Amtliche Bekanntmachungen

Gebührenordnung der
Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 3. März 2004




 
Aufgrund des § 12 Abs. 4 der Verordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten mit Regelabbuchung sowie über die Erhebung von Gebühren an den Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (RVO StKFG NW) hat die Westfälische Wilhelms-Universität folgende Gebührenordnung erlassen:
 

 

§ 1
 
Die Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift des Studierendenausweises beträgt 17 €. Ab dem 1.10.2004 beträgt die Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift des Studierendenausweises 8 €.


 

§ 2

 

Die Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift des Gasthörerausweises beträgt 8 €.


 

§ 3

 

Die Gebühr für den mit einer verspätet beantragten Rückmeldung oder mit einem verspäteten Beitrags- oder Gebührenzahlen verbundenen besonderen Verwaltungsaufwand beträgt 1,50 €.


 

§ 4
Die Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses oder einer Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades beträgt 25 €.


 

§ 5
Diese Ordnung tritt zum 1. Februar 2003 in Kraft.



Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälische Wilhelms-Universität vom 4. Februar 2004


Münster, den 3. März 2004





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt


Die vorstehende Ordnung wird gemäss der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8.2.91 ( AB Uni 91/1 ), zuletzt geändert am 23.12.98 ( AB Uni 99/4 ), hiermit verkündet.


Münster, den 3. März 2004





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt