Studienordnung für den
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Fachbereich Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften
vom 5. November 2004



Gemäß §§ 2 Abs. 4, und 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NW. S. 772), hat der Fachbereich Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften die folgende Ordnung erlassen:




Inhalt

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Qualifikation
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums
§ 5 Ziele des Studiums
§ 6 Studienabschnitte und Aufbau des Studiums
§ 7 Struktur, Inhalte und Leistungspunkte im Grundstudium
§ 8 Struktur, Inhalte und Leistungspunkte im Hauptstudium
§ 9 Zusatzfächer
§ 10 Lehrveranstaltungsarten/Vermittlungsformen
§ 11 Erwerb von Leistungspunkten, Prüfungen
§ 12 Prüfungsanmeldung
§ 13 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
§ 14 Studienverlaufsplan
§ 15 Studienberatung
§ 16 Promotion
§ 17 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung
Anlage 1: Modulbeschreibungen für das Grund- und Hauptstudium
Anlage 2: Studienverlaufsplan
Anlage 3: Fächer und Module
Anlage 4: Praktikumsordnung


 § 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in der Fassung vom 5. November 2004 das Studium für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.




 § 2 Qualifikation

(1) Die Qualifikation für das Studium im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft wird durch das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen.

(2) Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist in der Prüfungsordnung (§ 9) für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft geregelt.




 § 3 Studienbeginn

Der Studienbeginn ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich.


 § 4 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums

(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich fachbezogener Praktika und Bearbeitung der Diplomarbeit neun Semester.

Der Studienumfang im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich beträgt insgesamt 140 Semesterwochenstunden (SWS); davon entfallen 16 Semesterwochenstunden auf den Wahlbereich. Die Studieninhalte sind so ausgewählt und begrenzt, dass das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Dabei wird gewährleistet, dass die Studierenden im Rahmen der Diplomprüfungsordnung nach eigener Wahl Schwerpunkte setzen können und Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen in einem ausgeglichenen Verhältnis zur selbständigen Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes und zur Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen, auch in anderen Studiengängen, stehen.


 § 5 Ziele des Studiums

Das Studium im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in einem pädagogischen Arbeitsfeld. Unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt vermittelt es ihnen insbesondere die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und zu verantwortlichem pädagogischen Handeln im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit befähigt werden.



 § 6 Studienrichtungen und Aufbau des Studiums

(1) Der Studiengang gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium im Umfang von 70 Semesterwochenstunden, in ein viersemestriges Hauptstudium im Umfang von 70 Semesterwochenstunden, sowie in ein Semester, das für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehen wird. Im Grundstudium entfallen auf den Pflichtstudienbereich 64 Semesterwochenstunden und auf den Wahlbereich 6 Semesterwochenstunden. Im Hauptstudium entfallen auf den Pflichtstudienbereich 60 Semesterwochenstunden und auf den Wahlbereich 10 Semesterwochenstunden.

(2) Der Studiengang ist aufgeteilt in die Fächer Allgemeine Erziehungswissenschaft und in die Studienrichtungen, in die integrierten Nebenfächer Soziologie und Psychologie und in zwei Wahlpflichtfächer sowie in einen Wahlbereich. Im Grundstudium ist ein sechswöchiges Orientierungspraktikum und im Hauptstudium ein Praxissemester (6 Monate) abzuleisten. Näheres regelt die Praktikumsordnung, die als Anhang Bestandteil der Studienordnung ist.

(3) Es werden drei erziehungswissenschaftliche Studienrichtungen angeboten. Wahlweise sind dies
    • Sozialpädagogik/Sozialarbeit
    • Erwachsenenbildung/außerschulische Jugendbildung
    • Schulentwicklung/Schulforschung

(4) Der Studiengang ist auf der Basis eines Leistungspunkt-Systems in Anlehnung an das European Credit Transfer System (ECTS) aufgebaut. Im Grundstudium müssen 120 Leistungspunkte (LP) , im Hauptstudium 120 Leistungspunkte zuzüglich 30 Leistungspunkte im Praxissemester und 30 Leistungspunkte für die Diplomarbeit erworben werden.

(5) Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung erfolgen in studienbegleitender Form durch den Erwerb der Gesamtzahl der vorgeschriebenen Leistungspunkte pro Prüfungsfach.



 § 7 Struktur, Inhalte und Leistungspunkte im Grundstudium

(1) Das Grundstudium umfasst Pflichtveranstaltungen in Allgemeiner Erziehungswissenschaft, in den integrierten Nebenfächern Soziologie und Psychologie, einen Wahlbereich sowie die Ableistung und schriftliche Auswertung eines sechswöchigen fachbezogenen Orientierungspraktikums. Eine ausführliche Beschreibung der Module findet sich in Anlage 1.

(2) Das Fach Allgemeine Erziehungswissenschaft (38 SWS/70 Leistungspunkte) gliedert sich in die Teilbereiche

A: Erziehung und Bildung
B: Entwicklung und Lebenslauf
C: Gesellschaft und Kultur
D: Institution und Profession
E: Lehren und Lernen
F: Forschungsmethoden
G: Einführung in die Studienrichtungen des Diplomstudiengangs

In diesem Fach müssen die folgenden Module studiert werden:

Modul DG 1: Einführung in die Erziehungswissenschaft (10 SWS/16 Leistungspunkte)
Die Einführung in das Studium Erziehungswissenschaft wird als Vorlesung mit Übung durchgeführt (4 SWS); die Teilnahme an zwei weiteren Einführungen in Studienrichtungen des Dip-lomstudiengangs Erziehungswissenschaft ist ebenso verpflichtend wie die Teilnahme an einer Veranstaltung zu Formen wissenschaftlichen Arbeitens. Von den insgesamt 16 LP müssen 6 durch Prüfungsleistungen zum Erwerb von Leistungspunkten (LPP) erbracht werden.
Modul DG 2: Theorien und Geschichte der Erziehung (10 SWS/18 Leistungspunkte)
Das Modul umfasst 5 Veranstaltungen (10 SWS), wobei 2 Veranstaltungen aus dem Modulbe-reich Erziehung und Bildung (A) und 2 Veranstaltungen aus dem Modulbereich Entwicklung und Lebenslauf (B) gewählt werden müssen. Eine weitere Veranstaltung wendet sich spezielleren Themen dieser Modulbereiche (A und B) zu. Von den insgesamt 18 LP müssen 8 als LPP erbracht werden.
Modul DG 3: Pädagogisches Handeln in Institutionen des Bildungs- und Sozialwesens (10 SWS/18 Leistungspunkte)
Das Modul umfasst 5 Veranstaltungen (10 SWS), wobei jeweils 2 Veranstaltungen aus den Modulbereichen Gesellschaft und Kultur (C) sowie Institution und Profession (D) und 1 Veranstaltung aus dem Modulbereich Lehren und Lernen (E) gewählt werden müssen. Von den insgesamt 18 LP müssen 8 als LPP erbracht werden.
Modul DG 4: Forschungsmethoden (8 SWS/18 Leistungspunkte)
Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS): Statistik I, Methoden I, Statistik II sowie Methoden II. Von den insgesamt 18 LP müssen 14 als LPP erbracht werden.

Das Fach Allgemeine Erziehungswissenschaft gilt als bestanden, wenn sich aus dem Durchschnitt der Modulnoten mindestens „ausreichend“ (4,0) ergibt.

(3) Im Fach Soziologie muss das folgende Modul studiert werden:
Modul DG 5: Nebenfach Soziologie (12 SWS/18 Leistungspunkte)
Von den insgesamt 18 LP müssen 8 als LPP erbracht werden.
Das Fach Soziologie gilt als bestanden, wenn sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Einzelnoten mindestens „ausreichend“ (4,0) ergibt.

(5) Im Fach Psychologie muss das folgende Modul studiert werden:
Modul DG 6: Nebenfach Psychologie (12 SWS/18 Leistungspunkte)
Von den insgesamt 18 LP müssen 8 als LPP erbracht werden.
Das Fach Psychologie gilt als bestanden, wenn sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Einzelnoten mindestens „ausreichend“ (4,0) ergibt.

(6) Das Modul DG 7: Orientierungspraktikum gilt als abgeschlossen, wenn ein sechswöchi-ges Praktikum, die aktive Teilnahme an einer praktikumsvorbereitenden Veranstaltung, ein Praktikumsbericht und eine Praktikumsbesprechung nachgewiesen werden.

(7) Im Wahlbereich wählen die Studierenden drei weitere Veranstaltungen aus allen Studienangeboten der Westfälischen Wilhelms-Universität. In diesen Veranstaltungen müssen insgesamt 6 Leistungspunkte erbracht werden.


 § 8 Struktur, Inhalte und Leistungspunkte im Hauptstudium

(1) Hauptstudium umfasst Pflichtveranstaltungen in den Fächern Allgemeine Erziehungswissenschaft, in den Studienrichtungen, in zwei Wahlpflichtfächern, in dem Nebenfach Soziologie oder Psychologie. Hinzu kommt die Ableistung eines Wahlbereiches, eines Praxissemesters sowie die Anfertigung einer Diplomarbeit. Eine ausführliche Beschreibung der Module findet sich in Anlage 1.

(2) Im Fach Allgemeine Erziehungswissenschaft ist das Modul DH 1: Allgemeine Erziehungswissenschaft zu studieren.
Das Modul umfasst 5 Veranstaltungen (10 SWS). Eine dieser Veranstaltungen setzt sich mit den wissenschaftstheoretischen Grundfragen der Erziehungswissenschaft auseinander. Eine weitere Veranstaltung befasst sich mit den wissenschaftlichen und empirischen Methoden der Erziehungswissenschaft. Drei weitere Veranstaltungen wenden sich spezielleren Themenfel-dern bzw. Fragestellungen dieses Moduls zu. Von den insgesamt 14 LP müssen 6 als LPP erracht werden.
Das Fach Allgemeine Erziehungswissenschaft gilt als bestanden, wenn sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Einzelnoten für das Modul DH 1 mindestens „ausreichend“ (4,0) ergibt.

(3) Es werden drei Studienrichtungen angeboten,

(a) Sozialpädagogik/ Sozialarbeit,
(b) Erwachsenenbildung/außerschulische Jugendbildung
(c) Schulentwicklung/Schulforschung
die wahlweise ( 24 SWS/42 Leistungspunkte) – (a) oder (b) oder (c) – studiert werden.

(a)Sozialpädagogik/ Sozialarbeit. In dieser Studienrichtung müssen drei Module studiert wer-den:

Modul DSP 1: Grundlagen der Sozialpädagogik/ Sozialarbeit (8 SWS/14 LP)
Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS), wobei die Veranstaltungen nach zwei Schwerpunkten – Kinder- und Jugendhilfe sowie Soziale Sicherung und Rehabilitation – ge-gliedert sind. Neben den Einführungen in diese beiden Schwerpunkte, von denen eine ver-pflichtend besucht werden muss, wenden sich weitere Veranstaltungen spezielleren Themen-feldern innerhalb dieses Moduls zu. Von den insgesamt 14 LP müssen 6 als LPP, 8 LP durch aktive Teilnahme erbracht werden.

Modul DSP 2: Theorien der Sozialpädagogik/Sozialarbeit (8 SWS/14 Leistungspunkte)
Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS), wobei die Veranstaltungen einen Überblick über die Theorien der Sozialpädagogik, ihre Professionstheorie und ihre Theoriegeschichte vermitteln. Neben diesen Veranstaltungen wendet sich ein weiteres Seminar einem spezielleren Themenfeld innerhalb dieses Moduls zu. Von den insgesamt 14 LP müssen 6 als LPP durch, 8 LP durch aktive Teilnahme erbracht werden.

Modul DSP 3: Forschung in der Sozialpädagogik/Sozialarbeit (8 SWS/14 Leistungspunkte)
Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS), wobei eine Veranstaltung einen Überblick über die gegenwärtigen Forschungsarbeiten in der Sozialen Arbeit beinhaltet. Im Kontext des Forschenden Lernens führen die Studierenden selbst eine kleinere Forschungsarbeit durch oder werden mit einer solchen im Kontext von empirischen Arbeiten der Abteilung Sozialpädagogik betraut. Neben diesen Veranstaltungen wendet sich ein weiteres Seminar einem spezielleren Themenfeld innerhalb dieses Moduls zu. Von den insgesamt 14 LP müssen 6 als LPP, 8 LP durch aktive Teilnahme erbracht werden.

(b)Erwachsenenbildung/außerschulische Jugendbildung. In dieser Studienrichtung müssen drei Module studiert werden:

Modul DEB 1: Grundlagen und Theorien der Erwachsenenbildung/außerschulischen Jugendbildung (8 SWS/14 LP)
Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS). Sie geben einen Überblick über die historische Entwicklung der EB, die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Erwachsenenbildung so wie die Begründungen des Erwachsenenlernens. Die Besonderheiten der Bil-dung und Qualifizierung Erwachsener sollen im Lichte relevanter erwachsenenpädagogischer Theorien erarbeitet und unter dem Aspekt ihrer professionellen Unterstützung eingeschätzt werden können. Von den insgesamt 14 LP müssen 6 als LPP, 8 LP durch aktive Teilnahme erbracht werden.

Modul DEB 2: Didaktik, Methodik und professionelles Handeln in der Erwachsenenbil-dung/außerschulischen Jugendbildung (8 SWS/14 LP)
Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS). Die Veranstaltungen geben einen Überblick über Ansätze und Modelle erwachsenengerechter Didaktik, über Lerntheorien bezogen auf das Erwachsenen- und Jugendalter sowie über didaktisch-methodisches Handeln. Neben diesen Veranstaltungen wird eine weitere Veranstaltung in die Theorie und Praxis der Bildungsarbeit eines spezifischen Aufgabenbereiches der Erwachseneneinbildung/außerschulischen Jugendbildung einführen. Von den insgesamt 14 LP müssen 6 als LPP, 8 LP durch aktive Teilnahme erbracht werden.

Modul DEB 3: Forschung in der Erwachsenenbildung/außerschulischen Jugendbildung (8 SWS/14 LP)
Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS). Gegeben wird ein Überblick sowohl über Forschungstraditionen als auch über den erreichten Stand der Ausdifferenzierung erwachsenenpä-dagogischer Forschung. Auf exemplarische Weise gilt es Gegenstandsnähe, thematische Schwerpunkte, Felder, Paradigmen, Richtungen und Typen der Forschung im Bereich der EB/AJB kennen zu lernen. Von den insgesamt 14 LP müssen 6 als LPP, 8 LP durch aktive Teilnahme erbracht werden.

(c)Schulentwicklung/Schulforschung. In dieser Studienrichtung müssen drei Module studiert werden:

Modul DSE 1: Grundlagen der Schulorganisation (8 SWS/14 LP)
Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS). Wesentliche Inhalte, Themen und Fragestel-lungen dieses Moduls beziehen sich auf Theorie der Schule und Schulorganisation, Schule als Lern- und Sozialisationsumwelt, Administration und Recht der Schule, Schulpolitische Kon-troversen und Bildungsforschung, Schulsysteme – international vergleichend, Schule und au-ßerschulischer Kontext, das Personal der Schule und der Schulverwaltung, Konzepte der Quali-tät von Schule und Unterricht. Von den insgesamt 14 LP müssen 6 als LPP, 8 LP durch aktive Teilnahme erbracht werden.

Modul DSE 2: Theorien und Methoden der Schulforschung ( 8 SWS/14 LP)
Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS). Wesentliche Inhalte, Themen und Fragestel-lungen dieses Moduls beziehen sich auf Ansätze der Schulforschung, Methoden der Schulfor-schung (Projektbeispiele), Fragen des Feldzugangs, der Datenbildung und –auswertung und der Ergebnispräsentation, Kooperation zwischen Schulforschung und Schulpraxis, Schulforschung und Schulentwicklung, Unterrichtsforschung und Unterrichtsentwicklung, Entwicklungsorien-tierte Forschung/Handlungsforschung. Von den insgesamt 14 LP müssen 6 als LPP, 8 LP durch aktive Teilnahme erbracht werden.

Modul DSE 3: Planung und Management im Schulbereich (8 SWS/14 LP)
Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen ( 8 SWS). Wesentliche Inhalte, Themen und Fragestel-lungen dieses Moduls beziehen sich auf Konzepte regionaler kommunaler Schulentwicklungs-planung, Schulleitung als Kommunikations- und Führungsaufgabe, Theorien und Konzepte der Organisationsgestaltung, Personalplanung und Personalentwicklung im Schulbereich, Mikro-Ökonomie der Schule/schulinterner Mitteleinsatz, Konzepte der Bildungsfinanzierung. Von den insgesamt 14 LP müssen 6 als LPP, 8 LP durch aktive Teilnahme erbracht werden.

Die Studienrichtung gilt als bestanden, wenn sich aus dem Durchschnitt der Modulnoten min-destens „ausreichend“ (4,0) ergibt. Die Module DSP 6, DEB 6 und DSE 6 gehen hierbei nicht in die Notenberechnung ein.

(4) Im Wahlpflichtfach ist wahlweise zu studieren: Es müssen zwei Wahlpflichtfächer (16 SWS/24 LP) jeweils im Umfang von einem Modul studiert werden. Die Auswahl der Wahl-pflichtfächer ergibt sich in Abhängigkeit von der gewählten Studienrichtung.

(a) Wahlpflichtfächer der Studienrichtung Sozialpädagogik/Sozialarbeit

Im Modul DSP 4: Wahlpflichtfach 1(8 SWS/12 Leistungspunkte) kann zwischen 2 Wahl-pflichtfächern gewählt werden:
  • Sozialpolitik, Planung, Management: Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS), wobei eine Veranstaltung einen Überblick über die Strukturen, die Organisation und die Leistungsbereiche der Sozialpolitik sowie sozialstaatliche Modernisierungsdiskurse be-inhaltet. Daran anknüpfend werden bezogen auf unterschiedliche Handlungsfelder Planungsansätze, Managementkonzepte, Qualitätsentwicklungs- und Evaluationsverfahren thematisiert. Neben diesen Veranstaltungen wendet sich ein weiteres Seminar einem spezielleren Themenfeld innerhalb dieses Moduls zu. Von den insgesamt 12 LP müssen 6 als LPP erbracht werden.
  • Diagnostik, Beratung, Intervention: Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS), wobei sich eine Veranstaltung mit Konzepten und Methoden der Beratung und eine mit Fragen der sozialpädagogischen Diagnostik befasst. Neben diesen Veranstaltungen wen-den sich zwei weitere Seminare spezielleren Themenfeldern innerhalb dieses Moduls zu. Von den insgesamt 12 LP müssen 6 als LPP erbracht werden.

Im Modul DSP 5: Wahlpflichtfach 2 (8 SWS/14 LP) kann zwischen 4 Wahlpflichtfächern gewählt werden:
  • das nicht gewählte Wahlpflichtfach 1 Sozialpolitik, Planung, Management. Von den insgesamt 12 LP müssen 6 als LPP erbracht werden.
  • das nicht gewählte Wahlpflichtfach 1 Diagnose, Beratung, Intervention. Von den insge-samt 12 LP müssen 6 als LPP erbracht werden.
  • Medien und Informationstechnologien: Das Modul umfasst vier Veranstaltungen (8 SWS/12 LP), jeweils 2 SWS aus den Bereichen A, B, C sowie vertiefende Studien, d.h. Bereich A: Allgemeine Medienkompetenz, Bereich B: Mediendidaktische Kompetenz, Bereich C: Kompetenz im Bereich von Medienerziehung / Informations- und Kommunikationstechnologischer Grundbildung, Bereich D: Vertiefung eines der Teilgebiete / Praktisches Engagement. Von den insgesamt 12 LP müssen 6 als LPP erbracht werden.
  • Interkulturelle Erziehung und Bildung: Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS), davon eine Vorlesung und drei Seminare zu ausgewählten Themenfeldern wie bspw. Erziehung und Bildung im Prozess ihrer Internationalisierung, Bildungsforschung unter internationalen Aspekten, historische und systematische Voraussetzungen und politisch-gesellschaftliche Bedingungen des Vergleichs, Beziehungen zwischen historischer und vergleichender Forschung in der Erziehungswissenschaft, Theorie und Ge-schichte Interkultureller Bildung, Chancengleichheit und Differenz, Bildung und Mehrsprachigkeit, Institutionalisierte Bildung und gesellschaftliche Veränderungen in Folge von Migration und Europäischer Integration, Geschichte von Bildungsexklusion und -inklusion entlang unterschiedlicher Differenzlinien. Von den insgesamt 12 LP müssen 6 als LPP erbracht werden.

(b) Wahlpflichtfächer der Studienrichtung Erwachsenenbildung/außerschulische Jugendbildung
Im Modul DEB 4: Wahlpflichtfach 1 (8 SWS/12 LP) kann zwischen zwei Wahlpflichtfächern gewählt werden:
  • Planung, Management und Evaluation in der Erwachsenenbildung/außerschulischen Jugendbildung: Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS). Diese geben einen Über-blick über Problemlagen, Ansätze, Verfahrensweisen und Akzeptanz von Planung, Mana-gement und Evaluation im Bereich der EB/AJB. Von den insgesamt 12 Leistungspunkten müssen 6 als LPP erbracht werden.
  • Beratung und Prozessbegleitung in der Erwachsenenbildung/außerschulischen Jugendbildung: Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS). Eine einführende Veranstal-tung setzt sich mit den theoretischen Grundlagen der Beratung in der Erwachsenenbil-dung/AJB auseinander. Eine weitere Veranstaltung befasst sich mit spezifischen Konzepten, Verfahren und Methoden der Lernberatung, der Weiterbildungsberatung, der erwach-senenpädagogischen Organisationsberatung, der Management- und Führungskräftebera-tung. Neben diesen Veranstaltungen wenden sich zwei weitere Seminare vertiefend einem spezifischen Bereich dieses Moduls zu. Von den insgesamt 12 Leistungspunkten müssen 6 als LPP erbracht werden.

Im Modul DEB 5. Wahlpflichtfach 2 (8 SWS/12 LP) kann zwischen 4 Wahlpflichtfächern gewählt werden:
  • das nicht gewählte Wahlpflichtfach 1 Planung, Management und Evaluation in der Erwachsenenbildung/außerschulischen Jugendbildung. Von den insgesamt 12 LP müssen 6 als LPP erbracht werden.
  • das nicht gewählte Wahlpflichtfach 1 Beratung und Prozessbegleitung in der Erwachsenen-bildung/außerschulischen Jugendbildung. Von den insgesamt 12 LP müssen 6 als LPP er-bracht werden.
  • Medien und Informationstechnologien: Das Modul umfasst vier Veranstaltungen (8 SWS/12 LP), jeweils 2 SWS aus den Bereichen A, B, C sowie vertiefende Studien, d.h. Be-reich A: Allgemeine Medienkompetenz, Bereich B: Mediendidaktische Kompetenz, Be-reich C: Kompetenz im Bereich von Medienerziehung / Informations- und Kommunikati-onstechnologischer Grundbildung, Bereich D: Vertiefung eines der Teilgebiete / Praktisches Engagement. Von den insgesamt 12 LP müssen 6 als LPP erbracht werden.

(c)Wahlpflichtfächer der Studienrichtung Schulentwicklung/Schulforschung
Im Modul DSE 4: Wahlpflichtfach 1 kann zwischen zwei Wahlpflichtfächern gewählt werden:
  • Schul- und Unterrichtsentwicklung: Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS). Wesentliche Inhalte, Themen und Fragestellungen dieses Moduls beziehen sich auf Bera-tungskonzepte für Schulentwicklung, Konflikte in Entwicklungsprozessen, kollegiale Zu-sammenarbeit in Schulen, Methoden der Selbstevaluation in Schule und Unterricht, Unter-richtsforschung/Lehr-Lern-Forschung, Personal-, Organisations- und Unterrichtsentwicklung, Schule im Lernortverbund. Von den insgesamt 12 LP 6 als LPP erbracht werden.
  • Schulsozialarbeit: Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS). Wesentliche Inhalte, Themen und Fragestellungen dieses Moduls beziehen sich auf Konzepte der Schulsozialar-beit in Theorie und Praxis, Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder-/Jugendhilfe, Fallanalysen zur Schulsozialarbeit, Beratungs- und Entwicklungskonzepte, Schule im Stadtteil, Klientenzentrierte und systemische Ansätze. Von den insgesamt 12 LP müssen 6 als LPP erbracht werden.

Im Modul DSE 5: Wahlpflichtfach 2 kann zwischen drei Wahlpflichtfächern gewählt werden:
  • Interkulturelle Erziehung und Bildung: Das Modul umfasst 4 Veranstaltungen (8 SWS), davon eine Vorlesung und drei Seminare zu ausgewählten Themenfeldern wie bspw. Erziehung und Bildung im Prozess ihrer Internationalisierung, Bildungsforschung unter internationalen Aspekten, historische und systematische Voraussetzungen und politisch-gesellschaftliche Bedingungen des Vergleichs, Beziehungen zwischen histori-scher und vergleichender Forschung in der Erziehungswissenschaft, Theorie und Ge-schichte Interkultureller Bildung, Chancengleichheit und Differenz, Bildung und Mehr-sprachigkeit, Institutionalisierte Bildung und gesellschaftliche Veränderungen in Folge von Migration und Europäischer Integration, Geschichte von Bildungsexklusion und -inklusion entlang unterschiedlicher Differenzlinien. Von den insgesamt 12 LP müssen 6 als LPP erbracht werden.
  • Fachdidaktik eines Unterrichtsfaches: Das Modul umfasst vier Veranstaltungen (8 SWS/12 LP). Wesentliche Inhalte, Themen und Fragestellungen dieses Moduls beziehen sich auf Geschichte des Faches und seiner Fachdidaktik, aktuelle fachdidaktische Ansät-ze, fachdidaktische Lehr-Lern-Forschung, fachübergreifendes Lehren und Lernen, Lehrmedien des Faches. Von den insgesamt 12 LP 6 als LPP erbracht werden.
  • Medien und Informationstechnologien: Das Modul umfasst vier Veranstaltungen (8 SWS/12 LP), jeweils 2 SWS aus den Bereichen A, B, C sowie vertiefende Studien, d.h. Bereich A: Allgemeine Medienkompetenz, Bereich B: Mediendidaktische Kompetenz, Bereich C: Kompetenz im Bereich von Medienerziehung / Informations- und Kommu-nikationstechnologischer Grundbildung, Bereich D: Vertiefung eines der Teilgebiete / Praktisches Engagement. Von den insgesamt 12 LP müssen 6 als LPP erbracht werden.


Die Wahlpflichtfächer gelten als bestanden, wenn sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Einzelnoten mindestens „ausreichend“ (4,0) ergibt.

(5) Im Modul DH 2: Nebenfach (8 SWS/10 LP) besteht die Wahl zwischen den beiden Nebenfächern Soziologie oder Psychologie. Das Modul umfasst 8 SWS. Von den insgesamt 10 LP müssen 4 als LPP erbracht werden.
Das Modul DH 2 gilt als bestanden, wenn sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Einzelnoten mindestens „ausreichend“ (4,0) ergibt.

(6) In der gewählten Studienrichtung ist ein Hauptpraktikum von sechs Monaten sowie eine praktikumsvor- bzw. nachbereitende Veranstaltung im Umfang von 2 SWS zu absolvieren:
  • Modul DSP 6: Hauptpraktikum
  • Modul DEB 6: Hauptpraktikum
  • Modul DSE 6: Hauptpraktikum

Für die schriftliche Auswertung des Praxissemesters werden 30 LP vergeben, sofern diese mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde. Die Note für die Auswertung wird nicht in das Zeugnis übernommen.

(7) Im Wahlbereich sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 SWS zu besuchen. Dabei steht der Wahlbereich den Studierenden für die freie Wahl von Studienangeboten der Westfäli-schen Wilhelms-Universität zur Verfügung.

(8) In der Diplomarbeit soll eine Fragestellung selbständig und mit wissenschaftlichen Me-thoden bearbeitet werden. Die Diplomarbeit gilt als bestanden, wenn sie mindestens mit „aus-reichend“ (4,0) bewertet wird.


 § 9 Zusatzfächer


(1) Als Zusatzfächer können die in der Studienordnung genannten Studienrichtungen und Wahlpflichtfächer und darüber hinaus jedes Fach, das an der Westfälischen Wilhelms-Universität durch eine/n Hochschullehrer/in vertreten ist, gewählt werden. Die Auswahl und Zusammenstellung der Module geschieht gemäß den fachlichen Anforderungen der Zusatzfächer.

(2) Als Zusatzfach innerhalb des Lehrgebietes Erziehungswissenschaft gilt eine weitere fachliche Spezialisierung im Umfang von 2 Modulen mit je 8 SWS und je 12 LP. Von den insgesamt 24 LP müssen 12 als LPP erbracht werden. Wird ein anderes Fach gewählt, erfolgt eine analoge Regelung. Näheres regelt § 20 DPO.


 § 10 Lehrveranstaltungsarten/Vermittlungsformen

(1) Lehrveranstaltungen im Sinne dieser Studienordnung sind
  • Vorlesungen
  • Seminare
  • Übungen
  • Exkursionen
  • Projekte
  • Diplomanden- und Forschungskolloquien
  • studentische, von einem Lehrenden betreute Studiengruppen

(2) Vorlesungen vermitteln in zusammenhängender Darstellung wissenschaftliches Grund- und Spezialwissen und methodische Kenntnisse. Sie sollen Rückfragen ermöglichen und können durch andere Veranstaltungen (z.B. Tutorien und Übungen) ergänzt werden.
(3) Seminare dienen der vertieften und kritischen Erarbeitung wissenschaftlicher und praxisorientierter Fragestellungen. Methodisch können sie bezogen sein auf die Darbietung des Stof-fes (Information, Diskussion, Referat, Thesenvorlage usw.) wie auch bezogen auf die Erarbeitungsform (Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit) unterschiedlich angelegt sein. Seminare werden auch als Kompaktveranstaltungen angeboten.
(4) Übungen sind ergänzende Veranstaltungen, in denen die Studierenden in angeleiteter Eigentätigkeit (Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit) Erlerntes praktisch anwenden. Sie können einen besonderen Anwendungsbezug aufweisen.
(5) Exkursionen sind außerhalb der Universität durchgeführte Veranstaltungen, die studien-gangsspezifische Kenntnisse und Methoden vermitteln.
(6) Projekte umfassen die gemeinsame Erarbeitung eines Problemkomplexes. Wissenschaftliche und methodische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.
(7) Diplomanden- und Forschungskolloquien dienen dem Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden. Sie werden fachspezifisch, studienrichtungs- und schwerpunktbezogen angeboten.
(8) Studentische, von einem Lehrenden betreute Studiengruppen dienen unter Anleitung eines Lehrenden dem Selbststudium der Studierenden zu einem vorab vereinbarten Themenbereich.


 § 11 Erwerb von Leistungspunkten, Prüfungen

(1) In den in § 10 aufgelisteten Lehrveranstaltungsarten können nach Maßgabe der DPO Leistungspunkte durch folgende Erbringungsformen erworben werden (siehe § 5 DPO):
Leistungspunkte können erworben werden durch
  • die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen = 1 LP
  • die regelmäßige und aktive Teilnahme an Lehrveranstaltungen. Die aktive Teilnahme ge-schieht durch das Anfertigen von Stundenprotokollen, durch Literatur- und Internetre-cherchen, Diskussionsleitungen, Kurzvorträge und andere vergleichbare Leistungen = 2 LP.

(2) Prüfungsleistungen zum Erwerb von Leistungspunkten (LPP) sind
  • 3 LPP für eine Klausur
  • 2 LPP für eine angeleitete Arbeit
  • 3 LPP für die Gestaltung einer Seminarsitzung (Referat) mit anschließender schriftlicher Ausarbeitung
  • 4 LPP für eine schriftliche Hausarbeit
  • 3 LPP für eine mündliche Prüfung
  • 5 LPP für die Beteiligung an angeleiteten Feldforschungen mit eigenem Beitrag
  • 6 LPP für eigene Felderhebungen bzw. Feldeinsatz im Rahmen von Projekten.

In Kolloquien können keine Leistungspunkte erworben werden. In geeigneten Fällen können Leistungspunkte auch in anderen Formen erbracht werden (siehe DPO § 5 Abs. 2).

(3) LP können nur in einer regelmäßig besuchten Lehrveranstaltung erworben werden. Hierzu ist die Anwesenheit bei mindestens Dreiviertel der jeweiligen Lehrveranstaltungstermine erfor-derlich. Die Überprüfung der Anwesenheit obliegt der/dem Lehrenden.

(4) LPP können nur studienbegleitend bis zu Semesterende im Rahmen einer Lehrveranstaltung erworben werden.

(5) Die für den Erwerb von LPP erbrachten Prüfungsleistungen werden benotet und über das Diplomprüfungsamt in einer Prüfungsakte festgehalten.

(6) Die Prüfungsakte enthält
den/die Antrag/Anträge auf Zulassung mit den Anlagen gemäß §§ 10 und 16 der DPO
Protokolle und Benotungen zu allen mündlichen Prüfungen
Benotungen und Gutachten zu allen schriftlichen Prüfungen
die bewerteten Modulscheine
Kopien der Zeugnisse und der Diplomurkunde.

(7) Die Studierenden führen über jedes Modul einen Modulschein. Der Modulschein enthält:
  • Name, Vorname
  • Matrikelnummer
  • Modulbezeichnung
  • Nummer der Veranstaltung aus dem Vorlesungsverzeichnis (Nr. VV)
  • Kurztitel der Veranstaltung
  • Angaben zum Semester, in dem die Veranstaltung besucht wird
  • Name des/der Lehrenden
  • Anzahl der Semesterwochenstunden
  • 1 LP für die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, 2 LP für die aktive Teilnahme
  • Datum und Unterschrift der/des Lehrenden bei regelmäßiger Teilnahme
  • Summe der SWS und der LP
  • Art der Leistung zum Erwerb von LPP
  • Datum und Unterschrift der Prüferin/des Prüfers für die Anmeldung zum Erwerb von LPP
  • Anzahl der LPP
  • Note der Leistung
  • Summe der LPP
  • Gewichtete Gesamtzensur des Moduls


 § 12 Prüfungsanmeldung


(1) Da alle Prüfungen studienbegleitend durchgeführt werden, muss die Anmeldung zur Diplom-Vorprüfung zu Beginn des ersten Fachsemesters, die Anmeldung zur Diplomprüfung unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss der Diplom-Vorprüfung beim Diplomprüfungsamt erfolgen. Gleichzeitig gibt das Diplomprüfungsamt die Modulscheine für den jeweiligen Studienabschnitt aus. Studierende, die im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten, melden sich spätestens eine Woche nach erfolgter Einschreibung schriftlich beim Diplomprüfungsamt an.

(2) Der Erwerb von LPP ist nur möglich, wenn eine Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung beim Prüfenden und im Diplomprüfungsamt vorliegt. Die Anmeldung beim Prüfenden muss spätestens am Ende der dritten Vorlesungswoche durchgeführt sein. Um die Anmeldefris-ten einhalten zu können, ist zu gewährleisten, dass die Studierenden im kommentierten Vorle-sungsverzeichnis über die Veranstaltungen und die jeweiligen Erbringungsformen von LPP informiert werden. Die Anmeldung erfolgt auf den Modulscheinen, die den Lehrenden vorzulegen sind. Auf den Modulscheinen müssen sich die Studierenden die Anmeldung und die Erbringungsform der Prüfungsleistung durch Unterschrift vom Prüfenden bestätigen lassen. Weiteres regelt die Diplom-Prüfungsordnung (§ 5 DPO).

(3) Die Anmeldung zur Erlangung von LPP im Diplomprüfungsamt erfolgt bis spätestens zur Mitte des jeweiligen Semesters. Die genauen Termine werden zu Beginn des vorangegangenen Semesters durch Aushang bekannt gegeben.

(4) Die Anmeldung zum Erwerb von LPP im Rahmen einer Kompaktveranstaltung ist abhängig von der jeweiligen Zeitplanung dieser Veranstaltungsform. Findet die Kompaktveranstaltung im Rahmen der regulären Vorlesungszeit statt, muss die Anmeldung spätestens am Ende der vierten Vorlesungswoche durchgeführt sein. Außerhalb der Vorlesungszeit muss die Anmeldung zu einer Kompaktveranstaltung spätestens vier Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag erfolgt sein.


 § 13 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in höhere Fachsemester sind in § 9 DPO geregelt.


 § 14 Studienverlaufsplan

Auf der Grundlage dieser Studienordnung ist als Anlage 2 ein Studienverlaufsplan als Vorschlag beigefügt. Er bezeichnet die Pflicht- und Wahlpflichtbereiche des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft und gibt LP, LPP, Umfang der Semesterwochenstunden und Anzahl der Veranstaltungen pro Semester an.


 § 15 Studienberatung

(1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatungsstelle der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie kann sich bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch auf eine psychologische Beratung beziehen (vgl. § 83 Abs. 1 und 2 HG).

(2) Die studienbegleitende Fachberatung im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft ist Aufgabe der Lehreinheit Erziehungswissenschaft, die hierzu Studiengangsbeauftragte benennt. Fachbereichs. Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der inhaltlichen Schwerpunkte des Studiengangs.



 § 16 Promotion

Nach Abschluss des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft ist die Promotion zum Dr. paed. oder Dr. phil. möglich. Näheres regelt hierzu die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät.


 § 17 Inkrafttreten und Veröffentlichung

(1) Diese Studienordnung gilt mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2004/05 als Studienanfängerinnen/Studienanfänger für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität eingeschrieben worden sind oder ab dem Wintersemester 2004/2005 das Hauptstudium des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft beginnen. Studierende, die im Wintersemester 2003/2004 oder im Sommersemester 2004 als Studienanfängerinnen/Studienanfänger für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität eingeschrieben worden sind oder das Hauptstudium des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft begonnen haben, setzen ab dem Wintersemester 2004/2005 das Studium nach den Bestimmungen dieser Studienordnung unter Anrechnung der erbrachten Leistungen fort.

(2) Diese Studienordnung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelm-Universität Münster veröffentlicht.







Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften vom 3. Dezember 2003, 28. Juli 2004 und 19. Oktober 2004.



Münster, den 5. November 2004 Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt







Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 5. November 2004

Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt



Anlage 1: Modulbeschreibungen für das Grund- und Hauptstudium
Anlage 2: Studienverlaufsplan
Anlage 3: Fächer und Module
Anlage 4: Praktikumsordnung