S T U D I E N O R D N U N G
für das Fach Biologie
mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt-
und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der
Gesamtschulen mit dem Studienschwerpunkt Haupt-, Real- und Gesamtschule
vom 18. Mai 2005
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. I des Gesetzes über die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom
14. März 2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.
November 2004 (GV.NRW.S.752), hat die Westfälische Wilhelms-Universität
Münster die folgende Ordnung erlassen:
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienvoraussetzungen
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Regelstudienzeit, Regelstudiendauer und Umfang des Studiums
§ 5 Ziel des Studiums
§ 6 Lehrveranstaltungsarten
§ 7 Leistungsnachweise § 8 Grundstudium
§ 9 Die Zwischenprüfung
§ 10 Hauptstudium
§ 11 Praxisphasen
§ 12 Erste Staatsprüfung
§ 13 Erweiterungsprüfung
§ 14 Studienberatung
§ 15 Anrechnung von Studien, Anerkennung von Prüfungen und Prüfungsleistungen
§ 16 Inkrafttreten
Anhang: Studienverlaufsplan
(1) | Diese Studienordnung regelt das Studium des Faches Biologie für
das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen mit dem Abschluss Erste
Staatsprüfung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. |
(2) | Die für die vorliegende Studienordnung maßgeblichen
Prüfungsordnungen sind die Ordnung der Ersten Staatsprüfung für
Lehrämter an SchuIen (Lehramtsprü-fungsordnung - LPO) vom 27. März 2003
(GV NW S.182) sowie die Ordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang
Biologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 02. Dezember
2004, in der Änderung vom 17. Mai 2005. Der Studienordnung liegt ferner
zugrunde das Gesetz über die AusbiIdung für Lehrämter an öffentIichen
SchuIen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) vom 2. Juli 2002, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2003 (GV.NW. S. 223). |
|
(1) | Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Fach Biologie ist
die aIIgemeine HochschuIreife, die bei der Einschreibung durch das
Reifezeugnis oder ein von der zuständigen staatIichen SteIIe aIs
gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachzuweisen ist. |
|
(1) | Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. |
|
(1) | Das Studium hat eine Regelstudienzeit von sieben Semestern. Der
Studiengang umfasst eine Mindestgesamtstundenzahl von 42
Semesterwochenstunden (SWS). |
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(1) | Das Ziel des Studienganges Biologie ist die Befähigung zur
Lehrtätigkeit im Biologieunterricht und Fächer übergreifenden
Unterricht an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden
Jahrgangsstufen der Gesamtschulen. Die Studierenden sollen in die Lage
versetzt werden, die Kompetenzbereiche des Faches Biologie für den
mittleren Schulabschluss, wie sie in der Rahmenvereinbarung der
Kultusministerkonferenz (KMK: „Entwurf der Bildungsstandards im Fach
Biologie“ vom 30.08.2004) beschrieben wurden, zu vermitteln. Das
erfordert die Orientierung des Studiums an den „Standards für die
Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ (Beschluss der KMK vom
16.12.2004). |
|
(1) | Im Studium des Faches Biologie werden die folgenden Lehrveranstaltungsarten angeboten:
1. Vorlesung
Sie dient der theoretischen Vermittlung wissenschaftlicher und
fachdidaktischer Inhalte in Form einer vortragenden Darstellungsweise.
Ei-ne Vorlesung kann durch Demonstrationen ergänzt werden.
2. Übung
Naturwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten werden unter Anleitung erworben.
3. Seminar
Ausgewählte Themenkreise werden im Wechsel von Vortrag und Dis-kussion erarbeitet.
4. Exkursion
Anschauungsunterricht und praktisch-experimentelle Übungen außer-halb
der Hochschule. Exkursionen sind unverzichtbare Bestandteile der
Biologielehrerausbildung. Sie werden in der Regel im Rahmen von
Veranstaltungen (Übungen, Projekten) des Grund- und Hauptstudiums
angeboten.
5. Praxisphase
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schulunterricht. Näheres regelt die Ordnung für Praxisphasen.
6. Examenskolloquium
Wissenschaftliches Gespräch zwischen der bzw. dem Lehrenden und Studierenden zur Prüfungsvorbereitung.
7. Anleitung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten.
8. Projektstudium |
|
| (2) | Die einzelnen Lehrveranstaltungen können Pflicht-, Wahlpflicht-
oder Wahlveranstaltungen sein. Im Grundstudium und Hauptstudium muss
zudem die Zuordnung zu einem gewählten Modul beachtet werden (s.
Modul-Handbuch).
Pflichtveranstaltungen sind alle Lehrveranstaltungen, die gemäß der
Studienordnung für den erfolgreichen Abschluss des Studiums studiert
werden müssen.
Wahlpflichtveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, die gemäß der
Studienordnung aus einer bestimmten Gruppe von Veranstaltungen in
einem vorgeschriebenen Studienumfang ausgewählt werden müssen.
Wahlveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, die frei gewählt werden können. |
|
(1) | Leistungsnachweise des Grundstudiums (LN) bzw.
Prüfungsleistungen im Rahmen der Zwischenprüfung (LN/ZP) werden
aufgrund individuell feststellbarer Leistungen ausgestellt; LN/ZP
werden benotet, s. § 9 und ZPO.
LN und LN/ZP werden in der Regel erworben durch Bestehen einer Klausur
von 60-90 Minuten Dauer, in begründeten Ausnahmefällen durch Bestehen
einer mündlichen Prüfung von mindestens 20 Minuten Dauer. Bei LN/ZP
entscheidet der Zwischenprüfungsausschuss über das Vorliegen einer
begründeten Ausnahme. |
(2) | Leistungsnachweise des Hauptstudiums (LN) werden aufgrund
individuell feststellbarer Leistungen ausgestellt. Sie werden in der
Regel bei Vorlesungen in Form einer mindestens 90-minütigen Klausur
erbracht, bei Übungen in Form einer ausführlichen Ausarbeitung, die
über ein normales Aufgabenprotokoll hinausgeht (z.B.
Projektbericht/Didaktische Akte), bei Seminaren in Form eines
anspruchsvollen Seminarvortrags/Referates, vorzugsweise mit
mediengestützter Präsentation (vgl. § 5 Abs. 1 LPO). In begründeten
Ausnahmefällen kann der Leistungsnachweis in Form einer mündlichen
Prüfung von mindestens 30 Minuten Dauer erbracht werden.
Die jeweils mögliche Form des Erwerbs von Leistungsnachweisen wird zu
Beginn einer Lehrveranstaltung von den Lehrenden bekannt gegeben. |
(3) | Teilnahmenachweise (TN) werden bei Vorlesungen aufgrund einer
regelmäßigen Anwesenheit an mehr als 80 % der vorgesehenen
Semesterstunden erworben, bei Übungen und Seminaren normalerweise
zusätzlich in Form von Protokollen oder anderen Formen aktiver
Mitarbeit, wobei die Erteilung der Teilnahme-Nachweise nicht von der
erfolgreichen Teilnahme abhängig ist. |
|
(1) | Auf das 3-semestrige Grundstudium entfallen 26 SWS des
Studienvolumens. Es besteht aus
Pflichtveranstaltungen/Wahlpflichtveranstaltungen zu folgenden
Inhalten, die 3 Modulen zugeordnet sind:
|
|
Modul 1: Grundlagen der Naturwissenschaften
|
10 SWS
|
|
Einführung
in die Biologie
|
2 SWS
|
TN
|
Einführung
in die Chemie
|
2 SWS
|
TN
|
Einführung
in die Physik
|
2 SWS
|
TN
|
Zellbiologie
|
2
SWS
|
LN
|
Chemiepraktikum
|
2 SWS
|
LN
|
Modul 2: Biologie in der Schule
|
8 SWS
|
|
Didaktik
der Biologie
|
2
SWS
|
TN
|
Lernfeld/Fächer
übergreifende Veranstaltung
|
2
SWS
|
TN
|
Freilandbiologie
|
4 SWS
|
TN
|
Modul 3: Grundlegende Fachstudien
|
8 SWS
|
|
Einführung
in die Ökologie
|
2 SWS
|
LN/ZP
|
Einführung
in die Botanik
|
2 SWS
|
LN/ZP
|
Einführung
in die Zoologie
|
2 SWS
|
LN/ZP
|
Einführung
in die Humanbiologie
|
2 SWS
|
LN/ZP
|
|
|
(1) | Die bestandene Zwischenprüfung gilt als erfolgreicher Abschluss
des Grundstudiums im Sinne der Lehramtsprüfungsordnung. Die Anmeldung
dazu erfolgt schriftlich an die Vorsitzende/den Vorsitzenden des
Zwischenprüfungsausschusses. Das Nähere regelt die
Zwischenprüfungsordnung im Studiengang Biologie an der Westfälischen
Wilhelms-Universität vom 02.12.2004, in der Änderung vom DD.MM.2005. |
|
|
|
(1) | Das Hauptstudium umfasst 3 Fachsemester mit insgesamt 2 Modulen und einem Gesamtstudienumfang von 16 SWS. |
(2) | Im Hauptstudium sind zwei Leistungsnachweise zu erbringen, davon einer aus der Fachdidaktik. |
(3) | Die Zulassung zu den Prüfungen wird seitens des Staatlichen
Prüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für das Lehramt an Schulen
ausgesprochen
-
für die Prüfung in Fachdidaktik nach Erwerb eines Leistungsnachweises in Fach-didaktik (Modul 5);
-
für die Modulabschlussprüfung in Biologie nach Erwerb eines Leistungsnachwei-ses aus Modul 4.
|
(4) | Das Hauptstudium ist wie das Grundstudium modular strukturiert. Es besteht aus folgenden Modulen.
Modul 4: Vertiefende Fachstudien
|
8 SWS
|
|
Übung Botanik
|
2 SWS
|
1 LN
+ 3 TN;
MP
|
Übung
Zoologie
|
2 SWS
|
Übung
Humanbiologie
|
2 SWS
|
Fächer
übergreifende Veranstaltung (Ökologie)
|
2
SWS
|
Modul 5: Fachdidaktische und Fächer
übergreifende
Studien
|
8 SWS
|
|
Didaktik der Biologie
|
3x2 SWS
|
1 LN
+ 3 TN;
MP
|
Lernfeld/Fächer übergreifende Veranstaltung
|
2 SWS
|
Je eine Veranstaltung der beiden Module muss mit einem
Leistungsnachweis abgeschlossen werden, die Inhalte des gesamten
Moduls werden im Rahmen der Modulprüfung im 1. Staatsexamen abgeprüft
(LPO § 14, Abs. 2 und § 15, Abs. 4). Modulbeschreibungen finden sich
Modul-Handbuch des Fachbereichs Biologie.
|
(5) | Die jeweils erforderlichen Modulabschlussprüfungen erfolgen nach
Beratung durch die/den Modulbeauftragte/n. Die/der Modulbeauftragte
gibt rechtzeitig vor den Modulabschlussprüfungen die notwendigen
Hinweise für die Teilnahme an den Modulabschlussprüfungen bekannt. Die
Modulbeauftragten werden im kommentierten Vorlesungsverzeichnis bzw.
durch Aushang bekannt gegeben. Modu-le, in denen Prüfungsleistungen
erbracht werden können, sind in der Studienordnung oder in der
Modulübersicht als solche gekennzeichnet. |
|
(1) | Gemäß § 10 Abs. 3 LPO findet das vierwöchige
Orientierungspraktikum im ersten Studienjahr statt und wird vom
Fachbereich Erziehungswissenschaft verantwortet.
Gemäß § 10 Abs. 4 LPO sind weitere Praktika während des Hauptstudiums
durchzuführen. Ihre Gesamtdauer beträgt mindestens 10 Wochen. Sie
können in Teilen auch im Ausland abgeleistet werden.
Die praktischen Phasen sollen vorrangig mit fachdidaktischen
Lehrveranstaltungen des Moduls 5 verbunden sein (§ 10 Abs. 2 LPO). Sie
können auch in Teilen an außerschulischen Lernorten mit pädagogischem
Auftrag abgeleistet werden.
Das Praktikum wird durch einen Leistungsnachweis in Form einer didaktischen Akte nachgewiesen.
Die Praktikumsordnung für die Schulpraxisphasen der
Lehramtsstudiengänge an der WWU Münster regelt das Nähere und ist,
soweit das Fach Biologie betroffen ist, integraler Bestandteil dieser
Studienordnung. |
§ 12
Erste Staatsprüfung | (1) | Die Erste Staatsprüfung im Fach Biologie besteht aus zwei Prüfungsabschnitten.
a) ggf. einer schriftlichen Hausarbeit Im Fach Biologie.
b) den studienbegleitend abgenommen Prüfungen in einem prüfungsrelevanten Modul in Biologie und Fachdidaktik. |
(2) | Nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums (Zwischenprüfung)
und dem Erwerb mindestens eines Leistungsnachweises in Biologie kann
die Zulassung zur schriftlichen Hausarbeit beantragt werden. Diese ist
binnen drei Monaten nach Mitteilung des Themas beim Staatlichen
Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für das Lehramt abzuliefern. (Für
Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches IX, für
Körperbehinderte und für chronisch Kranke sind Ausnahmen von den
prüfungsrecht-lichen und -organisatorischen Regelungen zu treffen, die
die Behinderung angemes-sen berücksichtigen. Der Antrag ist mit dem
Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zu verbinden.) Sind zur
Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit Versuchsreihen oder die
empirische Gewinnung von Materialien erforderlich, kann die Frist auf
Vorschlag der Themenstellerin oder des Themenstellers um bis zu zwei
Monate verlängert werden. |
(3) | Im Fach Biologie sind zwei Prüfungen abzulegen, davon muss eine
aus der Fachdidaktik der Biologie stammen. Die Prüfungen erfolgen als
Abschlussprüfung am Ende der Module 4 und 5 („MP“ s. Übersicht im
Anhang). Eine der beiden Prüfungen muss schriftlich, die andere Prüfung
muss mündlich abgelegt werden. Die schriftliche Prüfung (Klausur)
dauert vier Stunden; die mündliche Prüfung dauert 45 Minuten und soll
als letzte abgelegt werden. |
(4) | Modulprüfungen (MP, s. Übersicht im Anhang)
Schriftliche und mündliche Modulprüfungen werden gemäß § 13 Abs. 4 LPO
abgelegt. Die Modulprüfung bezieht sich auf die Inhalte des gesamten
Moduls.
Die Leistung wird gemäß § 34 LPO folgendermaßen überprüft:
-
im Zeitrahmen einer 4-stündigen schriftlichen Arbeit unter Aufsicht (Klausur, vgl. § 14 LPO),
-
im Rahmen einer mündlichen Prüfung (45 Minuten, vgl. § 15 LPO).
|
|
(1) | Die Befähigung, das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
im Fach Biologie selbstständig auszuüben, kann auch durch das Studium
des Faches Biologie als sog. Drittfach erworben werden. In Anlehnung
an § 29 LPO sind für Erweiterungsprüfungen vorbereitende Studien im
Umfang von etwa der Hälfte des ordnungsgemäßen Studiums zu
absolvieren, mindestens jedoch 20 SWS. Für das Fach Biologie werden
gem. § 29 Abs. 4 LPO das Modul 3 sowie das ordnungsgemäße Hauptstudium
zugrunde gelegt. Die Zwischenprüfung entfällt; im Modul 3 sind 2
Leistungsnachweise und 2 Teilnahmenachweise zu erbringen. Die
Erweiterungsprüfung wird vor dem Staatlichen Prüfungsamt abgelegt. Für
sie gelten die Vorschriften im Fach Biologie entsprechend. |
|
(1) | Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität. |
(2) | Die Studien begleitende Fachberatung ist Aufgabe des
Fachbereichs. Sie erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden
sowie durch die Studienberatung im Fachbereich, im Hauptstudium durch
die Modulbeauftragten. Sie soll möglichst frühzeitig in Anspruch
genommen werden. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung
sowie insbesondere auf die Unterrichtung über die
Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und
Studienanforderungen. |
(3) | Darüber hinaus wird empfohlen das Studienberatungsangebot des Zentrums für Lehrerbildung in Anspruch zu nehmen. |
(4) | Die Beratung in studentischen Angelegenheiten erfolgt durch die Fachschaft. |
(5) | Die Beratung in Prüfungsangelegenheiten übernimmt das Staatliche
Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an
Schulen/Außenstelle Münster. |
|
(1) | Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in
demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten
Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne
Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. |
(2) | Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in
anderen Studiengängen werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit
festgestellt ist. |
(3) | Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in
staatlich anerkannten Fernstudien gelten die Absätze (1) und (2)
entsprechend. |
(4) | An deutschsprachigen Hochschulen ist mindestens die Hälfte des
Studiums zu betreiben. Bei Anerkennung von Studienzeiten,
Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb des
Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, sind die von der
Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten
Äquivalenzvereinbarungen, Absprachen im Rahmen der
Hochschulpartnerschaften und die einschlägigen Vorgaben der Ordnung
der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen zu beachten. |
(5) | Zuständig für die Anrechnung von Zwischenprüfungsleistungen ist
der Zwischenprüfungsausschuss auf der Grundlage einer fachlichen
Begutachtung durch die jeweiligen Fachvertreter. Zuständig für die
Anrechnung von Grundstudienleistungen sind die jeweiligen
Fachvertreter. Einzelheiten regelt die Zwischenprüfungsordnung. |
(6) | Zuständig für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
auf das Hauptstudium ist das Staatliche Prüfungsamt für Erste
Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen. Das Prüfungsamt trifft die
Anerkennungsentscheidung auf der Grundlage einer fachlichen
Begutachtung durch die Hochschule. |
(7) | Für die Anerkennung von Hochschulabschlussprüfungen gilt § 50. LPO. |
|
(1) | Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
rückwirkend in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die mit dem
Wintersemester 2003/04 ihr Studium aufgenommen haben. |
(2) | Diejenigen Studierenden, die vor Inkrafttreten der
Studienordnung ihr Studium aufgenommen haben, können das Studium
wahlweise nach dieser oder nach der alten Studienordnung beenden. Die
Regelungen des Hauptstudiums gelten für alle Studierenden, die ab
Wintersemester 2003/2004 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben und
nach Inkrafttreten dieser Studienordnung ins Hauptstudium treten. Für
diejenigen Studierenden, die vor dem Wintersemester 2003/2004 ihr
Lehramtsstudium aufgenommen haben, gilt diese Studienordnung mit der
Maßgabe, dass nach der bisher gültigen Studienordnung erbrachte
Leistungen angerechnet werden. |
|
|
|
|
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates Fachbereichs Biologie vom 23 März 2005
Münster, den 18. Mai 2005 | Der Rektor
Prof. Dr. Jürgen Schmidt |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen
Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die
Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von
Satzungen vom 08.02.1991 ( AB Uni 91/1) zuletzt geändert am 23.12.1998
( AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 18. Mai 2005 | Der Rektor
Prof. Dr. Jürgen Schmidt |
Anhang
Modulbeschreibungen des Faches Biologie
1) Übersicht
Modul 1: Grundlagen der Naturwissenschaften
(1.-3. Sem.) 10 SWS
|
Veranstaltung/Inhalte
|
Veranst.
Typ:
V, Ü, S
|
Pflicht- (Pf) oder Wahlpflicht (WPf)
|
SWS
|
LN, TN oder LN/ZP
|
Einführung in die
Biologie
|
V
|
Pf
|
2
|
TN
|
Einführung in die
Chemie
|
V
|
Pf
|
2
|
TN
|
Chemiepraktikum
|
Ü
|
Pf
|
2
|
LN
|
Einführung in die
Physik
|
V
|
Pf
|
2
|
TN
|
Zellbiologie
|
V
|
Pf
|
2
|
LN
|
Modul 2: Biologie in der Schule (1.-3.
Sem.) 8 SWS
|
Didaktik der
Biologie
|
V
|
Pf
|
2
|
TN
|
Lernfeld/Fächer
über-greifende Veranst.
|
V, Ü, S
|
WPf
|
2
|
TN
|
Freilandbiologie
|
V/Ü
|
Pf
|
4
|
TN
|
Modul 3:
Grundlegende Fachstudien (1.-3. Sem.) 8
SWS
|
Einf. in die
Botanik
|
V
|
Pf
|
2
|
LN/ZP
|
Einf. in die
Humanbiol.
|
V
|
Pf
|
2
|
LN/ZP
|
Einf. in die
Ökologie
|
V
|
Pf
|
2
|
LN/ZP
|
Einf. in die
Zoologie
|
V
|
Pf
|
2
|
LN/ZP
|
Abkürzungen:
V = Vorlesung, Ü =
Übung, S = Seminar, ÜV = Vorlesungs-
und Übungsteile integriert; SWS = Semesterwochenstunden
LN =
Leistungsnachweis, TN = Teilnahmenachweis, LN/ZP = Zwischenprüfungsleistungen
(Klausuren)
Modul 4:
Vertiefende Fachstudien (4.-6. Sem.) 8
SWS
|
Veranstaltung/Inhalte
|
Veranst. Typ:
V, Ü, S
|
Pflicht- (Pf) oder Wahl- pflicht (WPf)
|
SWS
|
LN, TN oder LN/ZP
|
Übung Botanik
|
Ü
|
Pf
|
2
|
1
LN und 3 TN, MP
|
Übung Humanbiologie
|
Ü
|
Pf
|
2
|
Übung Zoologie
|
Ü
|
WPf
|
2
|
Fächer übergreifende Veranst. Ökologie
|
Ü, S
|
WPf
|
2
|
Modul 5: Fachdidaktische und Fächer übergreifende Studien
(4.-6. Sem.) 8
SWS
|
Didaktik der Biologie
|
V, S, Ü
|
WPf
|
3 x 2
|
1 LN und 3 TN, MP
|
Lernfeld/Fächer über-greifende Veranst.
|
V, S, Ü
|
WPf
|
2
|
Weitere Abkürzungen:
MP
= Modulabschlussprüfung
2) Detail: Modulbeschreibungen
Modul 1: Grundlagen der Naturwissenschaften
|
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
Das Modul (insgesamt
10 SWS) besteht aus den Vorlesungen „Einführung in die Biologie“, „Einführung
in die Chemie“, „Einführung in die Physik“ sowie „Zellbiologie“ und einem Chemiepraktikum.
Die Veranstaltungen zu
diesem Modul sind Pflichtveranstaltungen.
Das Modul
"Grundlagen der Naturwissenschaften" leistet einen wesentlichen
Beitrag zum Aufbau grundlegender kognitiver Kompetenzen für das Verstehen
zentraler naturwissenschaftlicher Konzepte.
Zu den zentralen
Inhalten des Moduls gehören u.a.
- Einführung in die Grundlagen der Biologie
- Einführung in die Grundlagen der Physik
- theoretische und praktische Einführung in die Grundlagen der
Chemie
- Einführung in die Grundlagen der Zellbiologie
|
Organisationsformen/Lehrformen:
Bis auf das
Chemiepraktikum handelt es sich bei den weiteren Veranstaltungen des Moduls
um Vorlesungen
|
Voraussetzung für die Teilnahme an
den Veranstaltungen von Modul 1: keine
|
Leistungspunkte und Noten: Im Chemiepraktikum sowie über den
Inhalt der Vorlesung "Zellbiologie" sind Leistungsnachweise zu
erbringen, in den übrigen Veranstaltungen des Moduls werden Teilnahme-Nachweise
erworben.
|
Häufigkeit des Angebotes des Moduls: Das Modul
kann in der Regel innerhalb von 3 Semestern abgeschlossen werden.
|
Arbeitsaufwand: Der Arbeitsaufwand ist abhängig
von der Organisationsform der Veranstaltung und von dem Kenntnisstand, mit
der ein Studierender den Studiengang beginnt.
|
Modul 2: Biologie in der Schule
|
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Das Modul (insgesamt 8 SWS) besteht aus der Vorlesung „Didaktik der
Biologie“, einer Fächer übergreifenden Veranstaltung sowie der
Freilandbiologie.
Die
Veranstaltungen zu diesem Modul sind Pflichtveranstaltungen bis auf das
Lernfeld bzw. die Fächer übergreifende Veranstaltung (Wahlpflicht).
Die Vorlesung zur Didaktik der Biologie bietet Grundlagen zur
Befähigung Unterricht zu gestalten. Exemplarische Bearbeitung von Lehrplänen
und Richtlinien, Aufbau und Strukturierung von Unterrichtseinheiten,
Überblick, Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten von Medien, insbesondere das
Experimentieren inklusive des Auswertens und Darstellens, stellen einen
Schwerpunkt dar. Weiterhin werden aktuelle Forschungsbereiche der
Fachdidaktik vorgestellt.
Das Lernfeld ist in der Regel eine Fächer übergreifende
Wahlpflichtveranstaltung mit einführendem Charakter. Als Lernfelder werden
humanbiologische, ökologische und evolutionsbiologische Veranstaltungen
angeboten, die vor allem an die Inhalte der Veranstaltung „Einführung in die
Biologie“ anknüpfen und eine Ergänzung zum Studienangebot in Modul 3
darstellen. Neben Fachkompetenz werden im Rahmen dieser Veranstaltung, die
als Seminar oder Projekt angeboten wird, auch weitere Kompetenzen gefördert,
unter anderem Methodenkompetenz und durch Gruppenarbeit Sozialkompetenz.
Die Freilandbiologie gliedert sich in einen botanischen und einen
zoologischen Teil.
Im botanischen Teil lernen die Studierenden botanische Grundbegriffe
kennen und erwerben die Fähigkeit zum Bestimmen der Blütenpflanzen. Formen-
und Sippenkenntnis der wichtigsten Pflanzenfamilien werden vermittelt, sodass
eine basale Artenkenntnis erlangt und die lokale Flora im Freiland
exemplarisch kennen gelernt wird. Über das Anlegen eines Herbars wird der
Einstieg in Systematik und Nomenklatur gegeben. Darüber hinaus erlangen die
Studierenden Einblicke in die stammesgeschichtliche Verwandtschaft und
Biodiversität.
Im
zoologischen Teil wird die Fähigkeit vermittelt, Tiere mit Hilfe von
Bestimmungsschlüsseln zu bestimmen. Schwerpunktmäßig werden folgende
Tiergruppen bearbeitet: Vögel, Säuger, Weichtiere, Insekten sowie ausgewählte
Krebstiere und Spinnentiere. Einige der Tiergruppen werden während der
übungsbegleitenden Exkursionen in ihrem Lebensraum vorgestellt. Im
integrierten Vorlesungsteil werden Themen aus den Vorlesungen „Grundlagen der
Biologie, Teil 1 und 2“ aufgegriffen und am Beispiel einzelner Tiergruppen
vertieft.
|
Organisationsformen/Lehrformen:
Als
Organisationsform bietet sich für die „Einführung in die Didaktik“ die
Vorlesung an. Im Übrigen sind variable Organisations- und Lehrformen
vorgesehen.
Als Hauptorganisationsform bietet sich bei Lernfeldern/Fächer übergreifenden
Veranstaltungen das Seminar an, punktuell auch
Übung, Projekt und Vorlesung. In den
fachpraktischen Veranstaltungen wird vor allem Gruppenarbeit praktiziert.
Die Freiland biologischen Veranstaltungen integrieren
Vorlesungs- und Übungsteile sowie Exkursionen.
|
Voraussetzung für die Teilnahme an
den Veranstaltungen von Modul 2: keine
|
Leistungspunkte und Noten: keine, es werden
Teilnahmenachweise gefordert. Im botanischen Teil der Freilandbiologie ist
ein Herbar verpflichtend.
|
Häufigkeit des Angebotes des Moduls: Das Modul
kann in der Regel innerhalb von 3 Semestern abgeschlossen werden.
|
Arbeitsaufwand: Der Arbeitsaufwand ist abhängig
von der Organisationsform der Veranstaltung und von dem Kenntnisstand, mit
der ein Studierender den Studiengang beginnt.
|
Modul 3: Grundlegende Fachstudien
|
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Das Modul besteht aus Vorlesungen in Ökologie, Botanik, Humanbiologie
und Zoologie.
Alle
Veranstaltungen zu diesem Modul sind Pflichtveranstaltungen (insgesamt 8
SWS).
In allen
Veranstaltungen werden neben den fachlichen Inhalten auch fachspezifische
Arbeitsmethoden (durch Präsentationen, Demonstrationen oder
Aufgabenstellungen) vermittelt. Wegen der Fülle der möglichen Inhalte ist
eine exemplarische Vorgehensweise hinsichtlich der Themenauswahl notwendig.
Hierbei werden neben den wesentlichen Grundlagen des Faches insbesondere auch
diejenigen Inhalte vermittelt, die für die Übungen im Modul 4 zwingend
notwendig sind. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass diese
Inhalte konkrete Bezüge „zu schulischen Anforderungen“ (§2, Abs. 1 LPO; §32,
Abs. 2 LPO) aufweisen.
Als
wesentliche gemeinsame Inhalte werden angesehen:
l Verständnis
für die lebendige Natur und Aufzeigen eines naturwissenschaftlichen
Weltbildes
l Das
Prinzip und die Ebenen lebender Systeme
l Diversität und
Evolution lebender Systeme
l Verknüpfung
der theoretischen Kenntnisse mit experimenteller Erkenntnisgewinnung
l Wissenschaftliche
Denk- und Arbeitsweisen
l Anwendungsbezüge
auf Leben und Gesundheit, Umwelt, Technologie.
In der
Botanik-Vorlesung werden unter anderem folgende Schwerpunkte angestrebt:
Aufzeigen von Bau-Leistungs-Beziehungen, Rückführung der Funktionen auf eine
zelluläre und biochemische Ebene, Wachstum und Entwicklung.
In der
Zoologie werden Baupläne exemplarisch behandelt. Sinnvoll – unter dem Aspekt
der Förderung der Fachkompetenz von HR-Lehrern – sind ausgewählte Wirbeltiere
(Schwerpunkt Vögel und Säuger) sowie Wirbellose (Schwerpunkt Insekten).
In der
Humanbiologie werden als Schwerpunkte die vegetative Physiologie und die
Sinnesphysiologie an ausgewählten Beispielen dargelegt.
In der
ökologischen Veranstaltung wird Wert darauf gelegt, neben fachspezifischen
kognitiven und instrumentalen Zielen auch konative Ziele anzustreben (s.
Umweltbildung). Inhaltliche Schwerpunkte bilden die abiotischen Faktoren, die
in Ergänzung zu der botanischen Veranstaltung ausgewählt und vertieft werden.
|
Organisationsformen/Lehrformen:
Als Organisationsform bietet sich die Vorlesung an, um die
Studierenden auf ein gleiches, anspruchsvolles Niveau zu bringen, das es
ihnen u.a. ermöglicht an den Übungen erfolgreich teilzunehmen. Ergänzend wird
selbstständiges Erarbeiten in hohem Maß erwartet.
|
Voraussetzung für die Teilnahme an den
Veranstaltungen von Modul 3:
Möglichst
die einführenden Vorlesungen Biologie, Chemie, Physik im Grundstudium
(Modul
1) oder entsprechende naturwissenschaftliche Grundkenntnisse.
|
Leistungspunkte und Noten:
Die Benotung der Prüfungsteilleistungen für die
Zwischenprüfung erfolgt nach dem herkömmlichen Bewertungssystem (s. §25 LPO
„Bewertung von Prüfungsleistungen“).
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Häufigkeit des Angebotes des
Moduls:
Das Modul kann in der Regel innerhalb von 3 Semestern
abgeschlossen werden.
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Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand ist abhängig von der Organisationsform
der Veranstaltung und von dem Kenntnisstand, mit der ein Studierender den
Studiengang beginnt.
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Modul 4: Vertiefende Fachstudien
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Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Das
Modul besteht aus 6 SWS Übungen in Botanik, Humanbiologie und Zoologie sowie
einer 2-semestrigen, Fächer übergreifenden Veranstaltung zum Thema Ökologie
und Umweltschutz. Alle Veranstaltungen zu diesem Modul sind
Wahlpflichtveranstaltungen.
In allen
drei Veranstaltungen werden neben auf Unterricht bezogene, fachliche Inhalte,
fachspezifische Arbeitsmethoden vermittelt. In den Übungen werden in der
Regel Inhalte, die bereits in der Basisvorlesung (Modul 3) theoretisch
behandelt wurden, an Hand von fachspezifischen Arbeitsmethoden praktisch
vertieft. Besonderes Gewicht wird auf Hypothesen geleitetes Experimentieren
gelegt. In Beobachtungsaufgaben und Experimenten werden Kenntnisse zu
Bau-Leistungs-Beziehungen erworben.
Wegen
der Fülle der möglichen Experimente und Themengebiete sollte – in Botanik, Zoologie und Humanbiologie -
darauf geachtet werden, dass die ausgewählten Inhalte und Experimente
konkrete Bezüge „zu schulischen Anforderungen“ (§2, Abs. 1 LPO) aufweisen.
In der
Botanik-Übung werden die Leistungen einer sich entwickelnden Pflanze sowie
der Grundorgane experimentell vermittelt. Beziehungen zwischen den
naturwissenschaftlichen Grundlagen (Modul 1) und diesen Leistungen werden von
den Studierenden erarbeitet. Die Kompetenz, Experimentalunterricht
durchzuführen, wird erworben.
In der
zoologischen Übung stehen – im Rahmen vergleichender Bauplanuntersuchungen
(Angepasstheit, evolutive Aspekte) - unterrichtsrelevante Tiergruppen wie
Wirbeltiere (Schwerpunkt Vögel und Säuger) sowie Wirbellose (Schwerpunkt
Insekten) im Vordergrund der Behandlung. Auch verhaltensbiologische Übungen
sind als Wahlpflichtveranstaltung möglich.
Zusätzlich
sollte in den ökologischen Veranstaltungen, unabhängig davon, ob es sich um
eine Übung, eine Vorlesung oder ein Seminar handelt, Wert darauf gelegt
werden, neben fachspezifischen kognitiven und instrumentalen Zielen auch
konative Ziele anzustreben, d.h. zum Beispiel den Aspekt der Notwendigkeit
nachhaltiger Nutzung von Ökosystemen an konkreten Modellen zu erarbeiten. Um
die Sozialkompetenz der Studierenden zu fördern, bietet sich im Rahmen dieser
Modulveranstaltung vor allem die Projektarbeit an.
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Organisationsformen/Lehrformen:
Variable Organisations- und Lehrformen sind vorgesehen.
Hauptorganisationsform ist die Übung;
Projekt und Seminar (mit praktischen Anteilen) bieten sich als
Organisationsform bei der Fächer übergreifenden Veranstaltung an.
In Bezug auf die Lehrformen wird in hohem Maß
selbstständiges Arbeiten angestrebt.
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Voraussetzung für die Teilnahme an
den Veranstaltungen von Modul 4:
Vorlesungen Botanik, Humanbiologie, Ökologie und Zoologie
im Grundstudium (Modul 3).
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Leistungspunkte und Noten: Leistungsnachweis:
Bei einem Abschluss mit einer Klausur
werden für einen LN > 60%, für einen TN > 50 % der Punkte erwartet.
Ausführliche Protokolle bzw. Ergebnisprotokolle werden in den
Übungen/Seminaren/Projekten für einen LN erwartet, zur Teilnahme gehört das
Anfertigen von Protokollen. Die Benotung der Modulabschlussprüfung erfolgt
nach dem herkömmlichen Bewertungssystem (s. §25 LPO).
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Häufigkeit des Angebotes von Modulen:
Die Wahlpflichtveranstaltungen dieses Moduls werden so
angeboten, dass das Modul in der Regel innerhalb von 2 Semestern
abgeschlossen werden kann.
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Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand ist abhängig von der Organisationsform
der Veranstaltung und von der Leistung, mit der eine Veranstaltung
abgeschlossen wird (LN oder TN).
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Modul 5: Fachdidaktische Studien und Fächer übergreifende Studien
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Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Das
Modul besteht aus 6 SWS Fachdidaktik sowie 2 SWS Fächer übergreifende
Veranstaltungen. Alle Veranstaltungen zu diesem Modul sind Wahlpflichtveranstaltungen.
Das
Modul ist Teil der beiden Modulabschlussprüfungen (MP) im Fach Biologie.
Die 6
SWS „klassische“ Fachdidaktik liefern ein möglichst breit gefächertes
Angebot.
Die
Studierenden werden – aufbauend auf der Basisveranstaltung Fachdidaktik im
Grundstudium (Modul „Biologie in der Schule“) - unter anderem über aktuelle
fachdidaktische Forschung informiert und in fachspezifische
Unterrichtsplanung (orientiert am derzeitigen Stand der Ausbildung in der 2.
Phase der Lehrerausbildung) eingeführt. In diesem Zusammenhang lernen sie
neuere Organisationsformen des Biologie- bzw. naturwissenschaftlichen
Unterrichts (z.B. „forschend-entwickelndes Unterrichtsverfahren“) kennen und
erwerben Medienkompetenz (traditionelle und neue Medien). Die erworbene Fähigkeiten
und Fertigkeiten wenden die Studierenden in der Praxisphase in der Schule an,
die an dieses Modul inhaltlich angebunden ist.
Ferner
werden sie in Theorie und Praxis der Arbeit an außerschulischen Lernorten
eingeführt werden, unter anderem am Beispiel des Schulgartens als „Freilandlabor“.
Die
Fächer übergreifende Veranstaltung (2 SWS) hat einen starken fachdidaktischen
Bezug. Es werden in erster Linie Veranstaltungen zu Ökologie und
Umweltbildung sowie zu Humanbiologie und Gesundheitserziehung angeboten.
In den
ökologischen Veranstaltungen sollte Wert darauf gelegt werden, den in der
Umweltbildung zentralen Aspekt der Nachhaltigkeit - im Sinne der Agenda von
Rio - in den Vordergrund zu stellen und die Notwendigkeit des Umsetzens
dieses Prinzips in der Schule („lokale Agenda 21“) zu verdeutlichen.
Bei der Behandlung
humanbiologischer Themen wird die Gesundheitserziehung im Zentrum stehen,
insbesondere die neueren Ansätze zum „Gesundheitslernen“, die insbesondere an
Themen wie Herz-Kreislauf- oder Bewegungssystem dargestellt werden können. Es
wird erwartet, dass künftige Lehrer neben der Umweltkompetenz auch
Gesundheitskompetenz (s. Gerhard Schäfer, „Kompetenzmodelle der Biologie“)
erwerben. Hier ist auch die Sexualbiologie anzusiedeln.
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Organisationsformen/Lehrformen:
Variable Organisations- und Lehrformen sind vorgesehen.
Als Hauptorganisationsform bietet sich bei vielen Inhalten das Seminar an,
punktuell auch Vorlesung und Übung. In Bezug auf die Lehrformen wird in hohem
Maß selbstständiges Arbeiten angestrebt.
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Voraussetzung für die Teilnahme an den Veranstaltungen von
Modul 5: Vorlesung
Fachdidaktik im Grundstudium, für die Fächer übergreifende
Wahlveranstaltung unter anderem
grundlegende Kenntnisse in Ökologie bzw. Humanbiologie
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Leistungspunkte und Noten: Leistungsnachweis s. Modul 4; die
Benotung der Modulprüfung erfolgt nach dem herkömmlichen Bewertungssystem (s.
§25 LPO) „Bewertung von Prüfungsleistungen“).
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Häufigkeit des Angebotes von Modulen: Die
Wahlpflichtveranstaltungen werden so angeboten, dass jedes Modul in der Regel
innerhalb von 2 Semestern abgeschlossen werden kann. Die Veranstaltungen der
Pflichtmodule 1 und 3 werden im 2-semestrigen Rhythmus angeboten.
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Arbeitsaufwand: Der Arbeitsaufwand ist abhängig
von der Organisationsform der Veranstaltung und von der Leistung, mit der
eine Veranstaltung abgeschlossen wird (LN oder TN).
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