Schwerpunktthemen)
entweder im Aufbaumodul Sprache oder im Aufbaumodul Literatur und bezieht auch
das Grundwissen aus dem jeweiligen Grundlagenmodul mit ein.
2. Über Anerkennungen von Leistungsnachweisen,
die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, entscheidet der
Zwischenprüfungsausschuss.
3. Für die Vergabe des
Zwischenprüfungszeugnisses regelt das Nähere die Zwischenprüfungsordnung (Ordnung für die Zwischenprüfung in den
Studiengängen für die Lehrämter an Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien,
Gesamtschulen und Berufskollegs in den Fächern der Philosophischen Fakultät und
der Evangelisch-Theologischen Fakultät mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung
für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, für das Lehramt an Gymnasien
und Gesamtschulen und für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster vom 2. Dezember 2004 – AB WWU Münster 14/2004)
bezüglich der Vorlage von Seminarscheinen.
§ 10 Hauptstudium
1.
Das Hauptstudium ist modular strukturiert.
2.
Das Hauptstudium umfasst 5 Fachsemester mit insgesamt 5 Modulen und einem
Gesamtstudienumfang von 32 SWS.
3.
Im Hauptstudium sind vier Leistungsnachweise
im Sinne der LPO zu erbringen,
davon einer aus der Fachdidaktik.
4.
Die Zulassung zu den Prüfungen wird seitens des Staatlichen Prüfungsamtes für
Erste Staatsprüfungen für das Lehramt an Schulen ausgesprochen
- für die Prüfung in Fachdidaktik nach Erwerb
eines Leistungsnachweises in Fachdidaktik (Vermittlungsmodul);
-
für die erste Modulabschlussprüfung in der Fachwissenschaft nach Erwerb von
zwei Leistungsnachweisen in den Vertiefungsmodulen;
- für die zweite Modulabschlussprüfung in der
Fachwissenschaft nach Erwerb eines weiteren Leistungsnachweises in einem
Vertiefungsmodul.
5. Die jeweils erforderlichen
Modulabschlussprüfungen erfolgen nach
Beratung mit der/dem Modulbeauftragten. Die/Der Modulbeauftragte gibt
rechtzeitig vor den Modulabschlussprüfungen die notwendigen Hinweise für die
Teilnahme an den Modulabschlussprüfungen. Module, in denen Prüfungsleistungen
erbracht werden können, sind in der Modulübersicht als solche gekennzeichnet.
Das Hauptstudium besteht aus den folgenden, im
Anhang näher beschriebenen Modulen. Die Veranstaltungen innerhalb eines Moduls
sind nach einem festgelegten Modus zu studieren (siehe Modulübersicht im
Anhang):
Vermittlungsmodul
(8 SWS)
Vorlesung
zur Sprachdidaktik | 2
SWS | TN | Vorlesung
zur Literaturdidaktik | 2
SWS | TN | Seminar
zur Literaturdidaktik | 2
SWS | QA | Seminar
zur Praktikumsbegleitung | 2
SWS | PB | Übung
zur Sprecherziehung | 2
SWS | TN |
Die 8 SWS des Vermittlungsmoduls sind so zu wählen,
dass Sprachdidaktik und Literaturdidaktik mit je 2 SWS im Modul vertreten sind.
Die Übung zur Sprecherziehung ist obligatorisch. Wird das praktikumsbegleitende
Seminar nicht gewählt, ist diese Veranstaltung zu ersetzen durch eine Vorlesung
aus jenem fachdidaktischen Bereich, der nicht gewählt wurde. Als LN im Sinne
der LPO gilt der erfolgreiche Abschluss des Gesamtmoduls.
Vertiefungsmodul
Sprache und ihre Geschichte /
Literatur
und ihre Geschichte (6 SWS)
Vorlesung | 2 SWS | TN | Seminar | 2 SWS | QN
| Übung | 2 SWS | TN
|
Vertiefungsmodul Sprache (6 SWS) |
|
| Vorlesung | 2 SWS | TN
| Seminar | 2 SWS | QA
| Übung | 2 SWS | TN
| Vertiefungsmodul
Literatur (6 SWS) |
|
| Vorlesung | 2 SWS | TN
| Seminar | 2 SWS | QA
| Übung | 2 SWS | TN
| Vertiefungsmodul
Medien/Kultur (6 SWS)
|
|
| Vorlesung
| 2 SWS | TN
| Seminar | 2 SWS | QA
| Übung
| 2 SWS | TN |
Die studienbegleitenden Abschlussprüfungen sind in
den Vertiefungsmodulen Sprache und Literatur abzulegen. Der erfolgreiche
Abschluss dieser Module (vor einer studienbegleitenden Abschlussprüfung) gilt
als LN im Sinne der LPO. Der vierte LN des Hauptstudiums wird in einem der
beiden übrigen, frei wählbaren Vertiefungsmodule erworben.
§ 11 Praxisphasen
Gemäß § 10 Abs. 3 LPO findet das vierwöchige
Orientierungspraktikum im ersten Studienjahr statt und wird vom Fachbereich
Erziehungswissenschaft verantwortet. Gemäß § 10 Abs. 4 LPO sind weitere
Praktika während des Hauptstudiums
durchzuführen. Ihre Gesamtdauer beträgt mindestens 10 Wochen. Die Praxisphasen
des Hauptstudiums sind integraler Bestandteil des Vermittlungsmoduls, in
welchem Themenstellung und Verfahrensweisen für Studien- und
Unterrichtsprojekte an Schulen entwickelt werden. Das Praktikum wird durch einen Praktikumsbericht abgeschlossen und
nachgewiesen.
Das Nähere regelt die
Praktikumsordnung für die Schulpraxisphasen der WWU vom 01. August 2005 (AB Uni
Münster 2005/11)
§ 12 Erste Staatsprüfung
1.Die
Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch besteht aus zwei Prüfungsabschnitten:
a) ggf. einer schriftlichen Hausarbeit, die im Unterrichtsfach Deutsch ab dem 7.
Semester geschrieben werden soll,
b) den studienbegleitend abgenommenen Prüfungen
in zwei prüfungsrelevanten fachwissenschaftlichen Modulen und im Vermittlungsmodul (= Fachdidaktik).
2. Nach erfolgreichem Abschluss des
Grundstudiums (Zwischenprüfung) und dem Erwerb mindestens eines
Leistungsnachweises im Fach Deutsch,
nicht aber vor dem 7. Semester, kann die Zulassung zur schriftlichen
Hausarbeit beantragt werden. Diese ist binnen drei Monaten nach Mitteilung des
Themas beim Staatlichen Prüfungsamt für
Erste Staatsprüfungen für das Lehramt abzuliefern (Für Schwerbehinderte im
Sinne des Sozialgesetzbuches IX, für Körperbehinderte und für chronisch Kranke
sind Ausnahmen von den prüfungsrechtlichen und -organisatorischen Regelungen zu
treffen, die die Behinderung angemessen berücksichtigen. Der Antrag ist mit dem
Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zu verbinden.)
3. Im Fach Deutsch sind drei Prüfungen
abzulegen, davon muss eine aus der Fachdidaktik stammen. Die Prüfungen erfolgen als Modulabschlussprüfung am Ende
eines jeden als Prüfungsmodul gekennzeichneten Moduls. Mindestens eine Prüfung
muss schriftlich, mindestens eine Prüfung muss mündlich abgelegt werden.
Schriftliche Prüfungen (Klausuren) dauern vier Stunden, mündliche Prüfungen in
der Regel für jeden Prüfling 45 Minuten. Die letzte abzulegende Prüfung soll
eine mündliche sein.
§ 13
Erweiterungsprüfung („Drittfach")
Die Befähigung, das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach
Deutsch selbständig auszuüben, kann auch durch das Studium des Faches Deutsch
als sog. „Drittfach" (§ 29 LPO)
erworben werden. Die Anforderungen des Drittfachs entsprechen den Anforderungen
des Erstfaches im Hauptstudium. Das Studium ist nach eingehender individueller
Fachberatung und nach Maßgabe eines aufgrund der Beratung erstellten Studienplans
zu absolvieren. Die Zwischenprüfung entfällt.
Die Erweiterungsprüfung wird vor dem Staatlichen
Prüfungsamt abgelegt. Für sie gelten entsprechend die Vorschriften für
Prüfungen im Fach Deutsch.
§ 14 Studienberatung
1. Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch
die Zentrale Studienberatung der Universität.
2. Die studienbegleitende Fachberatung im
Studiengang Deutsch ist Aufgabe des Fachbereichs. Sie erfolgt durch die
Lehrenden in ihren Sprechstunden sowie durch die Studienberatung im Fachbereich
und die Modulbeauftragten. Sie soll möglichst frühzeitig in Anspruch genommen
werden. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf
die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau
und Studienanforderungen.
3. In Fragen, die die
Durchführung der Ersten Staatsprüfung betreffen, berät das Staatliche
Prüfungsamt.
4. Die Beratung in studentischen Angelegenheiten
erfolgt durch die Fachschaft Germanistik.
§ 15 Anrechnung von
Studien,
Anerkennung von
Prüfungen und Prüfungsleistungen
1. Studienzeiten, Studienleistungen und
Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an einer Universität oder einer
gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne
Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt.
2. Studienzeiten, Studienleistungen und
Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen werden anerkannt, soweit die
Gleichwertigkeit festgestellt ist.
3. Für Studienzeiten, Studienleistungen und
Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien gelten die Absätze (1)
und (2) entsprechend.
4. An deutschsprachigen Hochschulen ist
mindestens die Hälfte des Studiums zu betreiben. Bei Anerkennung von
Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb des
Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, sind die von der
Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten
Äquivalenzvereinbarungen, Absprachen im Rahmen der Hochschulpartnerschaften und
die einschlägigen Vorgaben der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter
an Schulen zu beachten.
5. Zuständig für die Anrechnung von
Zwischenprüfungsleistungen ist der Zwischenprüfungsausschuss auf der Grundlage
einer fachlichen Begutachtung durch die jeweiligen Fachvertreter. Zuständig für
die Anrechnung von Grundstudienleistungen sind die jeweiligen Fachvertreter.
Einzelheiten regelt § AB der Zwischenprüfungsordnung.
6. Zuständig für die Anrechnung von Studien- und
Prüfungsleistungen auf das Hauptstudium ist das Staatliche Prüfungsamt für
Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen. Das Prüfungsamt trifft die
Anerkennungsentscheidung auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung durch
die Hochschule.
7. Für die Anrechnung von
Hochschulabschlussprüfungen gilt § 50 LPO.
§
16 Erwerb weiterer Lehrämter
Wer zusätzlich die Befähigung zum Lehramt an Grund- Haupt- und Realschulen
und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen erwerben will (§ 41
LPO) , muss zusätzliche Studien im
Umfang von 20 SWS im didaktischen Grundlagenstudium in Deutsch oder Mathematik
nachweisen. Außerdem sind ein Leistungsnachweis
und zwei Prüfungsleistungen zu erbringen. Eine Prüfung ist als schriftliche
Prüfung und eine als mündliche Prüfung im Umfang von etwa 30 Minuten zu
erbringen.
Das Studium ist nach eingehender individueller
Fachberatung und nach Maßgabe eines aufgrund der Beratung erstellten
Studienplans zu erbringen.
Die Prüfung wird vor dem staatlichen Prüfungsamt
abgelegt.
§ 17 Inkrafttreten
1. Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung
in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten
der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.
2. Diejenigen Studierenden, die vor
Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufgenommen haben, können das
Studium wahlweise nach dieser oder nach der alten Studienordnung beenden. Die
Regelungen des Hauptstudiums gelten für alle Studierenden, die ab
Wintersemester 2003/2004 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben und nach
Inkrafttreten dieser Studienordnung ins Hauptstudium treten. Für diejenigen
Studierenden, die vor dem Wintersemester 2003/2004 ihr Lehramtsstudium
aufgenommen haben und nach dem Inkrafttreten dieser Studienordnung ins
Hauptstudium treten, gelten die bisher gültigen Regelungen, es sei denn, sie
erklären, dass sie die Anwendung der vorliegenden Studienordnung wünschen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats
des Fachbereichs Philologie sowie des Dekans des Fachbereichs Philologie in
Eilkompetenz vom 24. August 2005.
Münster, den 22. September 2005
| Der Rektor
Professor
Dr. Jürgen Schmidt |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der
Westfälischen-Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die
Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.
Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4),
hiermit verkündet.
Münster, den 22. September 2005 | Der
Rektor
Professor
Dr. Jürgen Schmidt |
Bezeichnung:
Grundlagenmodul
Sprache
|
Status:
Pflichtmodul
|
Inhalte und
Qualifikationsziele:
Das
Grundlagenmodul Sprache liefert fundierte Einblicke in Fragestellungen und
Methoden der Sprachwissenschaft und ihre wichtigsten Forschungsgebiete. Dabei
werden die einzelnen Strukturbereiche der deutschen Sprache vorgestellt und
es wird in deren ebenenspezifische Terminologie sowie deren Theorien und
Modelle eingeführt. Außerdem erhalten die Studierenden Einblicke in die
Geschichtlichkeit und Wandelbarkeit sprachlicher Systeme und lernen wichtige
Entwicklungen sowie die räumliche Verfasstheit des Deutschen kennen. Darüber
hinaus wird die Fähigkeit vermittelt, mithilfe von Wörterbüchern und
Grammatiken althochdeutsche, mittelhochdeutsche und frühneuhochdeutsche (bzw.
altsächsische und mittelniederdeutsche) Texte zu lesen, zu übersetzen, zu
verstehen und zu übersetzen.
Die Vorlesung „Einführung in die deutsche
Sprachwissenschaft“ informiert zusammenhängend über die zentralen Analysebereiche
der Sprache. In den Seminaren „Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft“
und „Einführung in die älteren Sprachstufen des Deutschen“ wird das erworbene
Wissen diskutiert und verfestigt. In der Übung „Grammatik der deutschen
Sprache“ können Studierende anhand von Texten und Beispielen die zentralen
Begrifflichkeiten und Operationen, die sie in den Seminaren kennen gelernt
haben, adäquat anwenden.
Insgesamt führt das Modul in die Grundlagen der
wissenschaftlichen Betrachtung der deutschen Sprache ein, führt an eine
systematische, wissenschaftlich geleitete Sprachreflexion heran und befähigt
zu einer eigenständigen Analyse sprachlicher Phänomene.
|
Verwendbarkeit des
Moduls:
Die
Studierenden wählen das Grundlagenmodul Sprache entweder im 1. oder im 2.
Studiensemester. Innerhalb desselben Semesters kann nur das Grundlagenmodul
Sprache oder das Grundlagenmodul Literatur studiert werden.
|
Turnus:
Das
Modul wird in jedem Semester angeboten und ist in der Regel innerhalb eines
Semesters abzuleisten. Wird die Klausur in einem Teilbereich nicht bestanden,
ist der entsprechende Teilbereich zu wiederholen.
|
Voraussetzungen:
Keine
|
Lehrveranstaltungen
|
Teilnahme-modalitäten
|
SWS
|
Fachsemester
|
Studien- leistungen
|
davon prüfungs- relevant
|
orlesung:
„Einführung in die deutsche
Sprachwissenschaft“
|
regelmäßige
Teilnahme
|
2
|
1 - 2
|
einstündige
Klausur
|
ein Drittel der
Modulnote
|
Seminar:
„Einführung in die deutsche
Sprachwissenschaft“
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
1 - 2
|
einstündige
Klausur
|
ein Drittel der
Modulnote
|
Seminar:
„Einführung in die älteren
Sprachstufen des Deutschen“
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
1 - 2
|
einstündige
Klausur
|
ein Drittel der
Modulnote
|
Übung:
„Grammatik der deutschen
Sprache“
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
1 - 2
|
wird vom
Lehrenden
festgelegt
|
–
|
Gesamt
|
|
8
|
1 - 2
|
4
|
1
|
Bezeichnung:
Grundlagenmodul
Literatur
|
Status:
Pflichtmodul
|
Inhalte und
Qualifikationsziele:
Das
Grundlagenmodul Literatur vermittelt einen soliden literaturgeschichtlichen
Überblick von den Anfängen der deutschen Literatur bis zur Gegenwart und
befähigt die Studierenden zum kritischen Umgang mit Konzepten und Begriffen
der Literaturwissenschaft. Darüber hinaus führt das Modul in zentrale Aspekte
der Fachgeschichte ein und macht die Studierenden mit der Analyse konkreter
Texte der älteren und der neueren deutschen Literatur vertraut. Die Studierenden
lernen außerdem die Arbeitstechniken der Literaturwissenschaft kennen. Sie
beschäftigen sich mit Fragen der Studienorganisation und üben sich in
grundlegenden Lese- und Schreibfertigkeiten. Eine wesentliche Zielsetzung des
Grundlagenmoduls, dessen einzelne Veranstaltungen inhaltlich eng miteinander
verzahnt sind, besteht darin, die Studierenden auf einen einheitlichen
Kenntnisstand zu bringen.
Die
Inhalte des Moduls bestehen aus einer Vorlesung „Einführung in die
germanistische Literaturwissenschaft“, einem Seminar „Einführung in die
germanistische Literaturwissenschaft“ und einem Seminar „Einführung in die
deutsche Literatur des Mittelalters“. In den beiden Seminaren wird das in der
Vorlesung erworbene Wissen diskutiert und verfestigt. In der Übung
„Literaturwissenschaftliches Propädeutikum“ können Studierende anhand von
Texten und Beispielen die Begrifflichkeiten und Operationen, die sie in den
Seminaren kennen gelernt haben, adäquat anwenden.
|
Verwendbarkeit des
Moduls:
Die
Studierenden wählen das Grundlagenmodul Literatur entweder im 1. oder im 2.
Semester. Innerhalb des gleichen Semesters kann kein weiteres Grundlagenmodul
studiert werden.
|
Turnus:
Das Modul wird in jedem
Semester angeboten und ist in der Regel innerhalb eines Semesters
abzuleisten. Wird die Klausur in einem Teilbereich nicht bestanden, ist der
entsprechende Teilbereich zu wiederholen.
|
Lehrveranstaltungen
|
Teilnahme-
modalitäten
|
SWS
|
Fach-semester
|
Studien- leistungen
|
davon prüfungs- relevant
|
Vorlesung:
„Einführung in die germanistische
Literaturwissenschaft“
|
regelmäßige
Teilnahme
|
2
|
1 - 2
|
einstündige
Klausur
|
|
Seminar:
„Einführung in die germanistische
Literaturwissenschaft“
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
1 - 2
|
einstündige
Klausur
|
|
Seminar:
„Einführung in die deutsche
Literatur des Mittelalters“
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
1 - 2
|
einstündige
Klausur
|
ein Drittel der Modulnote
|
Übung:
„Literaturwissenschaftliches
Propädeutikum“
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
1 - 2
|
wird vom
Lehrenden
Festgelegt
|
–
|
Gesamt
|
|
8
|
1 - 2
|
4
|
1
|
Bezeichnung:
Aufbaumodul
Sprache
|
Status:
Pflichtmodul
|
Inhalte und
Qualifikationsziele:
Im
Aufbaumodul Sprache werden Wissensbestände, die im Grundlagenmodul erworben
wurden, weiter differenziert. Dabei kommt der Grammatik der deutschen Sprache
besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus macht dieses Modul mit Grundlagen von
Sprachverwendung, Sprachvariation und Sprachwandel vertraut. Unter dem
übergeordneten Gesichtspunkt ‚Anwendungsbereiche germanistischer Linguistik’
erfahren die Studierenden mögliche Praxisfelder des Faches.
Innerhalb
des Moduls wird der Grammatik ein besonderer Schwerpunkt zugebilligt. In der
Übung wird in besonderer Weise auf die Erhebung, Analyse und Auswertung von
empirischen Daten Wert gelegt.
|
Verwendbarkeit des
Moduls:
Die
Studierenden wählen das Aufbaumodul Sprache im 3. oder im 4. Semester.
|
Turnus:
Das
Modul wird in jedem Semester angeboten und ist in der Regel innerhalb eines
Semesters zu studieren.
|
Voraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss des
Grundlagenmoduls Sprache und des Grundlagenmoduls Literatur.
|
Lehrveranstaltungen
|
Teilnahme-
modalitäten
|
SWS
|
Fach-
semester
|
Studien-
leistungen
|
davon prüfungs- relevant
|
Vorlesung
|
regelmäßige
Teilnahme
|
2
|
3 - 4
|
Klausur:
90 Minuten
|
40% der Modulnote
|
Seminar
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
3 - 4
|
Hausarbeit
oder
Klausur
|
60 % der Modulnote
|
Übung
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
3 - 4
|
Hausaufgaben
|
–
|
Gesamt
|
|
6
|
3 - 4
|
3
|
1
|
Bezeichnung:
Aufbaumodul
Literatur
|
Status:
Pflichtmodul
|
Inhalte und
Qualifikationsziele:
Im
Aufbaumodul Literatur werden die im Grundlagenmodul erworbenen
literaturgeschichtlichen Kenntnisse vertieft und der Bereich der
Literatursystematik ausgebaut. Es werden verschiedene
literaturwissenschaftliche Theorien und Methoden vorgestellt und in der
konkreten Arbeit an literarischen Texten erprobt sowie kritisch reflektiert.
Das Aufbaumodul soll die Studierenden befähigen, ihr eigenes Verständnis
eines literarischen Textes zu entwickeln und methodisch und theoriebezogen zu
begründen. Die Studierenden erlernen die Abfassung wissenschaftlicher Texte
in eigens der wissenschaftlichen Schreibpraxis gewidmeten
Lehrveranstaltungen. Das Aufbaumodul Literatur besteht aus einer Vorlesung,
einem Seminar und einer Übung zur Literaturgeschichte sowie aus einer
Vorlesung, einem Seminar und einer Übung zur Systematischen
Literaturwissenschaft. Das Aufbaumodul ist nach folgendem Muster zu
studieren: Wenn die Vorlesung in Literaturgeschichte besucht wird, muss das
Seminar aus dem Bereich Systematische Literaturwissenschaft sein und vice
versa. Die Übung ist frei wählbar.
|
Verwendbarkeit des
Moduls:
Die
Studierenden wählen das Aufbaumodul Literatur im 3. oder im 4. Semester.
|
Turnus:
Das
Modul wird in jedem Semester angeboten und ist in der Regel innerhalb eines
Semesters zu studieren.
|
Voraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss des
Grundlagenmoduls Sprache und des Grundlagenmoduls Literatur.
|
Lehrveranstaltungen
|
Teilnahme-
modalitäten
|
SWS
|
Fach-
semester
|
Studien-
leistungen
|
davon prüfungs- relevant
|
Vorlesung
|
regelmäßige
Teilnahme
|
2
|
3 - 4
|
Klausur:
90 Minuten
|
40 % der
Modulnote
|
Seminar
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
3 - 4
|
Hausarbeit
|
60 % der
Modulnote
|
Übung
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
3 - 4
|
Hausaufgaben
|
–
|
Gesamt
|
|
6
|
3 - 4
|
3
|
1
|
Bezeichnung:
Aufbaumodul
Medien/Kultur
|
Status:
Pflichtmodul
|
Inhalte und
Qualifikationsziele:
Im
Aufbaumodul Medien/Kultur wird in literatur- und sprachwissenschaftliche
Fragestellungen hinsichtlich ihrer Medienspezifik und kulturellen
Eingebundenheit eingeführt. Die Medialität der Literatur, insbesondere ihr
Textcharakter (z. B. Mündlichkeit/Schriftlichkeit), wird ebenso thematisiert
wie die Beziehungen der Literatur zu anderen Medien (Buch, Bild, Ton, Film).
Außerdem werden verschiedene Kulturbegriffe erörtert.
Das
Aufbaumodul Medien/Kultur besteht aus einer Vorlesung, einem Seminar und
einer Übung zur Medienwissenschaft sowie aus einer Vorlesung, einem Seminar
und einer Übung zur Kulturwissenschaft. Das Aufbaumodul ist nach folgendem
Muster zu studieren: Wenn die Vorlesung in Medienwissenschaft besucht wird,
muss das Seminar aus dem Bereich Kulturwissenschaft sein und vice versa. Die
Übung ist frei wählbar.
|
Verwendbarkeit des
Moduls:
Die
Studierenden wählen das Aufbaumodul Medien/Kultur im 3. oder im 4. Semester.
|
Turnus:
|
Lehrveranstaltungen
|
Teilnahme-
modalitäten
|
SWS
|
Fach-
semester
|
Studien-
leistungen
|
davon
prüfungs- relevant
|
Vorlesung
|
regelmäßige
Teilnahme
|
2
|
3 - 4
|
Klausur:
90 Minuten
|
|
Seminar
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
3 - 4
|
Hausarbeit
|
|
Übung
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
3 - 4
|
Hausaufgaben
|
–
|
Gesamt
|
|
6
|
3 - 4
|
3
|
1
|
Bezeichnung:
Vermittlungsmodul
|
Status:
Pflichtmodul
|
Inhalte und
Qualifikationsziele:
Im Vermittlungsmodul werden sowohl berufsrelevante
Fähigkeiten erworben als auch fachdidaktische Konzepte und Modelle erörtert
und erprobt. Es werden fachwissenschaftliche Inhalte, sprach- und
literaturdidaktische Konzepte sowie konkrete Anwendungsmöglichkeiten
miteinander verknüpft. Dabei werden sowohl der schulische Berufsbereich als
auch weitere Berufsfelder in ihrer Spezifik berücksichtigt. Berufsbezogene
Praktika der Studierenden werden von den Lehrenden des Moduls betreut. In
einer Übung zur Sprecherziehung werden die Studierenden in Grundlagen
des Sprechens (Atembildung, Stimmführung, Körpersprache) eingeführt,
individuell beraten und in ihren rhetorischen Möglichkeiten gefördert.
Das Vermittlungsmodul besteht aus einer Vorlesung
und einem Seminar zur Sprachdidaktik, einer Vorlesung und einem Seminar zur
Literaturdidaktik, einem praktikumsbegleitenden Seminar sowie einer Übung zur
Sprecherziehung. Wenn die Vorlesung in Sprachdidaktik besucht wird, muss das
Seminar in Literaturdidaktik besucht werden und vice versa. Verpflichtend ist
die Übung zur Sprecherziehung. Wird eine Betreuung des Kernpraktikums im Fach
Deutsch gesucht, ist auch das praktikumsbegleitende Seminar verpflichtend
(einschließlich der Anfertigung eines Praktikumsberichts. Der
Praktikumsbericht ist aber nicht Voraussetzung für den Abschluss des
Vermittlungsmoduls). Wird das praktikumsbegleitende Seminar nicht gewählt,
ist diese Veranstaltung zu ersetzen durch eine Vorlesung aus jenem
fachdidaktischen Bereich, der nicht gewählt wurde, also entweder Sprach- oder
Literaturdidaktik. Insgesamt ergeben sich 8 SWS.
|
Verwendbarkeit des
Moduls:
Die
Studierenden wählen das Vermittlungsmodul im Hauptstudium.
|
Turnus:
Das
Modul wird in jedem Semester angeboten und ist in der Regel innerhalb eines
Semesters abzuleisten.
|
Voraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss des
Grundstudiums und bestandene Zwischenprüfung.
|
Lehrveranstaltungen
|
Teilnahme-
modalitäten
|
SWS
|
Fach-
semester
|
Studien-
leistungen
|
davon prüfungs- relevant
|
Voraus- setzungen
|
Vorlesung
|
regelmäßige Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
–
|
–
|
–
|
Seminar
|
regelmäßige und aktive Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
Impulsreferat oder
Hausarbeit
|
–
|
–
|
Übung
|
regelmäßige und aktive Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
praktische
Übungen
|
–
|
–
|
Vorlesung 2
oder
praktikumsbegl. Seminar
|
regelmäßige und aktive Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
evtl. Praktikums bericht
|
–
|
–
|
Studienbegleitende
Modulabschlussprüfung
|
–
|
–
|
5 - 9
|
4-stündige Klausur
oder
45minütige mdl. Prüfung
|
Note der Klausur
oder
der mdl. Prüfung
|
erfolgreiche Teilnahme an
allen Veranstaltungen (außer PB)
|
Gesamt
|
|
8
|
5 - 9
|
3 (4)
|
1
|
|
Bezeichnung:
Vertiefungsmodul Sprache
|
Status:
Pflichtmodul
|
Inhalte und
Qualifikationsziele des:
Ziel
des Vertiefungsmoduls Sprache ist die Fähigkeit zur wissenschaftlichen
Analyse der deutschen Sprache nach Struktur und Funktion in ihren
vielfältigen gegenwärtigen und historischen Ausprägungen. Dies schließt auch
das Deutsche in Kontakt mit anderen Sprachen sowie eine auf das Deutsche
bezogene Mehrsprachigkeit und allgemeine Sprachfähigkeit ein. Zu den Zielen
gehören der Erwerb grundlegender Kenntnisse über die Struktur und Verwendung
der deutschen Sprache, die Kenntnisse wissenschaftlicher Analyseverfahren und
Untersuchungsmethodik mit dem Schwerpunkt auf Struktur und Funktion des
Deutschen sowie die beobachtende Teilnahme an Kommunikation und die
empirische Analyse von Sprache in gesellschaftlichen Praxisbereichen.
Das
Vertiefungsmodul Sprache besteht aus einer Vorlesung, einem Seminar und einer
Übung, die inhaltlich miteinander vernetzt sein sollen. Insgesamt ergeben
sich 6 SWS.
|
Verwendbarkeit des
Moduls:
Die
Studierenden wählen das Vertiefungsmodul Sprache im Hauptstudium
|
Turnus:
|
Voraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss des
Grundstudiums und bestandene Zwischenprüfung.
|
Lehrver- anstaltungen
|
Teilnahme-
modalitäten
|
SWS
|
Fach-
semester
|
Studien-
leistungen
|
davon
prüfungs- relevant
|
Voraus- setzungen
|
Vorlesung
|
regelmäßige Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
–
|
|
–
|
Seminar
|
regelmäßige und aktive Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
Impulsreferat
oder
Hausarbeit
|
|
–
|
Übung
|
regelmäßige und aktive Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
Kurz-Referat
|
–
|
–
|
Studienbegleitende
Modulabschlussprüfung
|
–
|
–
|
5 - 9
|
4-stündige Klausur
oder 45minütige mdl. Prüfung
|
Note der Klausur
oder
der mdl. Prüfung
|
erfolgreiche
Teilnahme
an V, S, Ü
|
Gesamt
|
|
6
|
5 - 9
|
3
|
1
|
|
Bezeichnung:
Vertiefungsmodul
Literatur
|
Status:
Pflichtmodul
|
Inhalte und
Qualifikationsziele:
In
diesem Modul wird die wissenschaftliche Kompetenz der Studierenden vertieft.
Dazu gehören die Kenntnis der Fachterminologie und die Fähigkeit, diese dem
Gegenstandsbereich gemäß anzuwenden; das Wissen über zentrale
Ordnungsbegriffe der Gattungstheorie, der Stil- und Formgeschichte, der
Thematologie oder der Narratologie wird ausgebaut. Außerdem werden Einsichten
in die Intertextualität und Medialität und Intermedialität literarischer
Texte vermittelt. Hinzu kommen Überblickskenntnisse zur Geschichte der
deutschen Literatur und ein vertieftes Wissen zu ausgewählten Epochen.
Insgesamt wird die grundlegende Einsicht in die kulturell und historisch
variable Funktion und Bedeutung von Literatur gefördert.
Den
Studierenden wird verstärkt Gelegenheit zur eigenen wissenschaftlichen
Schwerpunktbildung gegeben. In den Veranstaltungen des Moduls werden in besonderem
Maße Gegenstände behandelt, die aktuelle Forschungsperspektiven eröffnen. In
Kolloquien werden Projekte der Studierenden diskutiert und betreut. In diesem
Modul soll den Studierenden Gelegenheit gegeben werden, sich im Gespräch mit
den Lehrenden mit der Frage ihrer möglichen weiteren akademischen Ausbildung
auseinanderzusetzen.
Das Vertiefungsmodul
Literatur besteht aus einer Vorlesung, einem Seminar und einer Übung, die
inhaltlich vernetzt sein sollen. Insgesamt ergeben sich 6 SWS.
|
Verwendbarkeit des
Moduls:
Die
Studierenden wählen das Vertiefungsmodul Literatur im Hauptstudium.
|
Turnus:
Das
Modul wird in jedem Semester angeboten und ist in der Regel innerhalb eines
Semesters zu studieren.
|
Voraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss des
Grundstudiums und bestandene Zwischenprüfung.
|
Lehrver- anstaltungen
|
Teilnahme-
Modalitäten
|
SWS
|
Fach-
semester
|
Studien-
leistungen
|
davon prüfungs- relevant
|
Voraus- setzungen
|
Vorlesung
|
regelmäßige Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
–
|
–
|
–
|
Seminar
|
regelmäßige und aktive Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
Impulsreferat
oder
Hausarbeit
|
–
|
–
|
Übung
|
regelmäßige und aktive
Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
Kurz-Referat
|
–
|
–
|
Studienbegleitende
Modulabschlussprüfung
|
–
|
–
|
5 - 9
|
4-stündige Klausur
oder
45-minütige mdl. Prüfung
|
Note der Klausur
oder
der mdl. Prüfung
|
erfolgreiche
Teilnahme
an V, S, Ü
|
Gesamt
|
|
6
|
5 - 9
|
3
|
1
|
|
Bezeichnung:
Vertiefungsmodul
Sprache und ihre Geschichte / Literatur und ihre Geschichte
|
Status:
Pflichtmodul
|
Inhalte und
Qualifikationsziele des Moduls:
Dieses
Vertiefungsmodul trägt der Geschichtlichkeit von Sprache und Literatur
verstärkt Rechnung. Insbesondere werden Text-Kontext- (vor allem historische
Diskurse) und Text-Text-Relationen (Rezeptionsphänomene) behandelt. Stufen
des Althochdeutschen, des Mittelhochdeutschen und des Frühneuhochdeutschen
werden in diesem Modul angeboten. Die Studierenden werden in die Lage
versetzt, historische Sachverhalte im Hinblick auf Kontinuitäten und Brüche
in ihrer Relevanz für Sprache und Literatur zu reflektieren.
Das
Vertiefungsmodul Sprache und ihre Geschichte / Literatur und ihre Geschichte
besteht aus einer Vorlesung, einem Seminar und einer Übung zum Bereich
„Sprache und ihre Geschichte“ sowie aus einer Vorlesung, einem Seminar und
einer Übung zum Bereich „Literatur und ihre Geschichte“. Wenn die Vorlesung
aus dem Bereich Sprache besucht wird, muss das Seminar aus dem Bereich Literatur
belegt werden und vice versa. Die Übung ist frei wählbar.
|
Verwendbarkeit des
Moduls:
Die
Studierenden wählen das Vertiefungsmodul Sprache und ihre Geschichte /
Literatur und ihre Geschichte im Hauptstudium.
|
Turnus:
|
Voraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss des
Grundstudiums und bestandene Zwischenprüfung.
|
Lehrveranstaltungen
|
Teilnahme-
modalitäten
|
SWS
|
Fach-
semester
|
Studien-
leistungen
|
davon prüfungs- relevant
|
Vorlesung
|
regelmäßige
Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
–
|
|
Seminar
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
Impulsreferat
oder
Hausarbeit
|
|
Übung
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
Kurz-Referat
|
–
|
Gesamt
|
|
6
|
5 - 9
|
2
|
1
|
Bezeichnung:
Vertiefungsmodul
Medien/Kultur
|
Status:
Pflichtmodul
|
Inhalte und
Qualifikationsziele:
Im
Vertiefungsmodul Medien/Kultur werden die Inhalte des Aufbaumoduls
Medien/Kultur im Hinblick auf komplexere Themenzusammenhänge historischer und
systematischer Art spezifiziert. Die Studierenden haben die Möglichkeit, praxisbezogene
Themen zu verfolgen. Außerdem vermittelt das Modul aktuelle Kultur- und
Medientheorien.
Das
Vertiefungsmodul Medien/Kultur besteht aus einer Vorlesung, einem Seminar und
einer Übung zum Bereich „Medienwissenschaft“
sowie aus einer Vorlesung, einem Seminar und einer Übung zum Bereich
„Kulturwissenschaft“. Wenn die Vorlesung aus dem Bereich Medien besucht wird,
muss das Seminar aus dem Bereich Kultur belegt werden und vice versa. Die
Übung ist frei wählbar.
|
Verwendbarkeit des
Moduls:
Die
Studierenden wählen das Vertiefungsmodul Medien/Kultur im Hauptstudium..
|
Turnus:
|
Voraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss des
Grundstudiums und bestandene Zwischenprüfung.
|
Lehrveranstaltungen
|
Teilnahme-
modalitäten
|
SWS
|
Fach-
semester
|
Studien-
leistungen
|
davon
prüfungs- relevant
|
Vorlesung
|
regelmäßige
Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
–
|
|
Seminar
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
Impulsreferat
oder
Hausarbeit
|
|
Übung
|
regelmäßige und
aktive Teilnahme
|
2
|
5 - 9
|
Kurz-Referat
|
–
|
Gesamt
|
|
6
|
5 - 9
|
2
|
1
|
|