S T U D I E N - u n d Z W I S C H E N P R Ü F U N G S O R D N U N G
für die
Studiengänge Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen
im Fach Biologie
und
Lehramt an Berufskollegs
im Fach Biologie
an der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 01.10.2004
GLIEDERUNG
§ 2 Ziel
des Studiums, Zweck der Prüfung
§ 3 Zugangsvoraussetzungen, Vorkenntnisse, Studienbeginn
§ 4 Regelstudienzeit, Studienaufbau, Studienumfang
§ 6 Anmeldung und Zulassung zur Zwischenprüfung
§ 7 Anmeldung und Zulassung zu Modulen
§ 9 Gliederung des Grundstudiums: erstes und zweites Studienjahr
§ 10 Umfang, Gegenstand und Struktur des
Zwischenexamens
§ 12 Wiederholung von Modulen, endgültiges
Nichtbestehen des Zwischenexamens
§ 13 Zeugnis, Bescheide, Bescheinigungen
§ 14 Ungültigkeit des Zwischenexamens
§ 17 Inkrafttreten und Veröffentlichung
Zweck der Studien- und Zwischenprüfungsordnung,
Verhältnis zu Modul-Prüfungsordnungen
(1) 1Diese
Studien- und Zwischenprüfungsordnung regelt das Grundstudium im
Lehramts-Studiengang für Gymnasien und Gesamtschulen (GG) im Fach Biologie
sowie im Lehramts-Studiengang für Berufskollegs (BK) im Fach Biologie an der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 2Sie beschreibt den
allgemeinen Aufbau, den Inhalt und die Ziele des Grundstudiums und legt
Mindestanforderungen für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Grundstudiums
fest. 3Sie beschreibt die für den Abschluss der Zwischenprüfung in
Biologie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt
an Berufskollegs zu studierenden Module, ihre jeweilige Rolle innerhalb des
Lehramts-Studiengangs Biologie GG sowie BK, die Zulassungsbedingungen und Anmeldemodalitäten
für die Module, die Wiederholmöglichkeiten für nicht-bestandene Module und die
für bestandene Module vergebenen Kreditpunkte ebenso wie die Berechnung der
Note der Zwischenprüfung aus den Modulergebnissen. 4Die
Prüfungsmodalitäten in den einzelnen Studienmodulen werden durch die jeweils
gültige Modul-Prüfungsordnung des Fachbereichs Biologie geregelt. 5Dazu
gehören die Art und Form der Prüfungen, die zugelassenen Prüfer/innen und
Beisitzer/innen, die Bewertung von Prüfungsleistungen, die Vergabe von
Notenpunkten sowie die Errechnung der Modulnoten, die An- und
Abmeldemodalitäten sowie Wiederholmöglichkeiten für Prüfungen etc. 6Die
Kenntnis der Bestimmungen der Modul-Prüfungsordnung des Fachbereichs Biologie
wird in dieser Studien- und Zwischenprüfungsordnung vorausgesetzt.
Ziel des Studiums, Zweck der Zwischenprüfung
(1) 1Das
Lehramts-Studium für Gymnasien und Gesamtschulen sowie das Lehramts-Studium für
Berufskollegs soll der/dem Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen
und Veränderungen der Schule und der Gesellschaft die
erforderlichen wissenschaftlichen und fachdidaktischen Grundlagen, Methoden und
Kenntnisse der Biologie so vermitteln, dass sie/er zu wissenschaftlicher
Problemlösung und Diskussion, zur Vermittlung und kritischen Einordnung der
wissenschaftlichen Erkenntnis und zu verantwortlichem Handeln befähigt wird. 2Das
Erste Staatsexamen vermittelt die Befähigung zur Weiterqualifikation in
entsprechenden Studienseminaren (Referendariat) in Vorbereitung auf den
Lehrberuf an Gymnasien und Gesamtschulen bzw. Berufskollegs. (2) 1Der Lehramts-Studiengang
Biologie GG bzw. BK zeichnet sich durch eine grundlegende Schulorientierung
aus. 2Er führt sowohl in die wissenschaftlichen und fachdidaktischen
Grundlagen der Biologie als auch in konkrete schulbezogene Aspekte der Biologie
ein. 3Neben einer naturwissenschaftlichen Grundbildung und einer
vertieften biowissenschaftlichen Ausbildung vermittelt er die notwendigen
fachdidaktischen Schlüsselqualifikationen wie Vermittlungs- und
Kommunikationsfähigkeit, die für eine erfolgreiche Ausübung des Lehrberufs
erforderlich sind. 4Gleichzeitig wird der Erwerb des Fachwissens
integrativ mit der Reflexion über die gesellschaftliche Bedeutung des biowissenschaftlichen
Erkenntnisgewinns verknüpft. 5Der Lehramts-Studiengang Biologie GG
bzw. BK soll insbesondere (3) Durch
die kumulative Zwischenprüfung soll festgestellt werden, ob die/der
Kandidat/in die Grundlagen des Faches Biologie sowie die für ein vertieftes
Studium der Biologie notwendigen Grundlagen der anderen Naturwissenschaften
Chemie und Physik überblickt und somit die für den Übergang in das Hauptstudium
notwendigen gründlichen fachlichen Kenntnisse und Qualifikationen erworben hat.
Zugangsvoraussetzungen, Vorkenntnisse, Studienbeginn
| (1) | 1Zugangsvoraussetzung zum Lehramts-Studium Biologie GG bzw. BK ist die Immatrikulation an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf Grund eines Reifezeugnisses (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife). 2Im Einzelnen sind die Zugangsvoraussetzungen durch die Einschreibungsordnung und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt. | ||||
(2) | 1Wünschenswerte fachliche Voraussetzungen für das Lehramts-Studium der Biologie sind gute Schulkenntnisse in Biologie, Chemie, Physik und Mathematik. 2Das Modul-Handbuch des Fachbereichs Biologie gibt Auskunft über empfohlene Literatur zur Vorbereitung auf das Grundlagen-Modul Naturwissenschaften des ersten Studienjahres. 3Wegen des großen Anteils englischsprachiger Fachliteratur sind Grundkenntnisse der englischen Sprache dringend empfohlen. | |||||
(3) | Das Lehramts-Studium Biologie GG bzw. BK kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. |
Regelstudienzeit, Studienaufbau, Studienumfang
(1) 1Die
Regelstudienzeit des Grundstudiums beträgt einschließlich aller studienbegleitenden
Prüfungen vier Semester. 2Soweit Prüfungen zu Beginn der
Lehrveranstaltungen eines Semesters abgelegt werden, gelten sie als im vorangegangenen
Semester erbracht. (2) 1Das
Grundstudium ist in zwei Studienjahre gegliedert: Studienjahr Kreditpunkte Arbeitslast I. Grundlagen-Modul
Naturwissenschaften 20 ca. 600 Stunden II. Grundlagen-Modul
Biologie 20 ca. 600 Stunden Grundstudium GG bzw. BK 40 1200 Stunden 2Das erste
Studienjahr umfasst eine allgemeine Einführung in die Naturwissenschaften
Biologie, Chemie und Physik in Form eines Grundlagen-Moduls
Naturwissenschaften. 3Das zweite Studienjahr ist einem
Überblick über die gesamte Breite der modernen Biowissenschaften in einem
Grundlagen-Modul Biologie gewidmet. 4Das Grundstudium der ersten
beiden Studienjahre wird mit dem kumulativen Zwischenexamen abgeschlossen. (3) 1Der
zeitliche Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des
Grundstudiums erforderlichen Lehrveranstaltungen (Studien- und Prüfungsumfang
incl. Vor- und Nachbereitung) beträgt ca. 1200 Stunden. 2Die
Studieninhalte sind so organisiert und begrenzt, dass das Grundstudium in der
Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann; Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt. 3Die/der Studierende kann die Studienabschnitte auch in
kürzerer Zeit absolvieren, sofern die erforderlichen Studienleistungen nachgewiesen
werden.
Anrechnung von Modulen
(1) 1Erfolgreich
abgeschlossene Module, die an anderen Universitäten oder gleichgestellten
Hochschulen absolviert wurden, werden auf Antrag für Module gemäß dieser Studien-
und Prüfungsordnung angerechnet, soweit Gleichwertigkeit festgestellt wird.
2Gleichwertigkeit ist festzustellen, soweit die Studien- und
Prüfungsleistungen des Moduls in Inhalt, Umfang, Struktur und in den
Anforderungen denjenigen eines in dieser Studien- und Prüfungsordnung
festgesetzten Moduls des BSc-Studiengangs Biowissenschaften und der
Modul-Prüfungsordnung des Fachbereichs Biologie im wesentlichen entsprechen;
dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und
Gesamtbewertung vorzunehmen. 3Anrechnungen sind nur bis zur Hälfte
aller zum Bestehen der Zwischenprüfung erforderlichen Kreditpunkte möglich;
mindestens die Hälfte aller gemäß § 9 erforderlichen Kreditpunkte muss am
Fachbereich Biologie der Westfälischen Wilhelms-Universität erworben worden
sein. (2) 1Die
Anerkennung einzelner Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb von Modulen
regelt die Modul-Prüfungsordnung des Fachbereichs Biologie.
Anmeldung und Zulassung zur Zwischenprüfung
1. im Fachbereich Biologie der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster für den Lehramts-Studiengang Biologie GG bzw. BK
eingeschrieben ist, 2. das Zwischen- oder Erste Staatsexamen, die
Bachelor-, Master-, Diplom-Vor-, Diplom-Prüfung oder eine vergleichbare Prüfung
in einem biowissenschaftlichen Studiengang an der WWU Münster oder an einer
anderen Hochschule nicht endgültig nicht bestanden hat, 1. das Studienbuch, 2. gegebenenfalls Nachweise über Module, für die
die Anrechnung nach § 5 begehrt wird, 3. eine schriftliche Erklärung der/des
Kandidatin/Kandidaten darüber, ob und gegebenenfalls wann und wo sie/er ein
Zwischen- oder Erstes Staatsexamen, eine Bachelor-, Master-, Diplom-Vor-,
Diplom-Prüfung oder eine vergleichbare Prüfung für einen biowissenschaftlichen
Studiengang an der WWU Münster oder an einer anderen Hochschule nicht oder endgültig
nicht bestanden hat (Abs. 1 Nr. 2. 1Die Zulassung ist zu versagen, wenn 1. die in Abs. 1 genannten Voraussetzungen nicht
erfüllt sind oder 2. dem Antrag auf Zulassung die nach Abs. 2
Satz 3 erforderlichen Unterlagen nicht vollständig beigefügt sind, 3. der Antrag nicht innerhalb der Frist gemäß
Abs. 2 gestellt wurde.(1) 1Das Zwischenexamen wird studienbegleitend
und kumulativ nach dem Kreditpunktesystem erworben; der Erwerb aller
nach § 10 geforderten Kreditpunkte durch den erfolgreichen Abschluss der
entsprechenden Module führt automatisch zur Erlangung des Zwischenexamens in
Biologie. 2Zum Zwischenexamen kann nur zugelassen werden, wer (2) 1Der Antrag auf Zulassung
zum Zwischenexamen soll im ersten im Fachbereich Biologie
der WWU Münster erbrachten Fachsemester des Grundstudiums an das Prüfungsamt
des Fachbereichs Biologie gestellt werden. 2Die Antragstellung hat
schriftlich zu erfolgen. 3Dem Antrag sind beizufügen: (3) st die
Beibringung einer nach Abs. 2 erforderlichen Unterlage in der
vorgeschriebenen Weise nicht möglich, kann der Prüfungsausschuss gestatten,
dass der Nachweis auf andere Art geführt wird. (4) Über die Zulassung
zum Zwischenexamen entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Biologie
oder gemäß der Modul-Prüfungsordnung des Fachbereichs Biologie
dessen Vorsitzende/r. (5)
Anmeldung und Zulassung zu Modulen
(1) 1Die
Tatsache, dass das Zwischenexamen studienbegleitend abgelegt wird, macht – über den Antrag auf Zulassung gemäß
§ 6 Abs. 2 hinaus – für jedes Studienmodul eine gesonderte Anmeldung
erforderlich. 2Für die Anmeldungen nach Satz 1 gelten die Regelungen
der Modul-Prüfungsordnung des Fachbereichs Biologie. 3Die Anmeldung
zum Grundlagen-Modul Naturwissenschaften des ersten Studienjahres sowie
eine vorläufige Zulassung zum Grundlagen-Modul Biologie, die ausschließlich zur
Teilnahme am Tutorium berechtigt, erfolgt automatisch mit der Einschreibung. 4Wurde
die Modulabschluss-Klausur des Grundlagen-Moduls Naturwissenschaften bereits
vor Aufnahme des Studiums erfolgreich absolviert, so kann diese Leistung nach
Studienbeginn angerechnet werden und die/der Studierende kann sich direkt zu
Beginn des ersten Semesters für das Grundlagen-Modul Biologie anmelden;
Fristen und Termine werden rechtzeitig durch die Modul-Verantwortlichen bekannt
gegeben. 5Die Anmeldung zum Grundlagen-Modul Biologie muss schriftlich an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs
Biologie erfolgen; sie ist nur persönlich und innerhalb der
bekanntgemachten Frist gemäß der Modul-Prüfungsordnung des Fachbereichs
Biologie möglich. 6Das Bestehen des Grundlagen-Moduls
Naturwissenschaften ist i.d.R. Voraussetzung zur endgültigen Zulassung zum
Grundlagen-Modul Biologie. 7Sobald die technischen Voraussetzungen dafür
gegeben sind, kann die Anmeldung zu den einzelnen Studienmodulen unter Nutzung
anderweitiger vom Prüfungsausschuss für zulässig erklärter technischer Möglichkeiten,
insbesondere solcher der EDV, erfolgen. (2) 1Hochschulwechsler,
die an einer anderen Universität oder gleichgestellten Hochschule ein Modul in einem vergleichbaren Fachgebiet
(§ 10) nicht bestanden haben, werden zur Wiederholung dieses Moduls
zugelassen, soweit dem die Bestimmungen von § 12 nicht entgegenstehen. 2Fehlversuche
an der anderen Hochschule werden auf die Zahl der nach dieser Studien-
und Prüfungsordnung zulässigen Wiederholungen angerechnet.
Studieninhalte
(1) | Grundlegende biologische Studieninhalte
des Grundstudiums sind:
|
(2) | 1Nicht-biologische Studieninhalte umfassen insbesondere die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten und Methoden aus Chemie und Physik. 2Sie sind für das Verständnis biowissenschaftlicher Zusammenhänge und Arbeitsmethoden sowie zur Planung und Durchführung von Unterricht im Fach Naturwissenschaften notwendig. |
Gliederung des Grundstudiums: erstes und zweites Studienjahr
(1) 1Das
erste Studienjahr ist den allgemeinen Grundlagen der Naturwissenschaften gewidmet.
2Das Grundlagen-Modul Naturwissenschaften gibt einen
Überblick über die grundlegenden Fakten und Zusammenhänge in Biologie, Chemie
und Physik und schafft die Voraussetzung für die anschließende Vertiefung des
Studiums in den biologischen Grundlagen- und Aufbau-Modulen. Weiterer
Bestandteil des ersten Studienjahres ist das Tutorium des Grundlagen-Moduls
Biologie. (2) Bei
entsprechend guter schulischer Vorbildung kann die Modulabschluss-Prüfung des
Grundlagen-Moduls Naturwissenschaften von Jungstudierenden vor Beginn des Studiums
abgelegt und nach erfolgter Einschreibung angerechnet werden und so die Studienzeit
im Lehramts-Studium Biologie GG bzw. BK um ein Studienjahr verkürzt werden. (3) 1Das
zweite Studienjahr ist einem dezidiert biowissenschaftlichen Studium im Grundlagen-Modul
Biologie gewidmet. 2Es baut auf dem Grundlagen-Modul
Naturwissenschaften auf und schafft einen Überblick über die Konzepte,
Prinzipien und Methoden der modernen Biologie, von den Biomolekülen bis zu den
Biozönosen; dabei stehen die allgemeinen, die Botanik, Zoologie und
Mikrobiologie übergreifenden Erkenntnisse im Mittelpunkt. (4) 1Eine
Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Grundstudiums gibt Anhang 1
dieser Studien- und Zwischenprüfungsordnung (Studienverlaufsplan). 2Lehrveranstaltungen,
Organisation, Prüfungsmodalitäten etc. der Grundlagen-Module sind dem Modul-Handbuch
zu entnehmen. 3Fristen und Termine werden rechtzeitig zu Beginn des
Moduls durch die/den Modul-Verantwortliche/n bekannt gegeben.
Umfang, Gegenstand und Struktur des Zwischenexamens
1. ein Grundlagen-Modul „Naturwissenschaften“ 20
Kreditpunkte, 2. ein Grundlagen-Modul „Biologie“ 20
Kreditpunkte. 2Gegenstand der
Prüfungen sind die Stoffgebiete der den zugehörigen Modulen nach Maßgabe des
Modul-Handbuchs zugeordneten Lehrveranstaltungen.(1) 1Das
Zwischenexamen in Biologie GG bzw. BK setzt sich aus den Prüfungselementen der
beiden Grundlagen-Module Naturwissenschaften und Biologie zusammen. 2Es
wird studienbegleitend und kumulativ nach dem Kreditpunktesystem abgenommen. 3Kreditpunkte
werden vergeben, wenn die Modulnote mindestens „ausreichend" ist. (2) 1Die beiden Grundlagen -Module
werden wie folgt mit Kreditpunkten belegt:
Prüfungen in den Modulen
(1) 1Der Studienerfolg in den Modulen
des Lehramts-Grundstudiums Biologie GG bzw. BK wird durch studienbegleitende
Prüfungen sichergestellt. 2Das Modul-Handbuch des Fachbereichs
Biologie gibt über die jeweils zum Bestehen des Moduls notwendigen Prüfungselemente
Auskunft. 3Details möglicher Prüfungsformen regelt die
Modul-Prüfungsordnung des Fachbereichs Biologie. 4Gegenstand der
Prüfungen sind die Stoffgebiete der den zugehörigen Modulen nach Maßgabe des
Modul-Handbuchs zugeordneten Lehrveranstaltungen.
Wiederholung von Modulen,
endgültiges Nichtbestehen des Zwischenexamens und des Ersten Staatsexamens
(1) 1Ist
ein Studienmodul auch nach Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglichkeiten, welche
die Modul-Prüfungsordnung vorsieht, nicht bestanden, so muss sich die/der Kandidat/in
einer Studienberatung unterziehen. 2Gegebenenfalls kann
sie/er das entsprechende Modul einmal wiederholen; alle in diesem Modul zuvor
erzielten Notenpunkte werden gelöscht.
Zeugnis, Bescheide, Bescheinigungen
(1) | 1Hat die/der Kandidat/in das Zwischenexamen in Biologie GG bzw. BK bestanden, so erhält sie/er über die erzielten Ergebnisse ein Zeugnis. 2Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde. |
(2) | Hat jemand das Zwischenexamen in Biologie GG bzw. BK nicht bestanden, wird ihm auf Antrag und gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung oder des Nachweises des Studiengangwechsels vom Prüfungsamt eine Bescheinigung ausgestellt, die die erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten sowie die zum Bestehen des Zwischenexamens fehlenden Prüfungsleistungen enthält und erkennen lässt, dass das Zwischenexamen nicht bzw. endgültig nicht bestanden ist. |
(3) | Das Zeugnis gemäß Abs. 1 ist von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen. |
Ungültigkeit des Zwischenexamens
(1) Hat die/der
Kandidat/in bei einer Prüfung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach der
Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann der Prüfungsausschuss nachträglich
die Noten für diejenigen Prüfungsleistungen, bei denen die Täuschung
erfolgt ist, entsprechend berichtigen und die Prüfung ganz oder teilweise für
nicht bestanden erklären. (2) 1Waren
die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt,
ohne dass die/der Kandidat/in hierüber täuschen wollte, und wird diese Tatsache
erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, wird dieser Mangel durch das
Bestehen der Prüfung geheilt. 2Hat die/der Kandidat/in die Zulassung
vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, entscheidet der Prüfungsausschuss unter
Beachtung des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
über die Rechtsfolgen. (3) Der/dem
Betroffenen ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben. (4) 1Das
unrichtige Prüfungszeugnis ist einzuziehen und gegebenenfalls ein neues zu erteilen.
2Eine Entscheidung nach Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 ist
nach einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Prüfungszeugnisses
ausgeschlossen.
§ 15
Studienberatung
(1) | 1Es wird dringend empfohlen, bei jedem Abweichen vom regulären Studiengang, bei einem Wechsel des Studiengangs oder des Studienortes und in anderen Zweifelsfällen die Studienberatung des Fachbereiches Biologie aufzusuchen. 2Für Fragen, die direkt einzelne Lehrveranstaltungen, Prüfungen bzw. Module betreffen, ist die/der Modul-Verantwortliche zuständig; sie/er wird im Modul-Handbuch ausgewiesen. 3Für Fragen, die den Studiengang als Ganzes betreffen, ist die/der vom Studienausschuss des Lehramts-Studiengangs Biologie GG bzw. BK gewählte Studienberater/in zuständig. 4In Prüfungsangelegenheiten ist die Rücksprache mit der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses notwendig. |
(2) | 1In studentischen Angelegenheiten berät die Fachschaft Biologie. 2Für allgemeine Fragen des Studiums steht die Zentrale Studienberatung der Universität zur Verfügung. |
Übergangsbestimmungen
(1) 1Diese
Studien- und Zwischenprüfungsordnung findet in Verbindung mit der gültigen Modul-Prüfungsordnung des Fachbereichs Biologie auf alle
Studierenden Anwendung, die das Lehramts-Studium Biologie GG bzw. BK ab dem
Wintersemester 2004/05 im ersten Fachsemester am Fachbereich Biologie der WWU
Münster beginnen, und für Studienort- oder Studiengangwechsler, die in ein
solches Semester wechseln.
§ 17
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) | Diese Zwischenprüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 in Kraft. |
(2) | Diese Zwischenprüfungsordnung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) verkündet. |
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats
des Fachbereichs Biologie vom 30. 08. 2004.
Prof.
Dr. Jürgen SchmidtMünster,
den 06. Dezember 2004 Der
Rektor
Die vorstehende Ordnung wird
gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung
von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung
von Satzungen vom 08.01.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB
Uni 99/4), hiermit verkündet.
Prof.
Dr. Jürgen SchmidtMünster,
den 06. Dezember 2004 Der
Rektor
Studienverlaufsplan
Grundstudium
Erstes Studienjahr
Grundlagen-Modul Naturwissenschaften
e-Vorlesung Allgemeine Biologie (B) mit Präsenzübung (Teil
1) 2. Semester e-Vorlesung
Allgemeine Biologie (B) mit Präsenzübung (Teil 2) e-Vorlesung
Allgemeine Chemie (A) mit Präsenzübung (Teil 2) | Kreditpunkte 2 KP 2 KP 2 Kp 3 KP 2 KP 2 KP 2 KP 2 KP |
Grundlagen-Modul Biologie |
Tutorium
(Teil 1) 1 KP
2. Semester
Tutorium
(Teil 2) 1 KP
Zweites
Studienjahr
Grundlagen-Modul
Naturwissenschaften
Vorlesung Erkenntnistheorie der
Naturwissenschaften * 3 KP
Grundlagen-Modul Biologie
3. Semester
Vorlesung
Grundlagen der Biologie (Teil 1) 4 KP
Repetitorium
zur Vorlesung Grundlagen der Biologie (Teil 1)
Übung
Laborbiologie 5 KP
Tutorium (Teil 1) * 1 KP
4. Semester
Vorlesung
Grundlagen der Biologie (Teil 2)4 KP
Repetitorium
zur Vorlesung Grundlagen der Biologie (Teil 2)
Übung
Freilandbiologie
5 KP
Tutorium (Teil 2) * 1 KP
* Die mit * versehenen Veranstaltungen sind nur
zu belegen, falls die Modulabschluss-Prüfung des Grundlagen-Moduls
Naturwissenschaften bereits vor Aufnahme des Studiums erfolgreich abgelegt
wurde und das Studium somit direkt mit dem Grundlagen-Modul Biologie beginnt.