Anmeldungen sind vom 21. Oktober 2024 bis zum 13. Dezember 2024 möglich.
Abmeldungen sind in QISPOS/SLcM darüber hinaus bis zum 07. Januar 2025 möglich.
Abmeldungen von Klausuren
In einigen Studiengängen ist eine Abmeldung von Prüfungsleistungen in Form einer Klausur bis zu sieben Tage vor dem Klausurtermin möglich. Für die Klausuren, die langfristig terminiert waren, ist diese Möglichkeit in QISPOS hinterlegt. Sie können sich also per Mausklick abmelden (aber außerhalb der ANmeldephase nicht wieder anmelden). Von anderen Klausuren können Sie sich per Formular abmelden. Auf dem Formular muss der Prüfer die Prüfungsform Klausur und den Klausurtermin mit seiner Unterschrift bestätigen. Diese Regelung bezieht sich nur auf Leistungen, die in den Prüfungsordnungen als Prüfungsleistung und als Klausur definiert sind.
Zur Fristwahrung ist es erforderlich, dass das vom Prüfer und Prüfling unterschriebene Formular sieben Tage vor Klausurtermin, d.h. am gleichen Wochentag in der Vorwoche, im Prüfungsamt eingeht.
Die 7-Tage-Regelung gilt für:
- Fachbereich 01: Alle Studiengänge
- Fachbereich 02: Zwei-Fach-Bachelor und alle Lehramtsstudiengänge
- Fachbereich 06: Zwei-Fach-Bachelor und alle Lehramtsstudiengänge
- Fachbereich 07: Zwei-Fach-Bachelor, alle Lehramtsstudiengänge und
B.Sc. „Human Movement in Sports and Exercise“, M.Sc. "Sports, Exercise and Human Performance"
- Fachbereich 08: Alle Studiengänge
- Fachbereich 09: Alle Studiengänge
- Die Allgemeinen Studien
Bitte bedenken Sie, dass sich die Anwendung der Regelung danach richtet, zu welchem Fachbereich der Studiengang, in dem Sie eingeschrieben sind, gehört. Die Anwendung der Regelung richtet sich nicht danach, welcher Fachbereich die Veranstaltung oder das Modul, das Sie studieren, anbietet.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise in der Rubrik Prüfungsvewaltung.