Gebührenordnung der
Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 3. März 2004
Aufgrund
des § 12 Abs. 4 der Verordnung über die Einrichtung und Führung von
Studienkonten mit Regelabbuchung sowie über die Erhebung von Gebühren
an den Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen (RVO StKFG NW) hat die Westfälische
Wilhelms-Universität folgende Gebührenordnung erlassen: |
§ 1
Die
Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift des
Studierendenausweises beträgt 17 €. Ab dem 1.10.2004 beträgt die Gebühr
für die Ausfertigung einer Zweitschrift des Studierendenausweises 8 €. |
Die Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift des Gasthörerausweises beträgt 8 €. |
Die
Gebühr für den mit einer verspätet beantragten Rückmeldung oder mit
einem verspäteten Beitrags- oder Gebührenzahlen verbundenen besonderen
Verwaltungsaufwand beträgt 1,50 €. |
§ 4
Die
Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses
oder einer Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades
beträgt 25 €. |
§ 5
Diese Ordnung tritt zum 1. Februar 2003 in Kraft. |
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälische Wilhelms-Universität vom 4. Februar 2004 |
Münster, den 3. März 2004
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die
vorstehende Ordnung wird gemäss der Ordnung der Westfälischen
Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die
Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen
vom 8.2.91 ( AB Uni 91/1 ), zuletzt geändert am 23.12.98 ( AB Uni 99/4
), hiermit verkündet. |
Münster, den 3. März 2004
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt |