Ordnung zur Änderung der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 12. Oktober 1954 im Fachbereich Geschichte/Philosophie vom 01. Juni 2005 Aufgrund des § 94 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190), zuletzt geändert am 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung beschlossen: Artikel I Die Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 12. Oktober 1954 gilt im Fachbereich Geschichte/Philosophie für solche Habilitationsverfahren fort, die vor dem In-Kraft-Treten der Habilitationsordnung des Fachbereichs Geschichte/Philosophie vom 1. Januar 2003 (AB Uni 2003/3) eröffnet wurden. Artikel II § 11 der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät vom 12. Oktober 1954 wird folgender Absatz angefügt: „Die Habilitationsschrift kann auch in elektronischer Form unter Inanspruchnahme der von der Universitäts- und Landesbibliothek zur Verfügung gestellten Möglichkeiten publiziert werden. Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichte/Philosophie kann in Ausnahmefällen eine andere Art der elektronischen Veröffentlichung gestatten. Der Fachbereich Geschichte/Philosophie und die Universitätsbibliothek haben jedoch Anspruch auf je einen Ausdruck der veröffentlichten Fassung der Habilitationsschrift in gedruckter Form.“ Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Geschichte/Philosophie vom 10. Januar 2005.
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
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