Ordnung zur Änderung der
Ordnung für die
Zwischenprüfung in den Studiengängen Biologie mit dem Abschluss
Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt-
und Realschulen, Schwerpunkt Haupt- und Realschulen -
Gymnasien und Gesamtschulen - Berufskollegs an
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 2. Dezember 2004 vom
18. Mai 2005 Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Prüfungsordnung erlassen: Artikel I Die Ordnung für die Zwischenprüfung in den Studiengängen Biologie mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, Schwerpunkt Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 2. Dezember 2004 (AB Uni 2004/16) wird wie folgt geändert: Der Anhang „Studienverlaufspläne“ der Ordnung erhält nach der Überschrift „Lehramt für Grund-, Haupt- und Realschulen, Schwerpunkt Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung“ die folgende neue Fassung:
Abkürzungen: V
= Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar, ÜV = Vorlesungs- und Übungsteile
integriert, SWS = Semesterwochenstunden, LN = Leistungsnachweis, TN =
Teilnahmenachweis, LN/ZP = Zwischenprüfungsleistungen (Klausuren) 1) Dieser
Leistungsnachweis kann auch an Stelle der Zellbiologie in den einführenden
Veranstaltungen in Physik und Chemie von Modul 1 erworben werden. 2) Die Freilandbiologie
(Pflichtveranstaltung im Umfang von 5 SWS) geht nur im Umfang von 4 SWS in
Modul 2 ein, ein Teil der integrierten Exkursionen im Umfang von 1 SWS (= 3
Tage) werden als Exkursionen angerechnet. Artikel II Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Biologie vom 23. März 2005.
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
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