Ordnung zur Änderung der

Studien- und Prüfungsordnung für das

weiterbildende Studium „Versicherungsrecht“

an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

vom 5. Dezember 2003

vom 14. Dezember 2004


Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14.03.2000 (GV NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV NRW S. 36), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:

Artikel I

Die Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Versicherungs­recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 5. Dezember 2003 (AB Uni 2003/ Nr. 12) wird wie folgt geändert

1. § 4 Nr. 2 erhält folgende Fassung: „einen rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule mit einem Staatsexamen, einer Diplom­prüfung oder einer Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Bewerber mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss sollten im Rahmen ihres Studiums einen versicherungswissen-schaftlichen Schwer­punkt gewählt haben und diesen bei einer Bewerbung nachweisen kön­nen.“

2. § 10 Abs. 1 erhält folgenden neuen Satz 2: „Darüber hinaus muss der/die Studierende an mindestens 146 der 195 Unterrichtsstunden (75 %) teilge­nommen haben.

Artikel II


Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (AB Uni) in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Sommersemester 2005 oder später aufnehmen.



Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 26. Oktober 2004.



Münster, den  14. Dezember 2004Der Rektor


Prof. Dr. Jürgen Schmidt



 

Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Uni­versität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.01.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den  14. Dezember 2004
Der Rektor


Prof. Dr. Jürgen Schmidt