Ordnung zur Änderung der
Studien- und Prüfungsordnung für das
weiterbildende Studium „Versicherungsrecht“
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 5. Dezember 2003
vom 14. Dezember 2004
Aufgrund
des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 86 Abs. 1 des
Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz –
HG) vom 14.03.2000 (GV NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.
Januar 2003 (GV NRW S. 36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die
folgende Ordnung erlassen:
Artikel
I
Die Studien- und Prüfungsordnung für
das weiterbildende Studium Versicherungsrecht an der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster vom 5. Dezember 2003 (AB Uni 2003/ Nr. 12) wird
wie folgt geändert 1. § 4
Nr. 2 erhält folgende Fassung: „einen rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule
mit einem Staatsexamen, einer Diplomprüfung oder einer Masterprüfung
erfolgreich abgeschlossen haben. Bewerber mit einem
wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss sollten im Rahmen ihres Studiums einen
versicherungswissen-schaftlichen Schwerpunkt gewählt haben und diesen bei
einer Bewerbung nachweisen können.“ 2. § 10 Abs. 1 erhält folgenden neuen Satz 2: „Darüber hinaus muss der/die Studierende an mindestens 146 der 195 Unterrichtsstunden (75 %) teilgenommen haben. |
Artikel
II
Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer
Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster (AB Uni) in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden,
die ihr Studium im Sommersemester 2005 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt
aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät vom 26. Oktober 2004.
Prof.
Dr. Jürgen SchmidtMünster,
den 14. Dezember 2004 Der Rektor
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.01.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster,
den 14. Dezember 2004 | Der Rektor
Prof. Dr. Jürgen Schmidt |